Hey,
Ich hatte ein notarielles gemeinschaftliches Testament eröffnet. Die Ehegatten haben jeweils nach deren Tod ihre Kinder eingesetzt. Auf dem Tod des Zuerststerbenden soll der überlebende Ehegatte TV werden.
Der Ehemann ist gestorben und ich habe die Ehefrau angehört, ob sie das Amt als TV annehmen möchte.
Die Ehegattin hat das Amt abgelehnt. Problem daran: Im Testament ist sonst nichts weiter geregelt, also ob die TV ansonsten wegfällt oder Ersatz-TV, etc..
Jetzt haben die Erben (also die Kinder) sich wieder bei mir gemeldet und haben gemeint, dass das Grundbuchamt meinte, TV ist angeordnet und deswegen, benötigen die ein Legitimationsschreiben vom Amtsgericht. Wie sieht so ein Schreiben aus? Ich hatte das bisher noch nie und habe leider auch keine Muster gefunden. Muss da einfach nur drin stehen: "Die Testamentsvollstreckung ist weggefallen."?