Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich plage mich gerade mit einem Problem und hoffe, Ihr könnt mir helfen. ![]()
Es geht um einen KFB gem. § 11 RVG, den ich im Februar erlassen habe.
Vorausgegangen war ein Scheidungsverfahren. Für den Antragsgegner meldete sich die Kanzlei Meier Rechtsanwälte ("zeigen wir an, dass wir den Antragsgegner vertreten"). Die Scheidung wurde ausgesprochen und im Rubrum steht "Rechtsanwälte Meier".
Im KFB habe ich den Antragsteller demgemäß auch mit "Rechtsanwälte Meier" bezeichnet.
Nunmehr wird beantragt, den KFB insoweit zu berichtigen, dass der Antragsteller richtigerweise lautet "Rechtsanwalt Ruben Meier". Zur Begründung wird vorgetragen, dass es sich nicht um eine GbR handeln würde und Inhaber/Forderungsinhaber Ruben Meier handelnd unter Kanzlei Meier sei.
Aus der von mir angeforderten Vollmacht ergibt sich indes, dass der Antragsgegner "Rechtsanwälte Müller Meier Rechtsanwälte" mandatiert hat. Ruben Meier teilt mir außerdem mit, dass die Kanzlei Müller Meier Rechtsanwälte zwischenzeitlich aufgelöst ist und er Inhaber/Forderungsinhaber handelnd unter Rechtsanwälte Meier (Einzelkanzlei) sei.
Bei der beantragten Berichtigung hab ich Bauchschmerzen, ob hier tatsächlich § 319 ZPO einschlägig ist oder ob es eher Richtung § 727 ZPO geht.
Was meint Ihr? Sehe ich Probleme, wo eigentlich keine sind?![]()
Ich danke Euch