• Das hat dann allerdings die bekannten Folgen.
    ...und die Justiz muss jeden übernehmen, der nur irgendwie sein Examen geschafft hat
    (und sei es mit ausreichend untere Grenze).
    Welche Folgen das hat für den Ruf und die Attraktivität unseres Berufsstandes kann sich jeder selbst ausmalen.

    Auch wenn sich dein Vorschlag nicht schlecht anhört:

    Die von vielen Bundesländern (oder allen?) geübte Praxis, auch Absolventen mit (lediglich) ausreichendem Examen in das Beamtenverhältnis zu übernehmen, dürfte eher positiv für (potentielle) Bewerber sein, oder? (Stichwort sichere Stelle)

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    Auch wenn sich dein Vorschlag nicht schlecht anhört:

    Die von vielen Bundesländern (oder allen?) geübte Praxis, auch Absolventen mit (lediglich) ausreichendem Examen in das Beamtenverhältnis zu übernehmen, dürfte eher positiv für (potentielle) Bewerber sein, oder? (Stichwort sichere Stelle)

    Wenn es über den Beruf des Rechtspflegers eines Tages heißt "Die sind so verzweifelt, die nehmen jeden!",
    entspricht das nicht dem Bild, dass ich von unserem schönen, aber auch verantwortungsvollen Beruf habe.
    Dann sind wir wieder bei den alten Klischees:
    "Der ist zu dumm / zu faul für die freie Wirtschaft, daher ist er Beamter geworden".

    Niemand ist unersetzbar. Die Friedhöfe liegen voll von Leuten, die sich für unersetzbar hielten (H.-J. Watzke). :cool:

    Einmal editiert, zuletzt von Spaltenmuckel (15. Oktober 2024 um 16:09)

  • In manchen Bundesländern werden schlechte Juristen von der Examensnote her befristet angestellt als Rechtspfleger.

    Nicht jeder als Rechtspfleger angestellt arbeitende Jurist ist ein schlechter Jurist :cursing:.
    Da ich die Altersgrenze für eine Verbeamtung im höheren Staatsdienst bereits überschritten habe (die Einstellungsnote dafür liegt derzeit in Sachsen weit unter meinen Examensergebnissen) habe ich gelegentlich auch mal darüber nachgedacht.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Sorry, ich dachte, Volljuristen mit gutem Abschluss werden Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt, etc. PP und Volljuristen mit nicht so guten Noten werden Rechtspfleger, Amtsanwalt, Berufsbetreuer, Verfahrenspfleger, etc. PP.


    Vermutlich bist Du nur die Ausnahme.

  • Aus standespolitischer Sicht ist der volljuristische Einsatz sicher kritikwürdig. Dies ist aber kein Grund, unsere volljuristischen Kolleginnen und Kollegen abzuqualifizieren. Menschen entscheiden bei der Berufswahl nicht immer so eindimensional, wie es der Verweis auf die besseren Verdienstmöglichkeiten suggeriert.

  • Ich mache das weniger an dem fest, was an verdient als mehr daran, dass man immer nach dem höchsten strebt, dass erreichbar/einem möglich ist. Das erfüllt der Beruf des Rechtspflegers für Volljuristen klar nicht.

    Dass das pauschaliert ist und es immer Ausnahmen und andere Beweggründe gibt, ist mir bewusst. Auf die Masse bezogen dürfte das aber nah ran kommen.

  • Mag sein, aber welcher Jurist sollte freiwillig Rechtspfleger, Berufsbetreuer oder ähnliches werden, man kann als Anwalt oder Richter deutlich mehr verdienen.

    schon mal dran gedacht, das es halt nicht allen nur auf den Verdienst ankommt, sondern es weitere Gründe für die Berufswahl gibt, die ausschlaggebender sein könnten

  • Mag sein, aber welcher Jurist sollte freiwillig Rechtspfleger, Berufsbetreuer oder ähnliches werden, man kann als Anwalt oder Richter deutlich mehr verdienen.

    Regelmäßig besitzen als Berufsbetreuer tätige Rechtsanwälte eine eigene Kanzlei! Möglicherweise genügen die erhaltenen Mandate jedoch nicht und es wird eine Hinzuverdienstmöglichkeit gesucht.

    (Nicht jeder Volljurist hat aufgrund seines Abschlusses die Möglichkeit Richter zu werden, aber das sollte dir bekannt sein. Unabhängig davon streben manche Absolventen auch gar nicht die ihnen offenstehende Richterlaufbahn an.)

  • @ Frog:
    Wir kommen vom Thema ab, aber für eine Arbeit als Nachlasspfleger, Berufsbetreuer, Insolvenzverwalter, Testamentsvollstrecker gibt es oft auch andere Gründe als fehlende konventionelle Mandate. Zum Beispiel eine entsprechende Neigung, ein einschlägiges Zweitstudium, Zufall .... Das Bild von uns Volljuristen ist in diesem Thread dann doch ein bisschen eindimensional. Frei nach dem Motto: Wer gar nichts anderes wird, wird Anwalt.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Mir stellt sich immer wieder die Frage warum wir so viele Anwärter im Studium verlieren und ob alles dafür getan wird dass sie das Examen schaffen oder was man noch tun könnte.

    Ich bilde seit vielen Jahren aus und habe auch danach oft noch lange Kontakt zu "meinen" Anwärtern gehalten bzw. redet man unter netten Kollegen auch mal über die eigenen Abschlussnoten. Und diese sagen oft so gar nichts aus über die Geeignetheit für den Beruf....

  • die schriftliche Prüfung in NRW haben 39 Prüflinge nicht bestanden.

    Die mündlichen Prüfungen finden vom 21.10. bis 08.11.2024 statt.

    Viel Glück für die mündliche Prüfung.

    »Die zehn Gebote sind deswegen so kurz und logisch, weil sie ohne Mitwirkung von Juristen zustandegekommen sind.«
    Charles de Gaulle (1890 − 1970)

  • Die aktuelle Lage an den Hochschulen kann ich nicht beurteilen. Natürlich kann die Praxistauglichkeit von den Noten abweichen. Ein Abgrenzungskriterium für Daumen rauf oder runter muss es aber geben. Ich habe früher viele Jahre Diplomarbeiten korrigiert. Bei denen, die notenmäßig auf der Kippe standen, habe ich mich bei allem Wohlwollen oft gefragt "Möchte man von dieser Person vertreten werden?" Ich habe dann trotz der Wichtigkeit der Benotung der Diplomarbeit auch Noten unter dem Strich gegeben, wenn die Leistung meines Erachtens einfach nicht besser war. Es ist dann (auch gegenüber den besseren Prüflingen) nicht nichtig, in der Hoffnung auf eine gute Praxistauglichkeit ein (zu) gute Note zu geben.

  • Mir stellt sich immer wieder die Frage warum wir so viele Anwärter im Studium verlieren und ob alles dafür getan wird dass sie das Examen schaffen oder was man noch tun könnte.

    Ich bilde seit vielen Jahren aus und habe auch danach oft noch lange Kontakt zu "meinen" Anwärtern gehalten bzw. redet man unter netten Kollegen auch mal über die eigenen Abschlussnoten. Und diese sagen oft so gar nichts aus über die Geeignetheit für den Beruf....

    Verstehe persönlich auch nicht, was die Abschlussnote über die Fähigkeit als Rechtspfleger aussagen soll. Uns wurde immer wieder gesagt: Vier gewinnt ... wie übrigens auch in anderen Studiengängen üblich.

    Ich hab dieses Jahr Examen geschrieben und mein Gefühl sowohl in der Theorie als auch in der Praxis war, dass man mit der großen Anzahl der Studierenden einfach nicht gut hinterherkommt. Besonders in der Praxis ist problematisch, wenn Ausbilder aufgrund der hohen Arbeitsbelastung keine Zeit für ihre Anwärter haben und sie dann zum Aktenstudium verdonnern. Klar, ab und zu sollte das auch sein, aber wann man sechs Stunden mit Akten alleine gelassen wird und das über nen längeren Zeitraum, motiviert das nicht wirklich im Studium.

  • Durchschnittliche Noten sind etwas anderes als "gerade so bestanden". Und auch wenn die Noten nur beschränkt aussagefähig sind, sind sie dennoch nicht gänzlich nicht aussagefähig. Mir ist sehr gutes theoretischen Wissen lieber. Denen kann man die praktische Arbeit noch vermitteln und erklären, dass nicht alles als Klausur abzuarbeiten ist.

    Aber wenn einem nach drei Jahren Studium UND praktischer Ausbildung noch immer (fast) jedes Grundverständnis fehlt, ist die Person mE schlicht ungeeignet für unsere Arbeit. Einarbeitung bedeutet für mich nicht, drei Jahre Vorbereitungszeit nachzuholen. Übrigens auch nicht, wenn wir eine Belastung von 50% hätten.

    Wer fertig ist und kommt, dem muss ich nur noch helfen (!), das Wissen in die Akte zu bringen.


    Das setzt aber natürlich voraus, dass sowohl die Theorie als auch die Praxis ordentlich vermittelt wird. Auch an die Dozenten und Ausbilder habe ich daher einen hohen Maßstab.

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