Hey ![]()
Ich habe einen Erbscheinsantrag vorliegen, da meinen die Kinder, dass das Testament ihrer Eltern nicht wirksam sei, da die Mutter nicht mehr testierfähig gewesen war. Vater ist bereits vorverstorben und der Erbschein wurde vor Jahren bereits erteilt.
Im Testament wurden die Enkelkinder als Erben eingesetzt. Nun haben die Kinder nach gesetzlicher Erbfolge einen ESA beantragt.
Wenn die Enkelkinder dem Antrag einfach zustimmen, kann ich dann den Erbschein erteilen oder muss das Testament angefochten werden? Muss die Sache an den Richter? Benötige ich ein ärztliches Gutachten dafür?
Wie ist da der Ablauf? Ich hatte so ein Verfahren bisher noch nicht und meine Kollegen konnten mir da leider auch nicht weiterhelfen.
Danke schonmal im Voraus ![]()