• Durchschnittliche Noten sind etwas anderes als "gerade so bestanden". Und auch wenn die Noten nur beschränkt aussagefähig sind, sind sie dennoch nicht gänzlich nicht aussagefähig. Mir ist sehr gutes theoretischen Wissen lieber. Denen kann man die praktische Arbeit noch vermitteln und erklären, dass nicht alles als Klausur abzuarbeiten ist.

    Aber wenn einem nach drei Jahren Studium UND praktischer Ausbildung noch immer (fast) jedes Grundverständnis fehlt, ist die Person mE schlicht ungeeignet für unsere Arbeit. Einarbeitung bedeutet für mich nicht, drei Jahre Vorbereitungszeit nachzuholen. Übrigens auch nicht, wenn wir eine Belastung von 50% hätten.

    Wer fertig ist und kommt, dem muss ich nur noch helfen (!), das Wissen in die Akte zu bringen.


    Das setzt aber natürlich voraus, dass sowohl die Theorie als auch die Praxis ordentlich vermittelt wird. Auch an die Dozenten und Ausbilder habe ich daher einen hohen Maßstab.

    Aber "gerade so bestanden" ist doch bestanden? Wenn derjenige, der die Klausur prüft, sagt, dass das in den Grundzügen annehmbar ist, dann ist ein gewisses Know-How da. Sonst hätte er keine vier Punkte, sondern drei oder schlechter.

    Ich persönlich finde, dass die Examen, die man innerhalb von zwei Wochen runterbrettern muss, egal was privat ist oder ob du krank bist etc. pp., hauptsächlich über den Prüfling aussagen, ob er belastungsresistent ist und ob er Glück mit seinem Privatleben zu dem Zeitpunkt hatte. Da brauchste du nur eine Grippe zu haben und trtz quälst du dich dahin, weil du weißt, du musst den ganzen Kram dann entweder nochmal schreiben oder null Punkte riskieren.

    Das ist ein Aspekt, den ich gerne am Studium ändern würde: Dass das, was man in drei Jahren sich erarbeitet hat, nicht auf zwei Wochen runtergebrochen wird.


  • 💯

  • Ich sage ja auch nicht, dass das nicht bestanden ist.

    Aber zum einen kann (!) es sein, dass derjenige schon immer angehoben wurde, damit er besteht. Streng genommen hätte er also nicht bestanden bzw nicht mal zur Prüfung zugelassen werden dürfen.

    Zum anderen ist das meine Meinung, nach mittlerweile über 20 Dienstjahren und fast genau so langer Tätigkeit als Ausbilder. Selbst aus meinem eigenen Jahrgang hätte ich nicht jeden übernommen, der bestanden hat und war/bin froh, diese Kollegen nie als direkten Kollegen gehabt zu haben.

    Mag anmaßend klingen. Aber ich maße mir auch an, davon auszugehen, dass sich jeder ein Bild über Studienkollegen oder die Kollegen vor Ort macht. Natürlich in dem Wissen, dass das nur für einen sehr beschränkt überschaubaren Bereich ist.

  • Mir stellt sich immer wieder die Frage warum wir so viele Anwärter im Studium verlieren und ob alles dafür getan wird dass sie das Examen schaffen oder was man noch tun könnte.

    Vielleicht sind die Bildungsvoraussetzungen bei einem Teil der Anwärter nicht so gut, weil man die Voraussetzungen für die Einstellung absenken musste, die Anforderungen im Studium aber noch die gleichen sind wie früher (oder gar höher?)?

    Was man dafür tun könnte, dass mehr Anwärter bestehen, fällt mir auf die Schnelle nicht ein (außer vielleicht den Lehrplan entschlacken).

  • Ich kenne Studiengänge mit ähnlichem Abschluss, in denen jede Prüfung zweimal wiederholt und bestanden werden kann. Bei den Rechtspflegern ist das anders. Warum eigentlich?

    Der Aufwand für eine - in bevölkerungsärmeren Bundesländern - handvoll Betroffene wäre der Aufwand mutmaßlich viel zu groß (Erstellung von neuen Klausuren, Korrektur usw.).

  • Ich kenne Studiengänge mit ähnlichem Abschluss, in denen jede Prüfung zweimal wiederholt und bestanden werden kann. Bei den Rechtspflegern ist das anders. Warum eigentlich?

    Weil der Staat dein Studium bezahlt und das nun mal Grenzen hat.

    Theoretisch kann man auch zweimal wiederholen. Einmal das Jahr Studium und einmal die Prüfung. So habe ich das zumindest von damals in Erinnerung.

  • Ich kenne Studiengänge mit ähnlichem Abschluss, in denen jede Prüfung zweimal wiederholt und bestanden werden kann. Bei den Rechtspflegern ist das anders. Warum eigentlich?

    Weil der Staat dein Studium bezahlt und das nun mal Grenzen hat.

    Theoretisch kann man auch zweimal wiederholen. Einmal das Jahr Studium und einmal die Prüfung. So habe ich das zumindest von damals in Erinnerung.

    Ist immer noch so. Manche Bundesländer bieten auch die Möglichkeit „extern“ zu wiederholen, d.h. du wirst entlassen, musst nicht zurück zur Hochschule und kannst jobben oder dich ein Jahr komplett auf die Prüfungen konzentrieren und dich bei Bestehen wieder im öffentlichen Dienst bewerben.

  • Mir stellt sich immer wieder die Frage warum wir so viele Anwärter im Studium verlieren und ob alles dafür getan wird dass sie das Examen schaffen oder was man noch tun könnte.

    Vielleicht sind die Bildungsvoraussetzungen bei einem Teil der Anwärter nicht so gut, weil man die Voraussetzungen für die Einstellung absenken musste, die Anforderungen im Studium aber noch die gleichen sind wie früher (oder gar höher?)?

    Was man dafür tun könnte, dass mehr Anwärter bestehen, fällt mir auf die Schnelle nicht ein (außer vielleicht den Lehrplan entschlacken).

    Die Ministerin der Justiz und Migration hat auch eingesehen, dass ein Änderungsbedarf besteht. Wann diese Änderungen eintreten, bleibt fraglich.

  • Die Verwaltung der Justiz steckt noch in den Kinderschuhen...

    :):):)

    Der ist echt gut! den muss ich mir merken!

    Der Spruch passt hier meines Erachtens nicht, weil zuerst Finanz und Politik vorgeben, wieviele eingestellt werden dürfen und dann kann es so kommen wie in Bayern, wo auf dem letzten Drücker noch Stellenanzeigen gesschaltet werden, um freie Plätze zu besetzen... Da kann die Verwaltung ja nichts dazu.


    Ein Ex-Kollege. der nun bei einer Bundesbehörde arbeitet und der sehr kritisch zur Justiz steht, hat zugegeben, dass zumindest Personalsachen bei der Justiz gut bearbeitet werden.


    Aber in vielen anderen Bereichen hat die Verwaltung tatsächlich noch Optimierungspotential. An vorderster Stelle würde ich da Bausachen und Bauunterhaltssachen sehen. Im Bermudadreieck zwischen Justizbehörde, Justizmittelbehörde/Finanz und staatlichem Bauamt wäre eine Schnecke als Wappentier noch ein Euphemismus. Wir warten hier in einem Glaskasten mit locker über 30 Grad im Büro von März bis September schon seit fünf Jahren auf Reparatur eines Außenrollos. Das jetzt nur am Rande.


    Die Justiz sollte leicht über Bedarf einstellen und sowohl die Studienbedingungen als auch die Arbeitsbedingungen und die Besoldung im Blick haben, damit es attraktiv bleibt, als Rechtspfleger anzufangen. Den Beuf kennt fast keiner, schon gar nicht bei den jungen Leuten und die Demografie sorgt auch für Personalverknappung allerorten.

    Da kann es bei juristisch interessierten dann schon viel interessanter sein, das Volljurastudium vorzuziehen. Die Staatsquoten werden ständig nach oben geschraubt, um den Bedarf zu decken, so dass es kein großes Risiko mehr darstellt, auch als nicht 1er-Jurist in den Staatsdienst zu kommen. Neben der Justiz gibt es da ja auch viele andere Betätigungsmöglichkeiten im öD, wenn man das denn möchte.

  • Ich kenne Studiengänge mit ähnlichem Abschluss, in denen jede Prüfung zweimal wiederholt und bestanden werden kann. Bei den Rechtspflegern ist das anders. Warum eigentlich?

    Weil der Staat dein Studium bezahlt und das nun mal Grenzen hat.

    Theoretisch kann man auch zweimal wiederholen. Einmal das Jahr Studium und einmal die Prüfung. So habe ich das zumindest von damals in Erinnerung.

    Genau, die letzte Prüfung kann man wiederholen.

    Man kann auch, wenn man das Blockversagen hat, nochmal das Jahr wiederholen, wenn man möchte, hängt glaube ich von den OLGs ab.

    Und ich meine, bei anderen dualen Studiengängen wäre das auch so, dass man beim 2. Mal Nichtbestehen weg ist und ist auch verständlich. Die Ausbildung der Anwärter ist schon teuer, mit Unterkunft, Bezahlung etc. pp.

  • Aber in vielen anderen Bereichen hat die Verwaltung tatsächlich noch Optimierungspotential.

    Wieso Optimierungspotential? Die deutsche Bürokratie ist doch so allumfassend, da wird jeder noch so kleinste Lebenssachverhalt reglementiert und geordnet.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Also ich hab auch nun bestanden und zwar mit 4,3 und bin vtl schriftlich nicht grad der Überflieger aber dafür mündlich (schnitt von 12-13 Punkte)und nach meinen Ausbildern würden diese mich mit Handkuss einstellen. (Nach deren Aussagen)

    Und grade da würde ich sagen das nur weil jemand „grade Bestanden hat“ nicht schlechter sein muss als einer der 8 Punkte hat.

    Ich find es auch grade in der jetzigen Generation in dem man sich halt auch mehr auf sich Achtet und Noten nicht das einzige im Leben sind, nur auf die Noten zu schauen.

    Wäre das mit Note 4 ins Anstellungsverhältnis hätte ich direkt abgelehnt und hätte mir was anders gesucht und glaub so würden nur mehr weg wandern. Und dann würde die Lücke an fehlenden Kolleginnen und Kollegen großer.

    auch was ich nicht gut finde ist halt das alles von von diesen letzten Prüfungen abhängt, hat man einen schlechten Tag oder man ist krank dann läufts nicht und man kann nichts dafür.
    Ich würde eine Gesamtbetrachtung vom ganzen Studium mit einbeziehen

    Ich würde zb den Lehrplan komplett neu überarbeiten, es gibt zuviele Fächer die einen als Rechtspfleger nie tangieren werden und man sich selbst oft genug fragt wieso muss ich das können.

  • @ Ulmeranwärter:
    Herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Prüfung.

    Ich finde auch, dass man die Leistungen breiter bewerten soll. Es sollte nicht sein, dass sieben bzw. neun Tage im Examen (so jedenfalls bei den Volljuristen) über den ganzen beruflichen Werdegang eines Menschen entscheiden. Es gibt Leute mit Prüfungsangst, Blackout, Krankheiten und viele Unwägbarkeiten, die einen guten Examinanisten deutlich unter seinem Wert bleiben lassen.

    Allerdings finde ich aber auch, dass man ein gewisses Mindestmaß an fachlicher Eignung schon erwarten kann. Ich mag auch nicht von einem Chirurg operiert werden, den man bar jeder Kenntnisse durchs Examen gehoben hat.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Die Leistungen werden breiter bewertet, da die Prüfungsnoten nur einen (wenn auch nicht unerheblichen) Teil der Gesamtnote bilden.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Naja, ich habe damals auch nur knapp bestanden und war dann nach der Prüfung direkt stellv. GL wobei der GL Aufbau-Ost gemacht hat. (ok, wir waren auch nur zu 2.)

    Über 30 Jahre später kann ich noch genau einen Punkt mehr in der Beurteilung bekommen und meine, ohne arrogant rüberzukommen, dass ich meinen Job in den letzten 30 Jahren gut gemacht habe.

    Umgang mit Personal, Bauarbeitern, die Planung und Durchführung von Baumaßnahmen pp lernt man in der FH halt nicht. Und mir ist ein guter Praktiker immer wichtiger als ein guter Theoretiker, der ein schlechter Praktiker ist.

    Ich habe hier eine Volljuristin, die macht einen ganz hervorragenden Job als Rechtspflegerin. Klar, man musste ihr manches beibringen, aber das Ergebnis ist gut. Und materiellrechtlich steckt die mich locker in die Tasche.

    Zusammengefasst: Es gibt keinen Grund arrogant auf Kollegen herunterzugucken, die in der FH nicht so gut waren, oder halt nicht den Weg über die FH gegangen sind. Kommt halt immer darauf an, wie man sich in der Praxis so anstellt. Und insbesondere, wie man als Kollege dann so ist. Auch da habe ich schon notenmässig gute Kollegen erlebt, die nix auf die Kette gekriegt haben und Leute, die fast durchgefallen sind, die ihren Job 12ß % erledigt haben und gute Leute, die auch gut waren.

    Zu den Zahlen, die Katzenfisch rausgesucht hat ist noch zu sagen, dass diese nicht die Leute enthalten, die nach bestandener Prüfung die Urkunde nicht annehmen oder die die Justiz direkt verlassen.

  • Die Leistungen werden breiter bewertet, da die Prüfungsnoten nur einen (wenn auch nicht unerheblichen) Teil der Gesamtnote bilden.

    Die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen sind Ländersache. Zumindest als ich mein Examen gemacht habe, kam es ausschließlich auf die Prüfungsergebnisse an. Dass bei der mündlichen Prüfung die Vornoten in die Beurteilung des Prüfungskandidaten eingeflossen sind, ist möglich; aber das stand m.W. nirgendwo. Ich habe Zweifel, dass inzwischen in allen Bundesländern die Vornoten in die Endnote miteinfließen.

  • Die Leistungen werden breiter bewertet, da die Prüfungsnoten nur einen (wenn auch nicht unerheblichen) Teil der Gesamtnote bilden.

    Die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen sind Ländersache. Zumindest als ich mein Examen gemacht habe, kam es ausschließlich auf die Prüfungsergebnisse an. Dass bei der mündlichen Prüfung die Vornoten in die Beurteilung des Prüfungskandidaten eingeflossen sind, ist möglich; aber das stand m.W. nirgendwo. Ich habe Zweifel, dass inzwischen in allen Bundesländern die Vornoten in die Endnote miteinfließen.

    In NRW fließen sie nicht ein.

    Für manche ist das sehr schade, da die konstant gute Leistungen abgeliefert haben.

    Bei anderen Prüflingen ist es wohl besser so, da die Leistungen insb. im Studium II und III (Vorexamen) katastrophal sind/waren.

  • Naja, ich habe damals auch nur knapp bestanden und war dann nach der Prüfung direkt stellv. GL wobei der GL Aufbau-Ost gemacht hat. (ok, wir waren auch nur zu 2.)

    Über 30 Jahre später kann ich noch genau einen Punkt mehr in der Beurteilung bekommen und meine, ohne arrogant rüberzukommen, dass ich meinen Job in den letzten 30 Jahren gut gemacht habe.

    Umgang mit Personal, Bauarbeitern, die Planung und Durchführung von Baumaßnahmen pp lernt man in der FH halt nicht. Und mir ist ein guter Praktiker immer wichtiger als ein guter Theoretiker, der ein schlechter Praktiker ist.

    Ich habe hier eine Volljuristin, die macht einen ganz hervorragenden Job als Rechtspflegerin. Klar, man musste ihr manches beibringen, aber das Ergebnis ist gut. Und materiellrechtlich steckt die mich locker in die Tasche.

    Zusammengefasst: Es gibt keinen Grund arrogant auf Kollegen herunterzugucken, die in der FH nicht so gut waren, oder halt nicht den Weg über die FH gegangen sind. Kommt halt immer darauf an, wie man sich in der Praxis so anstellt. Und insbesondere, wie man als Kollege dann so ist. Auch da habe ich schon notenmässig gute Kollegen erlebt, die nix auf die Kette gekriegt haben und Leute, die fast durchgefallen sind, die ihren Job 12ß % erledigt haben und gute Leute, die auch gut waren.

    :thumbup:

    Um meine Examenszeit herum wurde bei der Einstellung noch ziemlich ausgesiebt, da waren dann sehr viele Einser-Abiturienten dabei, die dann auch gute Ergebnisse im Rechtspflegerexamen hatten. Von denen haben dann einige auf Teilzeit reduziert und weiterstudiert, so dass der Geschäftsleiter hier gejammert hat, dass wir eine Außenstelle der Uni wären...

    Von denen ist keiner wieder als Richter oder Staatsanwälte zurückgekommen (Notar, Landratsamt, Landesamt für Finanzen, bei einigen weiß ich es aber nicht).

    Von den Überfliegern hatte die Justiz also nur wenig (5 jahre Teilzeit-Rechtspfleger, damit keine Anwärterbezüge zurückgezahlt werden müssen). Ein Hoch auf das Mittelmaß! ;)

  • Die Leistungen werden breiter bewertet, da die Prüfungsnoten nur einen (wenn auch nicht unerheblichen) Teil der Gesamtnote bilden.

    Die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen sind Ländersache. Zumindest als ich mein Examen gemacht habe, kam es ausschließlich auf die Prüfungsergebnisse an. Dass bei der mündlichen Prüfung die Vornoten in die Beurteilung des Prüfungskandidaten eingeflossen sind, ist möglich; aber das stand m.W. nirgendwo. Ich habe Zweifel, dass inzwischen in allen Bundesländern die Vornoten in die Endnote miteinfließen.

    In NRW fließen sie nicht ein.

    Für manche ist das sehr schade, da die konstant gute Leistungen abgeliefert haben.

    Bei anderen Prüflingen ist es wohl besser so, da die Leistungen insb. im Studium II und III (Vorexamen) katastrophal sind/waren.

    Das habe ich nicht erwartet und finde es gruselig. Da sind wir hier ja mal richtig fortschrittlich.8|

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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