Hallo,
im vorliegenden Fall wurde die Firma X aus Hamburg zum vorläufigen Gläubigerausschussmitglied bestellt. Als Vertreter der Firma fungiert Mitarbeiter M, der seinen tatsächlichen Arbeitsplatz in Baden-Württemberg hat. Auf Grund dessen wird die Anreise - via Flugzeug - Strecke Zürich - Berlin incl. Mietwagen, Parkkosten, Tanken abgerechnet. "Meine" insolvente Firma hat ihren Sitz in der Mitte des Landes.
Ich selbst würde meinen, dass es bei der Abrechnung von Fahrtkosten um den Sitz der Firma X als Gläubigerausschussmitglied geht, habe aber dazu irgendwie nichts gefunden. Vergütung des Gläubigerausschusses habe ich auch eher selten ...
DANKE!