Raten für Käufe des täglichen Bedarfs

  • Ich beobachte hier folgendes:

    Sachen des täglichen Bedarfs werden mittels Internetbezahldiensten (Ist hoffentlich keinem Klar, wenn ich da meine), auf Raten gekauft. Es sind Haushaltsgegenstände, Streamingdienste, Lebensmittel usw.

    Diese werden dann in kleinen Raten bezahlt.

    Mir ist klar, dass ich bei der PKH Ratenzahlungen, die bereits bestehen, zu berücksichtigen habe. Aber so wird umgangen, dass ich diese nicht berücksichtige (z.B. Streamingdienste), oder die Kosten dafür in den Freibeträgen bereits enthalten sind, z.B. Lebensmittel.

    Dies führt zu einer eigentlich nicht möglichlichen Berücksichtigung, oder Doppelberücksichtigung.

    Habe ich da zuviel Problembewusstsein ? Und falls nein, wie geht ihr damit um.

  • Ich berücksichtige das nie doppelt. Was aus den Freibetrag zu begleichen ist, ist eben auch aus diesem zu begleichen. Raten hin oder her.

  • Das mache ich auch so.

    Wobei die es bei einem Streamingdienst außerdem eingentlich ein Abo und keine Raten sein dürften.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Das mache ich auch so.

    Wobei die es bei einem Streamingdienst außerdem eingentlich ein Abo und keine Raten sein dürften.

    Tja, das hat mich halt gewundert: Die Kosten für den Streamingdienst werden über einen Zahlungsanbieter in Raten gezahlt. D.h. die monatlichen Kosten von 12,00 werden in 3,00 Raten abgezahlt.

  • Ich habe mich mit dem Geschäftsmodell dieses Zahlungsanbieters noch nicht vertieft bekannt gemacht, aber könnte/müsste man das nicht genauso wie ein Kontokorrent bei Girokonto oder wie Schulden auf der Kreditkarte behandeln?

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Ich berücksichtige solche unnötigen (siehe Queens Gegenbeispiel in #9) Raten auch nicht. Ebenso wenig für beispielsweise Strom oder GEZ oder ein neues iPhone.

    Argument: Ein redlicher Bürger, der seinen Zahlungspflichten pünktlich und vollständig nachkommt, hätte diese Ausgaben aus dem Parteifreibetrag bestreiten müssen. Der unredliche Vertragspartner, der sie nun in Raten abbezahlt, darf durch seine Säumnisse nicht besser gestellt werden, indem ich die Raten nun zusätzlich zum Freibetrag abziehe.

  • Ich berücksichtige solche unnötigen (siehe Queens Gegenbeispiel in #9) Raten auch nicht. Ebenso wenig für beispielsweise Strom oder GEZ oder ein neues iPhone.

    Argument: Ein redlicher Bürger, der seinen Zahlungspflichten pünktlich und vollständig nachkommt, hätte diese Ausgaben aus dem Parteifreibetrag bestreiten müssen. Der unredliche Vertragspartner, der sie nun in Raten abbezahlt, darf durch seine Säumnisse nicht besser gestellt werden, indem ich die Raten nun zusätzlich zum Freibetrag abziehe.

    Bei den Rundfunkgebühren wäre ich vorsichtig. Die Beiträge sind nicht in den Freibeträgen enthalten (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 28.12.2015 - 4 WF 174/15).

    Soweit ich die Kommentierungen und Rechtsprechung überblicken kann, müssen vor Prozessbeginn begründete Zahlungsverpflichtungen großzügig berücksichtigt werden. Wo die Grenze zu Luxusausgaben überschritten ist, wird jeder wohl anders beurteilen (Streamingdienste dürften m.E. dazu zählen).

  • Ein Umgehen mittels der Möglichkeit einer ratenweisen Zahlung sehe ich hier nicht. Für jede Ratenzahlung möchte ich jedenfalls wissen und im Zweifel konkret nachgewiesen bekommen, wofür genau diese anfällt. Handelt es sich dabei um Dinge, die nicht mit anzusetzen sind, dann werden die Raten auch nicht berücksichtigt.

  • Ich habe jetzt mal geschrieben:


    Hinsichtlich der XXXX-Zahlungen ist nachzuweisen, dass diese nicht für Anschaffungen des täglichen Bedarfs dienen, die bereits über den Freibetrag abgegolten sind.

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