Die Verwaltung der Justiz steckt eben noch in den Kinderschuhen.
Und das zieht sich von A bis Z durch...
Ergebnisse Diplom 2024
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Naja, Verwaltung muss halt auch laufen. Ob ich da dienstjunge Kollegen für eine gute Lösung halte, die nicht wirklich an der Front tätig waren, steht auf einem anderen Blatt.
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Ein gut ausgebildeter Rechtspfleger muss nicht in der Verwaltung oder bei der LIT rumsitzen.
Ich finde das zu kurz gegriffen (und ich sitze mit meinem IT-Anteil auch nicht rum).
Hier ist es so, dass die einzelnen Module des Fachprogramms mit einem 0,2-Anteil durch Rechtspfleger betreut werden, die mit 0,8-Anteil in den einzelnen Gerichten als Verfahrensrechtspfleger eingesetzt sind.
Natürlich fehlen diese 0,2-Anteile in den Verfahren.
Andererseits geht es hier um Programme, die wir alle täglich nutzen und die zunehmend unseren Arbeitsalltag bestimmen.
Ich finde es mindestens sinnvoll, wenn nicht gar notwendig, dass wir als Rechtspflegerschaft unsere Fachlichkeit bei diesen Programmen einbringen. Es ist eben doch eine andere Augenhöhe, wenn bei Supportanfragen jemand drüberschauen kann, der fachlich im Thema ist. Es ist auch eine andere Augenhöhe, wenn im Softwareverbund Fragen auftauchen, die (auch) ein fachliches Wissen erfordern. Soweit mir dann technisches Wissen fehlt, kann ich hier auf entsprechende Kollegen zurückgreifen.
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Worauf ich eigentlich hinaus wollte... von den wenigen Leuten, die bei uns letztlich übrig geblieben sind, wurden natürlich nach Bestehen der Prüfung 4 in die Verwaltung gesteckt. Und das obwohl bei vielen kleinen Gerichten das Wasser bis zum Hals steht. Die Jahrgangsbeste macht jetzt Statistik und Gesundheitsmanagement. So werden die vorhandenen Ressourcen doch optimal genutzt oder?
Verwaltungsbashing wird hier gerne und oft betrieben. Personal für die Verwaltung soll es aber auch nicht geben. Mhm ...
Die Auserwählten fragen sich natürlich nicht selten, wofür sie 3 Jahre studiert haben. Die einzige Motivation ist, dass die Verwaltungstätigkeit irgendwann für den Aufstieg gut ist (wenn man dann irgendwann mal befördert wird :D). Ein gut ausgebildeter Rechtspfleger muss nicht in der Verwaltung oder bei der LIT rumsitzen. Warum setzt man hier keine Leute ein, die das studiert haben, und setzt die Rechtspfleger an den Gerichten/StAs ein, damit sie das machen, was sie studiert haben?
Diese Diskussion ist schon sehr alt. Natürlich könnte man für reine Verwaltungstätigkeit Diplom-Verwaltungswirte einsetzten, allerdings wachsen die auch nicht auf den Bäumen (zugegebenermaßen kenne ich keine konkreten Zahlen, aber zumindest spricht man auch in der allgemeinen öffentlichen Verwaltung von Fachkräftemangel). Hinzu kommt, dass diese dann unflexibler einsetzbar wären und ohnehin nur an größeren Gerichten, bei denen die Mitarbeitenden der Verwaltung nicht auch noch Rechtssachen bearbeiten, beschäftigt werden könnten.
Früher fiel oftmals noch der Satz "Es ist einfacher, einem Rechtspfleger Verwaltung beizubringen als einem Verwaltungswirt die Besonderheiten der Justiz". Lass ich mal so stehen .
Wo man auf jeden Fall Rechtspfleger braucht ist die LIT. Für die Entwicklung und Betreuung der Fachverfahren brauchst du Leute, die genau wissen, was damit gemacht wird. Würden hier Informatiker arbeiten, würde gar nichts mehr funktionieren. Diesbezüglich gibt es auch einen ganz einfachen Selbsttest: Wenn du für deine Fachanwendung geschult wirst, willst du doch auch einen Trainer haben, der genau versteht, um was es dir geht - oder?
An mehreren Stellen hier im Forum kann man nachlesen, wie hoch die Zufriedenheit mit den Fachanwendungen ist. Wären da gar keine Justizler beteiligt, wäre es noch viel schlimmer. Man braucht Praktiker für die Beschreibung der Anwendungsfälle (sog. "Use Cases", auf deren Grundlage die Programmierer dann die Software entwickeln), für die Tests der Software und für die Schulungen.
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Hinzu kommt, dass die landesweit noch zur Verfügung stehenden Rechtspfleger mit zig anderen Aufgaben betraut werden und dann keine oder nur noch wenig Rechtssachen mehr bearbeiten. Die fehlen also auch. Zur OE-Beratung erscheinen dann bei 7 Beschäftigen 3 OE-Kräfte zur Beratung. Die Justiz setzt gut ausgebildete Rechtspfleger also in fachfremden Bereichen ein, in denen sie eher weniger ausgebildet sind, die dann aber in Rechtssachen fehlen. Da sind Kapazitäten, die bewusst und gewollt nicht eingesetzt werden.
Das ist ein Aspekt, wo man meiner Meinung nach zumindest etwas die Löcher der Personalnot stopfen könnte (wenn das OLG mal auf diesen Vorschlag kommen würde )
Ich habe vor einem Jahr das Studium abgeschlossen. Angefangen haben wir in Sachsen mit ca. 50 Leuten. Jetzt am Ende haben nur noch knapp 20 Leute das Examen mitgeschrieben und arbeiten (bisher) noch in der Justiz. Ergo die Hälfte der Leute sind zwischendurch abgesprungen. Begründet wurden seitens des OLG die Verluste mit Corona. Klar das 1. Jahr nur per Onlinevorlesungen war hart und nicht optimal für den Lernstoff. Nicht wenige mussten dieses daher nochmal wiederholen. Einige sind aber auch aus den oben aufgeführten Gründen gegangen, was das OLG aber partout nicht hören wollte. Dann müsste man sich ja eingestehen, dass man heutzutage kein attraktiver Arbeitgeber mehr ist und evt. was ändern sollte.
Worauf ich eigentlich hinaus wollte... von den wenigen Leuten, die bei uns letztlich übrig geblieben sind, wurden natürlich nach Bestehen der Prüfung 4 in die Verwaltung gesteckt. Und das obwohl bei vielen kleinen Gerichten das Wasser bis zum Hals steht. Die Jahrgangsbeste macht jetzt Statistik und Gesundheitsmanagement. So werden die vorhandenen Ressourcen doch optimal genutzt oder?
Die Auserwählten fragen sich natürlich nicht selten, wofür sie 3 Jahre studiert haben. Die einzige Motivation ist, dass die Verwaltungstätigkeit irgendwann für den Aufstieg gut ist (wenn man dann irgendwann mal befördert wird :D). Ein gut ausgebildeter Rechtspfleger muss nicht in der Verwaltung oder bei der LIT rumsitzen. Warum setzt man hier keine Leute ein, die das studiert haben, und setzt die Rechtspfleger an den Gerichten/StAs ein, damit sie das machen, was sie studiert haben?
Ist in unserem Jahrgang auch so, viele sitzen jetzt in der Verwaltung. An sich finde ich das nicht schlecht, man kriegt viel im Haus mit und könnte aktiv die Justiz mitgestalten.
Ich betone aber "könnte aktiv" ... denn Verwaltung hat 0,0 mit unserem Studium zu tun und ich halte es nicht für sinnvoll, Anwärter direkt in die Verwaltung zu stecken ohne Vorkenntnisse darüber, wie der Laden insgesamt läuft. Ohne längere, größere Schulungen oder Einarbeitung (nicht das "learning by doing") halte ich das Ganze für nicht nützlich ... .
Kenne einige, die haben zumindest halb Verwaltung, halb Rechtsprechung. Das finde ich sinnvoller, zumal da dann der Kontakt zur Rechtsprechung nicht völlig flöten geht.
Die Frage ist halt, wo die Leute mit Verwaltungsstudium herkommen sollen. Die Justiz selber bildet das nicht aus (außer ich vertue mich da?) und dann müssten man bei anderen Landes- oder Bundesbehörden abwerben, was man ungerne tut.
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Wo man auf jeden Fall Rechtspfleger braucht ist die LIT. Für die Entwicklung und Betreuung der Fachverfahren brauchst du Leute, die genau wissen, was damit gemacht wird. Würden hier Informatiker arbeiten, würde gar nichts mehr funktionieren.
Aus aktuellem Anlass möchte ich da mal kurz reingrätschen.
Im Projekt "Digitale RAST" arbeiten Leute aus dem BMJ, ein reines IT-Unternehmen und Expert*innen aus den Pilotgerichten zusammen. Als Beteiligter kann ich nur sagen: Ich finde es fantastisch, mit einigen wenigen Kolleg*innen mit Ahnung und Engagement "unseren" IT-Profis beizubringen, worauf es ankommt, während die sich absolut professionell um Programmierung, Design und Datenauswertung kümmern. Es geht also auch Hand in Hand und muss kein "entweder-oder" sein.
Wo ich komplett bei dir bin: Die Beteiligung von Leuten aus der Praxis ist unerlässlich dafür, dass die IT-Programme für uns wirklich nutzbar sind. Und gleichzeitig gibt es auch Aufgabengebiete, in denen sich Rechtspfleger*innen in Programmiersprachen einarbeiten, um etwas umzusetzen. An der Stelle, die weit über das Fachliche hinausgeht, sehe ich auch die Krux.
Aber mal kurz BTT: In NRW dürften allmählich die mündlichen Prüfungen durch sein, oder? Zahlen sind zwar noch nicht auf der oben verlinkten Seite des LJPA veröffentlicht, aber vielleicht weiß ja jemand etwas über die Anzahl der Durchgefallenen?
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Die Frage ist halt, wo die Leute mit Verwaltungsstudium herkommen sollen. Die Justiz selber bildet das nicht aus (außer ich vertue mich da?) und dann müssten man bei anderen Landes- oder Bundesbehörden abwerben, was man ungerne tut.
Die Justiz bildet nicht selbst für den Verwaltungsdienst aus, das steht in der Zuständigkeit des Innenministeriums.
In diesem Bereich landen aber nicht alle Absolventen. Diese verteilen sich auf Ministerien, Landkreise und Kommunen. Zumindest früher gab es für Absolventen des gehobenen Verwaltungsdienstes keine automatische Übernahme in ein Beamtenverhältnis. Diese mussten sich nach Abschluss des Studiums um Stellen bewerben.
Weshalb sollte dann nicht auch die Justiz einige der Absolventen einstellen können?
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Ein gut ausgebildeter Rechtspfleger muss nicht in der Verwaltung oder bei der LIT rumsitzen.
Ich finde das zu kurz gegriffen (und ich sitze mit meinem IT-Anteil auch nicht rum).
Hier ist es so, dass die einzelnen Module des Fachprogramms mit einem 0,2-Anteil durch Rechtspfleger betreut werden, die mit 0,8-Anteil in den einzelnen Gerichten als Verfahrensrechtspfleger eingesetzt sind.
Im hiesigen Bundesland läuft das anders.
Da arbeiten viele mit 1,0-Anteil bei der LIT. Mit den eigentlichen Tätigkeiten eines Rechtspflegers haben die betreffenden Kolleginnen/Kollegen nichts mehr zu tun (und fehlen vollständig in den Gerichten). -
Die Frage ist halt, wo die Leute mit Verwaltungsstudium herkommen sollen. Die Justiz selber bildet das nicht aus (außer ich vertue mich da?) und dann müssten man bei anderen Landes- oder Bundesbehörden abwerben, was man ungerne tut.
Die Justiz bildet nicht selbst für den Verwaltungsdienst aus, das steht in der Zuständigkeit des Innenministeriums.
In diesem Bereich landen aber nicht alle Absolventen. Diese verteilen sich auf Ministerien, Landkreise und Kommunen. Zumindest früher gab es für Absolventen des gehobenen Verwaltungsdienstes keine automatische Übernahme in ein Beamtenverhältnis. Diese mussten sich nach Abschluss des Studiums um Stellen bewerben.
Weshalb sollte dann nicht auch die Justiz einige der Absolventen einstellen können?
Das wusste ich nicht, dachte es wäre wie in der Justiz, dass jeder erstmal seine Stelle hat und dann natürlich lieber an dieser Stelle bleiben soll anstatt woanders hin zu wechseln
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Wo man auf jeden Fall Rechtspfleger braucht ist die LIT. Für die Entwicklung und Betreuung der Fachverfahren brauchst du Leute, die genau wissen, was damit gemacht wird. Würden hier Informatiker arbeiten, würde gar nichts mehr funktionieren.
Aber mal kurz BTT: In NRW dürften allmählich die mündlichen Prüfungen durch sein, oder? Zahlen sind zwar noch nicht auf der oben verlinkten Seite des LJPA veröffentlicht, aber vielleicht weiß ja jemand etwas über die Anzahl der Durchgefallenen?
Ich kenne persönlich niemanden, der in der mündlichen Prüfung durchgefallen ist. Soll auch eher eine große Ausnahme sein, dass das passiert.
Heute ist der letzte Prüfungstag.
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Als Kind habe ich folgenden Spruch gelernt:
Hast du einen dummen Sohn, schicke ihn zur Bau Union.
Ist der Sohn noch dümmer, die Reichsbahn nimmt ihn immer.
Hast du dieser Söhne drei, schicke sie zur Polizei.Ich habe dienstlich sehr häufig mit der Polizei zu tun und sehe den Spruch als historisch überholt an. (alles gut, das konntest du nicht wissen)
Ich wollte hier niemanden auf die Füße treten. Wenn dies dennoch geschehen ist, bitte ich ausdrücklich um Entschuldigung.
Ich bin in der DDR aufgewachsen und der Spruch stammt ausdrücklich aus meiner Kindheit. Der Ruf der Uniformierten, die die Interessen eines autoritären Staates durchzusetzen hatten, war bei der Bevölkerung bestenfalls durchwachsen. Deshalb gab es auch ein Nachwuchsproblem mit den entsprechenden Folgen. [Wobei die durchschnittliche Ausbildungsdauer eines Schutzpolizisten gerade 10 Monate dauerte.]
Ich habe während meines Jurastudiums mein Pflichtpraktikum im Strafrecht für 6 Wochen bei einer Kriminalpolizeidirektion verbracht. Trotz des Umstands, dass ich keine Polizeianwärterin und damit ein Fremdkörber war, waren alle Beamten wahnsinnig nett zu mir und haben versucht, mir viel über Polizeiarbeit beizubringen. Ich habe also schon ein positives Bild der sächsischen Polizei. -
Ich halte es für nicht zielführend externes Personal für die Verwaltung einzusetzen. Die mögen gute Verwaltungsleute sein, aber haben keinen Schimmer, wie ein Gericht wirklich läuft.
Ähnlich bei der IT: Da müssen auch Praktiker ran.
Und ja, diese Leute müssen bei den Zahlen für die Neueinstellungen mitberücksichtigt werden. Ob das erfolgt, entzieht sich meiner Kenntnis.
BTT: Ich glaube nicht, dass viele in der mündlichen durchgefallen sind. Viel interessanter ist die Frage, wie viele die Urkunde nicht angenommen haben und wie viele tatsächlich in der Praxis angekommen sind.
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Ich habe mal ein wenig gekramt und folgendes Urteil gefunden:
VG Karlsruhe, Urteil vom 16.03.2021 11 K 223/20,
Hier hat sich der "Ausbilder" eine nette Klatsche eingefangen. Ein Einzelfall hinsichtlich der Benotung?? Ich fürchte nicht.
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Ich halte es für nicht zielführend externes Personal für die Verwaltung einzusetzen. Die mögen gute Verwaltungsleute sein, aber haben keinen Schimmer, wie ein Gericht wirklich läuft.
Ich halte das auch aus dem Grunde für nachteilig, dass das (leider) auch einige der wenigen Stellen sind, wo man als Rechtspfleger noch vernünftig befördert werden kann. Wenn man das auslagert, wird der Beruf dadurch nicht attraktiver.
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@ Arcalis:
Was muss ich unter der Altersgeldregelung verstehen"Altersgeld ist in Deutschland in mehreren Ländern und beim Bund eine Versorgung hauptsächlich für ehemalige Beamte auf Lebenszeit, die auf eigenen Antrag aus dem Beamtenverhältnis entlassen wurden."
Guckst du hier:
Diese Regelung gilt in NRW nicht. Hier wird ein freiwillig ausscheidender Beamter in der gesetzlichen Rentversicherung nachversichert und verliert große Teile seiner bis dahin erarbeiteten Altersversorgung. z.B. hat man als Beamter ein deutlich niedrigeres Brutto, was die Beiträge an die Rentenkasse schmälert. Ein freiwilliges Verlassen des Beamtenverhältnisses ist in NRW, aus finanziellen Gründen daher quasi Wahnsinn und ein erfolgreicher Schritt in Richtung Altersarmut
2013 hat der Bund für seine Beamten einen gewissen Ausgleich vorgenommen und das „Altersgeld“ eingeführt. Er schafft damit für seine Beamten ein neues Alterssicherungssystem. Die erworbenen Pensionsansprüche werden dabei nicht in Renten- sondern in Altersgeldansprüche umgewandelt. Insofern fallen die finanziellen Verluste in der Regel deutlich geringer aus, als bei einer Nachversicherung.
In NRW wird man sich vermutlich auch weiterhin gegen eine Einführung sträuben, da sowohl im Schuldienst, bei der Polizei und auch bei der Justiz Personalmangel herrscht, der verschärft würde. Bisher scheuen die meisten davor zurück, weil die finanziellen Verluste (Strafen) einfach zu hoch sind.
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Wieder was gelernt, Danke!
Altersgeld kannte ich auch nicht, gibt's in Bayern auch nicht und wird es wohl aus den oben für NRW geschilderten Gründen auch nicht geben. Als junger Kollege lohnt sich evtl. noch ein Wechsel, weil die Lücke in der gesetzlichen Versicherung dann noch nicht so hoch ist und bei einem Jobwechsel das durch ein höheres Bruttogehalt langfristig auch wettgemacht werden könnte. Bei älteren Kollegen stellt so ein Systemwechsel dann schon eine höhrere Hürde dar.
Ich kenne eine frühere Nonne, da war das auch so. Die lebt jetzt von einer äußerst kargen Rente, weil sie ja vorher über die Kirche versorgt gewesen wäre. Aber ganz so shclimm wie bei der katholischen Kirche ist es zum Glück bei der Justiz noch nicht
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Ich kenne eine frühere Nonne, da war das auch so. Die lebt jetzt von einer äußerst kargen Rente, weil sie ja vorher über die Kirche versorgt gewesen wäre. Aber ganz so shclimm wie bei der katholischen Kirche ist es zum Glück bei der Justiz noch nicht
Aber ein bisschen hat es schon was davon. Verlässt man den warmen Schoss von Mutter Kirche oder dem fürsorglichen Dienstherrn, gibt´s finanziell so richtig einen Tritt in den Hintern. Das Gelübte der ewigen Armut kommt so richtig zum Tragen, wenn man zum Abtrünnigen wird. Wenn es beamtenrechtlich ginge, würde man vermutlich auch noch exkommuniziert
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Und, wer nichts wird, wird Wirt...
, wer gar nichts wird, wird Bahnhofswirt
und ist ihm dieses nicht gelungen, macht er in Versicherungen..... wir haben als junge jus-studis dazu gedichtet: und ist er dazu noch zum, dann geht er ins juridicum.....
Ist es vollständig
es lautet " zu dumm" statt "zum" sorry
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Es gibt drei Sachen die einfach schief laufen:
1. Einstellungspraxis -> da muss nachgebessert werden
2. Eifel -> mehr Wert auf Methodik und Methodenkritik (letzteres hab ich bereits während meines Studiums dort eingefordert) und Beibringen sauberer juristischer Arbeitstechnik und nicht das allerletzte Prob in irgendeinem Rechtsgebiet was alle 10 Jahre mal auftaucht.....)
3. Einstellungspraxis: mehr leuz aus dem mittleren Dienst eine schnelle ! Aufstiegsmöglichkeit bieten die kennen den Laden, die wissen, was Rpfl machen und vor allem schnell die Möglichkeit bieten ! bevor die 15 Jahre aus jedem Lernprozess raus sind; und gute Fachangestellte ranlassen entweder dann als extern beworben nehmen oder über mittleren Dienst und dann aufgrund des Abschneidens dort - dann ja verbeamtet in den Aufstieg nehmen !
Oki, zu 3) die fehle dann auf den Geschäftsstellen höre ich dann oft ; nein ! da muss der "Job" attraktiver gestaltet werden. Dies ist aber nicht Gegenstand der Diskussion hier
1: Hast du +konstruktive+ Vorschläge?
Was machst du, wenn du zu wenig qualifizierte Bewerber für die zu besetzenden Stellen hast?
Dann ist das halt so Es bringt nix. leuz einzustellen, die dann merken, oh, das hat was mit "Jura" zu tun
3.
Natürlich fehlen die dann im Servicebereich. Was soll da bitte attraktiver gestaltet werden? Mal ganz abgesehen davon, dass es m.E. wenig Sinn ergibt, erst in die Ausbildung für den Servicebereich zu investieren und das eigentlich benötigte Personal dann drei Jahre lang (bei vollen Bezügen) rauszunehmen um ein Loch zu stopfen, indem man ein anderes aufreißt.
Meine Idee: lasst den Nachwuchs für die Rechtspflegerschaft nicht einfach aus Super-Abi-leuz nehmen, sondern von "unten nach oben" wachsen. Das ist unterm Strich auch kostengünstiger. I.Ü. ist dies auch ein Anreiz für den Einstieg bei der Justiz.
Wenn alle Stricke reißen und es künftig zu wenige Rechtspfleger gibt, müssen die Richter die uns übertragenen Aufgaben eben wieder selbst übernehmen. Volljuristen gibt es ja noch genug.
Das stimmt so auch nicht mehr.
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Es gibt drei Sachen die einfach schief laufen:
1. Einstellungspraxis -> da muss nachgebessert werden
Wir haben nicht viel zu bieten um wählerisch zu sein. Insb. nicht bei stark erhöhten Einstellungszahlen.
2. Eifel -> mehr Wert auf Methodik und Methodenkritik (letzteres hab ich bereits während meines Studiums dort eingefordert) und Beibringen sauberer juristischer Arbeitstechnik und nicht das allerletzte Prob in irgendeinem Rechtsgebiet was alle 10 Jahre mal auftaucht.....)
Das erfolgt primär im Fach ABR, weshalb das auch in den ersten Wochen Hauptbestandteil ist.
Es fehlt aber meiner persönlichen Meinung nach bei vielen an fehlender Lernkompetenz (also was und wie man lernt). Da wird zwar versucht gegenzusteuern, aber 12/13 Jahre an Versäumnissen aus der Schulzeit kriegt man schlecht in wenigen Nachmittagsveranstaltungen aufgearbeitet.Klasse dass sich ein Meifel-Dozi hier äußerst !
1. Bzgl der Lernkompetenz hab ich seit sehr langer Zeit eine persönliche Meinung zu - die ich aber nicht empirisch oder sonstwie festmachen kann - die aber auch noch aus meiner eigenen Schulzeit so etwas rüberreicht: Schulen sind leider nicht mehr dazu da, das "Lernen zu lehren", sondern viel zu viel in zu kleine Köpfe hinneinzubringen. Wenn ich mir anschaue, was heute alles für ein Abi gewusst werden muss, aber eben Methodik und Methodenkritik (m.E. eine Grundvoraussetzung für jedes nicht naturwissenschaftliche Studium) bis heue kein Lehrfach an Gymnasien ist, wo soll es denn herkommen !
2. "Nachholen" geht selbstverständlich nicht. ABER: da wir alle wissen, dass juristische Arbeitstechnik (die doch auch "nur" was mit Erkenntnistheorie zu tun hat) keinerlei Rolle auf unseren Schulen hat, ist genau hier die Einflugschneise. Im Jurastudium gibt es entsprechende Buchempfehlungen aber eben auch die Arbeitsgemeinschaften, die in dieser Beziehung wesentlich wichtiger sind, als so machen Vorlesung.
Darüber hinaus bedarf das aber auch Übungen. Und das müsste man dann ggf. auch mal in Eigenarbeit machen. Da kommt traditionell aber auch wenig.
Völlig richtig ! aber die Übungen sind nur sinnvoll, wenn die Grundlagen der juristischen Arbeitstechnik in Arbeitsgemeinschaften vertieft werden. Die Eifel hat nun soviel Zeit, da muss im ABR nicht einfach nur "Stoff" gemacht werden, da sollte genug Raum für Methodik sein und auch begleitende AG angeboten werden.
3. Einstellungspraxis: mehr leuz aus dem mittleren Dienst eine schnelle ! Aufstiegsmöglichkeit bieten die kennen den Laden, die wissen, was Rpfl machen und vor allem schnell die Möglichkeit bieten ! bevor die 15 Jahre aus jedem Lernprozess raus sind; und gute Fachangestellte ranlassen entweder dann als extern beworben nehmen oder über mittleren Dienst und dann aufgrund des Abschneidens dort - dann ja verbeamtet in den Aufstieg nehmen !
Passiert ja. Von den im Februar fertig gewordenen Fachangestellten sitzen jetzt schon einige in BaMü. Und aus dem mittleren Dienst ebenso.
Die Erfolge davon sind aus meiner persönlichen Sicht durchwachsen.Schade das zu lesen. Da würde ich mich mal sehr über einen persönlichen Austausch mit Dir freuen. Hier wäre da natürlich auch die Frage interessant, wie weit sind die von ihrem letzten "Ausbildungsschritt" (Schule oder Ausbildung") "entfernt.....
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