Bei der Durchfaller-Quote muss man allerdings bedenken, dass das Land NRW die Rpfl.-Anwärter "bedarfsgerecht" einstellt.
Will sagen: jeder von den endgültig Durchgefallenen (und den Studienabbrechern!) sollte eine/n Rechtspfleger/in ersetzen,
der/die in den Ruhestand geht.
Da die Nachwuchs-Leute dann aber nicht für die Arbeit in den Amtsgerichten und Staatsanwaltschaften zur Verfügung stehen,
verschärft dies den Personalmangel vor Ort.
Das führt wiederum zu einer Erhöhung des Aktenpensums bei den Bestands-Kollegen
und damit zu dem Wunsch (oder der Notwendigkeit),
aus Selbstschutz vorzeitig in Pension zu gehen (unter Hinnahme der Abschläge).
Womit wiederum die Zahl der aktiven Rechtspfleger weiter sinkt.
Ein echter Teufelskreis!
Dieser könnte nur durchbrochen werden, wenn die Justiz "über Bedarf" ausbildet
und nach dem bestandenen Examen eine Bestenauslese vornimmt.
Aber das ist leider schon rein fiskalisch reines Wunschdenken, fürchte ich.