Die Leistungen werden breiter bewertet, da die Prüfungsnoten nur einen (wenn auch nicht unerheblichen) Teil der Gesamtnote bilden.
Die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen sind Ländersache. Zumindest als ich mein Examen gemacht habe, kam es ausschließlich auf die Prüfungsergebnisse an. Dass bei der mündlichen Prüfung die Vornoten in die Beurteilung des Prüfungskandidaten eingeflossen sind, ist möglich; aber das stand m.W. nirgendwo. Ich habe Zweifel, dass inzwischen in allen Bundesländern die Vornoten in die Endnote miteinfließen.
In NRW fließen sie nicht ein.
Für manche ist das sehr schade, da die konstant gute Leistungen abgeliefert haben.
Bei anderen Prüflingen ist es wohl besser so, da die Leistungen insb. im Studium II und III (Vorexamen) katastrophal sind/waren.
Das habe ich nicht erwartet und finde es gruselig. Da sind wir hier ja mal richtig fortschrittlich.