• Die Leistungen werden breiter bewertet, da die Prüfungsnoten nur einen (wenn auch nicht unerheblichen) Teil der Gesamtnote bilden.

    Die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen sind Ländersache. Zumindest als ich mein Examen gemacht habe, kam es ausschließlich auf die Prüfungsergebnisse an. Dass bei der mündlichen Prüfung die Vornoten in die Beurteilung des Prüfungskandidaten eingeflossen sind, ist möglich; aber das stand m.W. nirgendwo. Ich habe Zweifel, dass inzwischen in allen Bundesländern die Vornoten in die Endnote miteinfließen.

    In NRW fließen sie nicht ein.

    Für manche ist das sehr schade, da die konstant gute Leistungen abgeliefert haben.

    Bei anderen Prüflingen ist es wohl besser so, da die Leistungen insb. im Studium II und III (Vorexamen) katastrophal sind/waren.

    Das habe ich nicht erwartet und finde es gruselig. Da sind wir hier ja mal richtig fortschrittlich.8|

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Von den Überfliegern hatte die Justiz also nur wenig (5 jahre Teilzeit-Rechtspfleger, damit keine Anwärterbezüge zurückgezahlt werden müssen). Ein Hoch auf das Mittelmaß! ;)

    Heidiho.

    Keiner will permanent Überflieger in seinem System haben. Die Justiz ist kein Startup, nicht mal eine innovative Behörde. Umso spannender die Ansicht, warum sich die Personen im Rechtspflegerberuf gesehen haben.

    Horrido.

    Dies ist ein guter Tag um zu sterben. Folgt mir.

  • Die Leistungen werden breiter bewertet, da die Prüfungsnoten nur einen (wenn auch nicht unerheblichen) Teil der Gesamtnote bilden.

    Die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen sind Ländersache. Zumindest als ich mein Examen gemacht habe, kam es ausschließlich auf die Prüfungsergebnisse an. Dass bei der mündlichen Prüfung die Vornoten in die Beurteilung des Prüfungskandidaten eingeflossen sind, ist möglich; aber das stand m.W. nirgendwo. Ich habe Zweifel, dass inzwischen in allen Bundesländern die Vornoten in die Endnote miteinfließen.

    Zumindest in Niedersachsen fließen die Noten der studienbegleitenden Klausuren mit in die Note ein. Die Gewichtung weiß ich aktuell aber nicht aus dem Stehgreif.

    Die Leistungen werden breiter bewertet, da die Prüfungsnoten nur einen (wenn auch nicht unerheblichen) Teil der Gesamtnote bilden.

    Die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen sind Ländersache. Zumindest als ich mein Examen gemacht habe, kam es ausschließlich auf die Prüfungsergebnisse an. Dass bei der mündlichen Prüfung die Vornoten in die Beurteilung des Prüfungskandidaten eingeflossen sind, ist möglich; aber das stand m.W. nirgendwo. Ich habe Zweifel, dass inzwischen in allen Bundesländern die Vornoten in die Endnote miteinfließen.

    In NRW fließen sie nicht ein.

    Für manche ist das sehr schade, da die konstant gute Leistungen abgeliefert haben.

    Bei anderen Prüflingen ist es wohl besser so, da die Leistungen insb. im Studium II und III (Vorexamen) katastrophal sind/waren.

    Zu meiner Zeit (Hessen) war es so, dass die schriftlichen Prüfungen insgesamt die Hälfte der Note bildeten, also 6/12 und damit jede Klausur 1/12, das mündliche Examen waren weitere 3/12, also 1/4 und das letzte Viertel bildeten die Noten der beiden Studienblöcke; vermutlich 2/12 der 12-monatige Block und 1/12 der 6-monatige Block.

    Unabhängig davon bleibe ich bei meiner Meinung.

  • Von den Überfliegern hatte die Justiz also nur wenig (5 jahre Teilzeit-Rechtspfleger, damit keine Anwärterbezüge zurückgezahlt werden müssen). Ein Hoch auf das Mittelmaß! ;)

    Heidiho.

    Keiner will permanent Überflieger in seinem System haben. Die Justiz ist kein Startup, nicht mal eine innovative Behörde. Umso spannender die Ansicht, warum sich die Personen im Rechtspflegerberuf gesehen haben.

    Horrido.

    Damals war Deutschland der "kranke Mann Europas". Die Wirtschaft siechte, Anstellungen im öD waren begehrt. Mit Anwälten konnte man damals noch Straßen pflastern. Nicht wenige Anwälte sollen sich damals geradezu in wirtschaftlich prekären Verhältnissen befunden haben. Wer sich über das Jurastudium informierte und speziell über die Übernahmeaussichten in den Staatsdienst, erhielt die Antwort, dass man nur Chancen hat, wenn man zu den besten 1 - 3 % der Examinierten gehört. Da haben viele erst mal die Sicherheit des gehobenen Diensts vorgezogen, dann aber im Rechtspflegerstudium "Blut geleckt" für ein Vollstudium.

    Diese Überflieger von damals hätten der Justiz an sich schon gut getan, die waren aber wirklich gut und hätten sich im gD auf DAuer unter Wert verkauft.

  • Und, wer nichts wird, wird Wirt...

    und ist ihm dieses nicht gelungen, macht er in Versicherungen..... wir haben als junge jus-studis dazu gedichtet: und ist er dazu noch zum, dann geht er ins juridicum.....

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • nun im Ernst, das ist eine enorm spannende Diskussion.

    Was wirklich fehlt, sind valide Zahlen zu Abbrecherquoten und den Gründen hierzu (da hab ich aus NRW höhere Zahlen gehört als hier wiedergegeben). Ich behaupte mal, da läuft was in der Einstellungspraxis schief (ne gute Abi-Note sagt null !) In meinem Jahrgang waren 2 Abbrecher, die aber dies wirklich erst nach sorgsamer Erwägung getan haben. Die Durchfallquoten sind in NRW inzwischen erschreckend hoch ! Über die Gründe lässt sich nur mutmaßen. Oki Ahrtalkastastrophe und Corona, die waren im Studium echt gef*. . ..Ich darf ja inzwischen unterrichten. Was mich bei 2 Jahrgängen zunächst erstaunt hatte, war, dass da sehr viele das juristische Handwerkszeug nicht sonderlich beherrschten, obwohl die auch nicht dümmer waren als meine KollegInnen oder ich (oki, zu letzterem gehört da vlt. nicht so viel zu....). Da hab ich mich nur gefragt, was die in der Eifel mit den 24 Monaten so anfangen...... Dies sah ich aber nicht alleine so, wir Unterrichtenden tauschen uns ja auch mal aus ...

    Ich mag hier nicht aus Gesprächen zur Unterrichtsgestaltung zitieren.... Nur können wir als Praxisausbilder und Unterrichtende des Begleitunterrichts nicht nachholen, was da in den ersten 6 Wochen an einer Fachhochschule schief läuft. Der jetzige Jahrgang ist da im übrigen besser "vorbereitet" worden durch die Eifel.

    Es gibt drei Sachen die einfach schief laufen:

    1. Einstellungspraxis -> da muss nachgebessert werden

    2. Eifel -> mehr Wert auf Methodik und Methodenkritik (letzteres hab ich bereits während meines Studiums dort eingefordert) und Beibringen sauberer juristischer Arbeitstechnik und nicht das allerletzte Prob in irgendeinem Rechtsgebiet was alle 10 Jahre mal auftaucht.....)

    3. Einstellungspraxis: mehr leuz aus dem mittleren Dienst eine schnelle ! Aufstiegsmöglichkeit bieten die kennen den Laden, die wissen, was Rpfl machen und vor allem schnell die Möglichkeit bieten ! bevor die 15 Jahre aus jedem Lernprozess raus sind; und gute Fachangestellte ranlassen entweder dann als extern beworben nehmen oder über mittleren Dienst und dann aufgrund des Abschneidens dort - dann ja verbeamtet in den Aufstieg nehmen !

    Oki, zu 3) die fehle dann auf den Geschäftsstellen höre ich dann oft ; nein ! da muss der "Job" attraktiver gestaltet werden. Dies ist aber nicht Gegenstand der Diskussion hier

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Volljuristen gibt es ja noch genug. :akten

    Das erinnert mich ganz stark an den Witz "Päpste haben wir hier genug".
    Volljuristen sind - zumindest in den neuen Bundesländern - mittlerweile auch schon Mangelware.
    In Sachsen kann mittlerweile mit einem knapp befriedigenden Examen! Richter bzw. Staatsanwalt werden. Sofern einschlägige Berufspraxis ist einem anderen juristischen Beruf vorhanden ist, muss man die Staatsexamen lediglich bestanden haben.
    Die Verwaltung, besonders auf Ebene der Landesdirektion, sucht so dringend Volljuristen, dass man die freie Wahl zwischen 20 - 30 offenen Stellen hat. Gleiches dürfte für die Kommunalverwaltung größerer Städte gelten.
    Die Anwaltszulassungen stagnieren (eine Kollegin erzählte mir, dass es in Sachsen-Anhalt ganze Jahre lang keine einzige Neuzulassung gegeben hat).

    Aber gut, Volljuristen haben wir NOCH genug.

    @ Defaitist: Wie will man eine Einstellungspraxis ändern, wenn geeignete Jugendlichen sich schlicht nicht für ein Studium der Rechtspflege interessieren. Vielleicht ändert sich bei der derzeitigen Wirtschaftsentwicklung auch wieder.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Es gibt drei Sachen die einfach schief laufen:

    1. Einstellungspraxis -> da muss nachgebessert werden

    2. Eifel -> mehr Wert auf Methodik und Methodenkritik (letzteres hab ich bereits während meines Studiums dort eingefordert) und Beibringen sauberer juristischer Arbeitstechnik und nicht das allerletzte Prob in irgendeinem Rechtsgebiet was alle 10 Jahre mal auftaucht.....)

    3. Einstellungspraxis: mehr leuz aus dem mittleren Dienst eine schnelle ! Aufstiegsmöglichkeit bieten die kennen den Laden, die wissen, was Rpfl machen und vor allem schnell die Möglichkeit bieten ! bevor die 15 Jahre aus jedem Lernprozess raus sind; und gute Fachangestellte ranlassen entweder dann als extern beworben nehmen oder über mittleren Dienst und dann aufgrund des Abschneidens dort - dann ja verbeamtet in den Aufstieg nehmen !

    Oki, zu 3) die fehle dann auf den Geschäftsstellen höre ich dann oft ; nein ! da muss der "Job" attraktiver gestaltet werden. Dies ist aber nicht Gegenstand der Diskussion hier

    1: Hast du +konstruktive+ Vorschläge?

    Was machst du, wenn du zu wenig qualifizierte Bewerber für die zu besetzenden Stellen hast?

    3.

    Natürlich fehlen die dann im Servicebereich. Was soll da bitte attraktiver gestaltet werden? Mal ganz abgesehen davon, dass es m.E. wenig Sinn ergibt, erst in die Ausbildung für den Servicebereich zu investieren und das eigentlich benötigte Personal dann drei Jahre lang (bei vollen Bezügen) rauszunehmen um ein Loch zu stopfen, indem man ein anderes aufreißt.

    Wenn alle Stricke reißen und es künftig zu wenige Rechtspfleger gibt, müssen die Richter die uns übertragenen Aufgaben eben wieder selbst übernehmen. Volljuristen gibt es ja noch genug. :akten

    Das stimmt so auch nicht mehr.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • @ Defaitist: Wie will man eine Einstellungspraxis ändern, wenn geeignete Jugendlichen sich schlicht nicht für ein Studium der Rechtspflege interessieren. Vielleicht ändert sich bei der derzeitigen Wirtschaftsentwicklung auch wieder.

    Tatsächlich ist das mehr eine Frage der Nachwuchswerbung. Bei uns am Gericht werben einige meiner Kolleginnen sehr aktiv an Schulen und Berufsinfomessen. Wir haben dadurch merklich mehr Bewerber bei uns der Region.

  • Naja, aber die Aufsteiger wissen, wie der Laden läuft. Ich musste das erst lange lernen.

    Die Besoldung verbessern, ich glaube, wir sind für die Anforderungen, die wir stellen, nicht mehr Konkurzenzfähig.

    Vieles was zu meiner Zeit die Atraktivität ausmachte, kann (oder muss) die freie Wirtschaft besser: Familienfreundlichkeit, Wiedereinstieg nach Pause usw.

    Und da können wir nun nicht mehr mithalten.

    Wie Def schon sagte: Mehr Tiefe und weniger Breite im Studium. Das sehe ich auch so.

  • Als Kind habe ich folgenden Spruch gelernt:
    Hast du einen dummen Sohn, schicke ihn zur Bau Union.
    Ist der Sohn noch dümmer, die Reichsbahn nimmt ihn immer.
    Hast du dieser Söhne drei, schicke sie zur Polizei.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Es gibt drei Sachen die einfach schief laufen:

    1. Einstellungspraxis -> da muss nachgebessert werden

    Wir haben nicht viel zu bieten um wählerisch zu sein. Insb. nicht bei stark erhöhten Einstellungszahlen.

    2. Eifel -> mehr Wert auf Methodik und Methodenkritik (letzteres hab ich bereits während meines Studiums dort eingefordert) und Beibringen sauberer juristischer Arbeitstechnik und nicht das allerletzte Prob in irgendeinem Rechtsgebiet was alle 10 Jahre mal auftaucht.....)

    Das erfolgt primär im Fach ABR, weshalb das auch in den ersten Wochen Hauptbestandteil ist.
    Es fehlt aber meiner persönlichen Meinung nach bei vielen an fehlender Lernkompetenz (also was und wie man lernt). Da wird zwar versucht gegenzusteuern, aber 12/13 Jahre an Versäumnissen aus der Schulzeit kriegt man schlecht in wenigen Nachmittagsveranstaltungen aufgearbeitet.

    Darüber hinaus bedarf das aber auch Übungen. Und das müsste man dann ggf. auch mal in Eigenarbeit machen. Da kommt traditionell aber auch wenig.

    3. Einstellungspraxis: mehr leuz aus dem mittleren Dienst eine schnelle ! Aufstiegsmöglichkeit bieten die kennen den Laden, die wissen, was Rpfl machen und vor allem schnell die Möglichkeit bieten ! bevor die 15 Jahre aus jedem Lernprozess raus sind; und gute Fachangestellte ranlassen entweder dann als extern beworben nehmen oder über mittleren Dienst und dann aufgrund des Abschneidens dort - dann ja verbeamtet in den Aufstieg nehmen !

    Passiert ja. Von den im Februar fertig gewordenen Fachangestellten sitzen jetzt schon einige in BaMü. Und aus dem mittleren Dienst ebenso.
    Die Erfolge davon sind aus meiner persönlichen Sicht durchwachsen.

  • Sorgt aber auch dafür, dass Leute, die qualifiziert für den gehobenen Dienst sind und Lust haben weiterzumachen, dann gehen, wenn sie nicht gefördert werden


    Dann doch lieber diese Leute als Rechtspfleger behalten …

  • Ganz ehrlich - ich kann keinem guten Gewissens raten, beim Arbeitgeber Land NRW anzufangen. Mache ich auch nicht. Wenn jemand ein duales Studium im öD anstrebt, ist zumindest hier bei uns im ländlichen Raum jede Kommune oder der Kreis die bessere Alternative. Beim Land wird es in den nächsten Jahre noch richtig schön, weil die Personalnot größer werden wird und die noch vorhandenen Kräfte weiter belastet werden.

    Es bewerben sich auch fast nur Frauen, die eine gewissen Zeit als Vollzeitkraft arbeiten und dann in Teilzeit gehen. Oft ist das der Hauptgrund, im öD anzufangen. Hier bei uns gut zu beobachten. Kleines Gericht, 1 Mann, 2 Frauen in Vollzeit und 5 Teilzeitkräfte. Hinzu kommt, dass die landesweit noch zur Verfügung stehenden Rechtspfleger mit zig anderen Aufgaben betraut werden und dann keine oder nur noch wenig Rechtssachen mehr bearbeiten. Die fehlen also auch. Zur OE-Beratung erscheinen dann bei 7 Beschäftigen 3 OE-Kräfte zur Beratung. Die Justiz setzt gut ausgebildete Rechtspfleger also in fachfremden Bereichen ein, in denen sie eher weniger ausgebildet sind, die dann aber in Rechtssachen fehlen. Da sind Kapazitäten, die bewusst und gewollt nicht eingesetzt werden. Es wäre jedoch sicher möglich, für diese Beratertätigkeiten wie z.b. psychische Gefährdungsbeurteilungen usw Leute einzustellen, die etwas in dieser Richtung studiert haben und die Rechtspfleger in den Rechtssachen arbeiten zu lassen. Selbiges gilt für den IT-Bereich. Ressourcenverschwendung trotz dünner Personaldecke.

    Last but not least ist der Landesbeamte an sich in NRW auf Deubel komm raus an seinen Dienstherrn gekettet, da NRW eines von den Bundesländern ist, das keine Altersgeldregelung hat. Wenn ich das Praktikanten oder interessierten Mädels im Bekanntenkreis das Altersgeld erläutere, ist das Thema Rechtspfleger durch. Es möchte sich keiner mit 18 oder 19 ein Arbeitsleben lang auf den künftigen Arbeitgeber festlegen. Das wird aber auch von egal welcher Landesregierung nicht abgeschafft werden, weil es sonst im öD einen Run geben wird. Lehrer, Polizisten und auch bei den Gerichten. Ich hoffe, es wird irgendwann einmal gerichtlich erzwungen, dass diese diskriminierende Regelung abgeschafft werden muss. Aber auch dieser Aspekt trägt zur Unattraktivität bei und das zu Recht. Auch die 41-Stunden-Woche ist nicht unbedingt das, was sich ein Abiturient heute vorstellt. Work-life-Balance und so. :)

    Von unseren Anwärterinnen der letzten Jahre (1 pro Jahr) hier hat eine aufgehört, weil es ihr nicht gefiel und fing eine Ausbildung zur Optikerin an. Eine hat aufgehört, weil sie Jura studieren wollte. Eine hat nach einem Jahr aufgehört (ehem. Angestellte) und fängt neu als Anwärterin öD beim Landkreis an. Eine ist durchs Examen durchgefallen, studiert jetzt Lehramt. Eine gibt´s noch, die macht gerade das Examen. Die Gründe sind also vielfältig, warum nur wenige übrig bleiben. Die werden dann auch irgendwann nur noch in Teilzeit arbeiten, also geteilt durch 2.

  • Die Verwaltung, besonders auf Ebene der Landesdirektion, sucht so dringend Volljuristen, dass man die freie Wahl zwischen 20 - 30 offenen Stellen hat. Gleiches dürfte für die Kommunalverwaltung größerer Städte gelten.

    Kann vor allem im kommunalen Bereich auch durch die Bezahlung bedingt sein. Verbeamtung ist da nach meiner Kenntnis nicht unbedingt ein Selbstläufer. Außerdem ist die Stellenbewertung dann auch ungünstiger, ggf. nur EG13, weil EG14 schon die Amtsleitung ist. Der Unterschied zwischen EG13 und A13 beim Nettogehalt ist schon erheblich und wird auch nicht durch die PKV bei Beamten aufgefressen.

    Als Kind habe ich folgenden Spruch gelernt:
    Hast du einen dummen Sohn, schicke ihn zur Bau Union.
    Ist der Sohn noch dümmer, die Reichsbahn nimmt ihn immer.
    Hast du dieser Söhne drei, schicke sie zur Polizei.

    Ich habe dienstlich sehr häufig mit der Polizei zu tun und sehe den Spruch als historisch überholt an. ;) (alles gut, das konntest du nicht wissen)

    Die Polizeien haben auch mit rückläufigen Bewerberzahlen zu kämpfen. Bei uns gibt es ein- oder zweimal im Jahr Wildcard-Events für den Sport- und den Wissenstest. Da können die Tests dann unter Echtbedingungen absolviert werden. Wenn man die Anforderungen erfüllt, wird das auf eine Bewerbung zu einem zeitnahen Einstellungstermin angerechnet, d.h. ein beim Wildcard-Event bestandener Test muss dann nicht mehr absolviert werden. Der Sporttest ist natürlich polizeispezifisch, aber in Bezug auf den Wissenstest ist das ja auch auf andere Bereiche übertragbar.

  • Hinzu kommt, dass die landesweit noch zur Verfügung stehenden Rechtspfleger mit zig anderen Aufgaben betraut werden und dann keine oder nur noch wenig Rechtssachen mehr bearbeiten. Die fehlen also auch. Zur OE-Beratung erscheinen dann bei 7 Beschäftigen 3 OE-Kräfte zur Beratung. Die Justiz setzt gut ausgebildete Rechtspfleger also in fachfremden Bereichen ein, in denen sie eher weniger ausgebildet sind, die dann aber in Rechtssachen fehlen. Da sind Kapazitäten, die bewusst und gewollt nicht eingesetzt werden.

    Das ist ein Aspekt, wo man meiner Meinung nach zumindest etwas die Löcher der Personalnot stopfen könnte (wenn das OLG mal auf diesen Vorschlag kommen würde ;))

    Ich habe vor einem Jahr das Studium abgeschlossen. Angefangen haben wir in Sachsen mit ca. 50 Leuten. Jetzt am Ende haben nur noch knapp 20 Leute das Examen mitgeschrieben und arbeiten (bisher) noch in der Justiz. Ergo die Hälfte der Leute sind zwischendurch abgesprungen. Begründet wurden seitens des OLG die Verluste mit Corona. Klar das 1. Jahr nur per Onlinevorlesungen war hart und nicht optimal für den Lernstoff. Nicht wenige mussten dieses daher nochmal wiederholen. Einige sind aber auch aus den oben aufgeführten Gründen gegangen, was das OLG aber partout nicht hören wollte. Dann müsste man sich ja eingestehen, dass man heutzutage kein attraktiver Arbeitgeber mehr ist und evt. was ändern sollte.

    Worauf ich eigentlich hinaus wollte... von den wenigen Leuten, die bei uns letztlich übrig geblieben sind, wurden natürlich nach Bestehen der Prüfung 4 in die Verwaltung gesteckt. Und das obwohl bei vielen kleinen Gerichten das Wasser bis zum Hals steht. Die Jahrgangsbeste macht jetzt Statistik und Gesundheitsmanagement. So werden die vorhandenen Ressourcen doch optimal genutzt oder? ;)

    Die Auserwählten fragen sich natürlich nicht selten, wofür sie 3 Jahre studiert haben. Die einzige Motivation ist, dass die Verwaltungstätigkeit irgendwann für den Aufstieg gut ist (wenn man dann irgendwann mal befördert wird :D). Ein gut ausgebildeter Rechtspfleger muss nicht in der Verwaltung oder bei der LIT rumsitzen. Warum setzt man hier keine Leute ein, die das studiert haben, und setzt die Rechtspfleger an den Gerichten/StAs ein, damit sie das machen, was sie studiert haben?

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