Guten Morgen,
bzgl. nachstehender KGE stehe ich auf dem Schlauch, da ich noch nicht so einen Fall hatte. Vielleicht kann mir hierzu jmd. ja helfen bzw. hat eine Idee.
Von den Gerichtskosten trägt Kl. ¼, die Beklagten zu 1&2 gesamtschuldnerisch ¼ und der Bekl. zu 2) trägt noch ½ allein.
Von Kläger- auf Beklagten-Seite wurden 664,22 EUR verrechnet. Der Beklagte zu 2) wurde noch aufgefordert noch 68,56 EUR zu zahlen.
Splitte ich die 664,22 EUR nach der Quote auf, d.h. ¼ und ½?
Viele Grüße