• Bei der Durchfaller-Quote muss man allerdings bedenken, dass das Land NRW die Rpfl.-Anwärter "bedarfsgerecht" einstellt.
    Will sagen: jeder von den endgültig Durchgefallenen (und den Studienabbrechern!) sollte eine/n Rechtspfleger/in ersetzen,
    der/die in den Ruhestand geht.
    Da die Nachwuchs-Leute dann aber nicht für die Arbeit in den Amtsgerichten und Staatsanwaltschaften zur Verfügung stehen,
    verschärft dies den Personalmangel vor Ort.
    Das führt wiederum zu einer Erhöhung des Aktenpensums bei den Bestands-Kollegen
    und damit zu dem Wunsch (oder der Notwendigkeit),
    aus Selbstschutz vorzeitig in Pension zu gehen (unter Hinnahme der Abschläge).
    Womit wiederum die Zahl der aktiven Rechtspfleger weiter sinkt.
    Ein echter Teufelskreis!

    Dieser könnte nur durchbrochen werden, wenn die Justiz "über Bedarf" ausbildet
    und nach dem bestandenen Examen eine Bestenauslese vornimmt.
    Aber das ist leider schon rein fiskalisch reines Wunschdenken, fürchte ich.

    Niemand ist unersetzbar. Die Friedhöfe liegen voll von Leuten, die sich für unersetzbar hielten (H.-J. Watzke). :cool:

    2 Mal editiert, zuletzt von Spaltenmuckel (14. Oktober 2024 um 16:19)

  • Machen das andere Bundesländer ? Ich denke, dass wenn die Jobsicherheit nicht garantiert ist, der Druck für die Studierenden in BME noch mehr zunehmen würde und viele vor dem Examen abspringen, weil ihnen das zu viel ist. Es ist jetzt schon ein enormer Stress und wenn dann hinzukommt, dass man evtl. nach dem Examen ohne Job da seht, macht das den Job nicht attraktiver.

    Außerdem bildet NRW schon viele aus - wenn ich überlege, mein Jahrgang war knapp 240 Leute und Jahrgang die jetzt anfangen sind 380 … vor ein paar Jahren waren es meine ich gerade mal 120 Leute:)

  • Wenn man damit rechnet, dass 15 % durchfallen, nehme man halt nicht 100, sondern 118 % vom Bedarf als Anwärter auf und es passt...

    Diese 118% muss man allerdings auch erst mal finden...

    In NRW wurde über viele Jahre hinweg nur eine sprichwörtliche Handvoll Leute eingestellt. Jetzt, wo die geburtenstarken Jahrgänge in den Ruhestand gehen, soll auf Teufel komm raus eingestellt werden. Und da muss man feststellen, dass man mit anderen (attraktiveren?) Arbeitgebern in harter Konkurrenz steht. Dumm gelaufen.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Wenn man damit rechnet, dass 15 % durchfallen, nehme man halt nicht 100, sondern 118 % vom Bedarf als Anwärter auf und es passt...

    Das wird ( so sagte man uns) von den OLG bereits eingepreist. Allerdings reicht dieser "Überbedarf" nicht aus, um die tatsächlichen Abgänge wirklich auszugleichen.

  • Bei den Volljuristen ist eine Durchfallquote von 30 Prozent + xxx ganz normal. Deshalb finde ich eine Quote von 16 Prozent nicht so schlimm.
    Bitter ist es natürlich, wenn man nach mehreren Jahren Studium ganz ohne Abschluss dasteht.

    Die Quote alleine ist nicht schlimm. Beim freien Studium interessiert das außer den Absolventen schlicht niemanden, ob du durchfällst und wieviele ebenfalls noch.

    Aber wenn das Land in vier Jahren 100 Leute braucht, werden 100 Leute eingestellt (wenn überhaupt, zu Zeiten des Personalabbaus nicht mal die). Da wirken sich selbst 10% Durchfaller massiv aus. Zumal bei der Bedarfsberechnung , meine ich zumindest, nur die regulären Abgänge gerechnet werden und nicht auch die, die den Staat oder zumindest die Justiz vorzeitig verlassen, dauerkrank oder in Elternzeit sind, von der Teilzeit Gebrauch gemacht haben etc. Und klar kennt man diese Zahlen vorher nicht. Aber man hat doch den Durchschnitt der letzten 5-10 Jahre.

  • Wenn man damit rechnet, dass 15 % durchfallen, nehme man halt nicht 100, sondern 118 % vom Bedarf als Anwärter auf und es passt...

    Wenn man damit rechnet, dass 15 % durchfallen, nehme man halt nicht 100, sondern 118 % vom Bedarf als Anwärter auf und es passt...

    Das wird ( so sagte man uns) von den OLG bereits eingepreist. Allerdings reicht dieser "Überbedarf" nicht aus, um die tatsächlichen Abgänge wirklich auszugleichen.

    Hessen macht das mW nicht.

  • Gibt es denn ein Bundesland wo es besser läuft? Es sind ja überall unterschiedliche Verwaltungen, sind die alle noch in den Kinderschuhen oder muss man das wirklich nur den finanziellen Zwängen unterordnen?

    Hier in Sachsen ist es genau dasselbe Problem, nur dass wir die Anwärter schon ab dem 1. Jahr verlieren und nicht erst nach dem Examen, was dann natürlich besonders bitter ist.

  • Bei den Volljuristen ist eine Durchfallquote von 30 Prozent + xxx ganz normal. Deshalb finde ich eine Quote von 16 Prozent nicht so schlimm.
    Bitter ist es natürlich, wenn man nach mehreren Jahren Studium ganz ohne Abschluss dasteht.

    Die Quote alleine ist nicht schlimm. Beim freien Studium interessiert das außer den Absolventen schlicht niemanden, ob du durchfällst und wieviele ebenfalls noch.

    Aber wenn das Land in vier Jahren 100 Leute braucht, werden 100 Leute eingestellt (wenn überhaupt, zu Zeiten des Personalabbaus nicht mal die). Da wirken sich selbst 10% Durchfaller massiv aus. Zumal bei der Bedarfsberechnung , meine ich zumindest, nur die regulären Abgänge gerechnet werden und nicht auch die, die den Staat oder zumindest die Justiz vorzeitig verlassen, dauerkrank oder in Elternzeit sind, von der Teilzeit Gebrauch gemacht haben etc. Und klar kennt man diese Zahlen vorher nicht. Aber man hat doch den Durchschnitt der letzten 5-10 Jahre.

    Gerade in den letzten Jahren hat sich aber viel geändert. Aufgrund der schlechteren Bewerberlage ist die Zahl der Abbrecher im Vergleich zu vor 5 - 10 Jahren gestiegen. Natürlich kann man grundsätzlich mit Erfahrungswerten rechnen, aber die passen halt nicht immer. Und der zeitlich Vorlauf beträgt nun mal ca. vier Jahre.

    Die Verwaltung der Justiz steckt noch in den Kinderschuhen...

    Das hat nichts mit der Verwaltung zu tun, sondern mit der Frage, wieviel Anwärter-Stellen im Staatshaushaltsplan ausgewiesen werden und wie diese besetzt werden können.

    • Die Leute, die durchfallen, erhalten - im Gegensatz zu "freien" Studenten - drei Jahre lang Anwärterbezüge. Das muss man sich leisten können und leisten wollen.
    • Selbst wenn genug Stellen für Anwärter vorhanden sind, stellt sich die Frage, ob ich wirklich jeden Bewerber auch einstellen will. Die Bewerbungen nehmen nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ ab. Es ergibt meiner Ansicht nach wenig Sinn, Leute einzustellen (nur damit die Plätze gefüllt sind), bei denen ich von Anfang an Zweifel habe, ob sie das Studium durchstehen und später erfolgreich als Rechtspfleger arbeiten können und wollen.
    • Im Übrigen ist es auch durchaus unbefriedigend, wenn man über Bedarf Leute ausbildet und denen später dann keine Stelle anbieten kann. Klar, man möchte nicht jeden nehmen müssen, aber wenn man ein Drittel eines Prüfungsjahrgangs kein Übernahmeangebot machen kann, ist das Geschrei auch groß.

    Insofern: Einfach mal ein wenig nachdenken, bevor man pauschal auf die Verwaltung draufhaut.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

    Einmal editiert, zuletzt von hiro (15. Oktober 2024 um 10:33)

  • Die bestehende Einstellungspraxis hat tatsächlich die Politik zu verantworten und nicht die Verwaltung.
    Die Anzahl der Anwärterstellen, welche der Justizminister ausweisen darf, bestimmt der Finanzminister.

    Ich fände es im Übrigen durchaus vertretbar, eine Übernahmegarantie nur ab der Examensnote "befriedigend" oder besser auszusprechen.
    Mit einem "ausreichend" kann der Diplom-Rechtspfleger halt nicht erwarten, dass ihm alle Türen offen stehen,
    das ist bei Volljuristen auch nicht anders.

    Dem leistungsschwachen Examinierten könnte dann seitens der Justiz ein Angebot gemacht werden,
    zunächst als Angestellter mit Zeitvertrag zu arbeiten,
    um Elternzeit-Abwesende und Langzeitkranke zu vertreten.
    Wenn er seinen Job dort gut macht, könnte anschließend eine Verbeamtung erfolgen.

    Damit würden beide Seiten gewinnen:
    der junge Rechtspfleger sammelt Berufserfahrung (oder gewinnt die Erkenntnis, dass ein Berufswechsel Sinn macht) und
    den Gerichten stehen genug Leute für Dauervertretungen (sog. "Springer") zur Verfügung.

    Niemand ist unersetzbar. Die Friedhöfe liegen voll von Leuten, die sich für unersetzbar hielten (H.-J. Watzke). :cool:

    5 Mal editiert, zuletzt von Spaltenmuckel (15. Oktober 2024 um 10:09)

  • Ich kann die Grundidee nachvollziehen, aber nicht jeder schlechte Theoretiker ist am Ende ein schlechter Praktiker.

    Und sich für Zeitverträge quer durchs Land schubsen zu lassen, wäre mir frisch geprüft nicht eingefallen. Schlimm genug, dass ein ewiges Verlängern der Jahresverträge bei den Justizfachangestellten Gang und Gebe ist.

  • Dem leistungsschwachen Examinierten könnte dann seitens der Justiz ein Angebot gemacht werden,
    zunächst als Angestellter mit Zeitvertrag zu arbeiten,
    um Elternzeit-Abwesende und Langzeitkranke zu vertreten.
    Wenn er seinen Job dort gut macht, könnte anschließend eine Verbeamtung erfolgen.

    Darf man ohne Verbeamtung überhaupt als Rechtspfleger arbeiten? Ich dache, aufgrund der "hoheitlichen Aufgaben" wäre das gar nicht möglich, da man ohne Verbeamtung nichts unterschreiben dürfte?

  • ...

    Gerade in den letzten Jahren hat sich aber viel geändert. Aufgrund der schlechteren Bewerberlage ist die Zahl der Abbrecher im Vergleich zu vor 5 - 10 Jahren gestiegen. Natürlich kann man grundsätzlich mit Erfahrungswerten rechnen, aber die passen halt nicht immer. Und der zeitlich Vorlauf beträgt nun mal ca. vier Jahre.

    ...

    Aber mit ungenauen Zahlen zu rechnen ist besser als mit gar keinen. Aufgrund der aktuellen Belastung wird es sowieso kein "zu viele ausgebildet" geben.

    Deswegen steht da ja auch vier Jahre. :)

  • Für NRW liegt jetzt der Jahresbericht für 2023 der Fachhochschule u.a. für den Bereich Rechtspflege vor.

    Laut Statistik wurden für

    2015 (129 Studienanfänger), 2016 (109), 2017 (84), 2018 (136), 2019 (202), 2020 (222), 2021 (274), 2022 (257), 2023 (350) und 2024 (350 Studienanfänger)

    für das Duale Studium der Rechtspflege aufgenommen.

    Aus dem Jahr 2020 haben 4 Anfänger das Studium vorzeitig aufgegeben, 2023 wurden aus dem Anfängerjahr 2020 insgesamt 218 Studenten zur Prüfung zugelassen, 191 haben die Prüfung bestanden, 27 sind durchgefallen.

    Ob diese Zahlen den jährlichen Bedarf abdecken können kann ich nicht beurteilen.

    Prüfungsergebnisse:

    3 mit sehr gut

    35 mit gut

    44 vollbefriedigend

    70 befriedigend

    39 ausreichend

    27 nicht bestanden.

    Wenn man die jährlichen Einstellungszahlen vergleicht, dann hat sich in NRW doch einiges getan.

    »Die zehn Gebote sind deswegen so kurz und logisch, weil sie ohne Mitwirkung von Juristen zustandegekommen sind.«
    Charles de Gaulle (1890 − 1970)

  • Darf man ohne Verbeamtung überhaupt als Rechtspfleger arbeiten? Ich dache, aufgrund der "hoheitlichen Aufgaben" wäre das gar nicht möglich, da man ohne Verbeamtung nichts unterschreiben dürfte?

    In manchen Bundesländern werden schlechte Juristen von der Examensnote her befristet angestellt als Rechtspfleger.


    Also es geht wohl aber nur dann, wenn man die Stelle nicht mit einem Beamten besetzen kann.

  • Dem leistungsschwachen Examinierten könnte dann seitens der Justiz ein Angebot gemacht werden,
    zunächst als Angestellter mit Zeitvertrag zu arbeiten,
    um Elternzeit-Abwesende und Langzeitkranke zu vertreten.
    Wenn er seinen Job dort gut macht, könnte anschließend eine Verbeamtung erfolgen.

    Darf man ohne Verbeamtung überhaupt als Rechtspfleger arbeiten?

    Ja. Dazu gibt es landesrechtliche Regelungen.

    ganz interessant: BAG, Urteil vom 21. 2. 2007 - 4 AZR 183/06

  • Die Alternative zu meinem Vorschlag ist die bisherige Praxis:
    immer "genau auf Kante genäht" Anwärter einstellen.

    Das hat dann allerdings die bekannten Folgen.
    Bei zu vielen Abbrechern / Durchfallern fehlen Rechtspfleger in den Gerichten und
    die Justiz muss jeden übernehmen, der nur irgendwie sein Examen geschafft hat
    (und sei es mit ausreichend untere Grenze).
    Welche Folgen das hat für den Ruf und die Attraktivität unseres Berufsstandes kann sich jeder selbst ausmalen.

    Niemand ist unersetzbar. Die Friedhöfe liegen voll von Leuten, die sich für unersetzbar hielten (H.-J. Watzke). :cool:

    Einmal editiert, zuletzt von Spaltenmuckel (15. Oktober 2024 um 11:41)

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