Ausgleichung Gerichtskosten Quote

  • Guten Morgen,


    bzgl. nachstehender KGE stehe ich auf dem Schlauch, da ich noch nicht so einen Fall hatte. Vielleicht kann mir hierzu jmd. ja helfen bzw. hat eine Idee.:rolleyes:


    Von den Gerichtskosten trägt Kl. ¼, die Beklagten zu 1&2 gesamtschuldnerisch ¼ und der Bekl. zu 2) trägt noch ½ allein.


    Von Kläger- auf Beklagten-Seite wurden 664,22 EUR verrechnet. Der Beklagte zu 2) wurde noch aufgefordert noch 68,56 EUR zu zahlen.


    Splitte ich die 664,22 EUR nach der Quote auf, d.h. ¼ und ½?


    Viele Grüße

  • Du teilst auf die drei Alternativen A (Kläger), B (Beklagten gesamtschuldnerisch) und C (Bekl. zu 2) auf, als hättest du drei Parteien statt zwei, zwischen denen der Ausgleich stattfindet. Lass dich von der Personenidentität nicht irritieren.

    Die Aufteilung erfolgt mit den insgesamt entstandenen Gerichtskosten unter Anrechnung der bereits von jeder Partei gezahlten Beträge. Inwiefern die von dir genannten Beträge, die nachgefordert und verrechnet wurden, da zu berücksichtigen sind, kann ich nicht sagen, da sie mir keinen Aufschluss darüber geben, wie die grundsätzlich Kostenrechnung aussieht.

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