Prüfungsschritte - Aufteilung in Wohnungseigentum § 8 WEG

  • Guten Abend,

    ich habe mich hier angemeldet, da ich bald zum Grundbuchamt eines sehr kleinen Gerichts wechsle. Das ist als Rechtspfleger für mich ein vollkommen neues Rechtsgebiet. Auch das Praktikum im Grundbuchamt fand ich nicht sehr hilfreich für die spätere Arbeit. Wohnungseigentum, also Teilungserklärungen, spielte keine Rolle.

    Daher bitte ich euch um eure Hilfe:

    In welchen Schritten geht ihr bei der Prüfung vor, wenn euch eine Teilungserklärung nach § 8 WEG vorliegt? Wie genau prüft ihr z. B. die Bestimmungen der Gemeinschaftsordnung? Welche häufigen Fehler treten in diesen auf? Das Gleiche interessiert mich auch für den Aufteilungsplan.

    Vielen Dank schon einmal.

  • Wie hier

    Prüfungsraster bei Aufteilungserklärungen nach WEG - Fach-Forum von, für und über Rechtspfleger
    Liebe Rechtspfleger, als Fachwirt auf der "anderen Seite" und Einreicher von zahlreichen Teilungserklärungen nach WEG frage ich mich jedesmal neu, wie man es…
    www.rechtspflegerforum.de

    dargestellt, gibt es kein eigentliches Prüfungsschema (Achtung, einzelne Punkte aus dieser Darstellung sind nicht mehr aktuell).

    Wenn Du bei beck-online den Beschluss des OLG Köln vom 16.11.1981, 2 Wx 43/81 = Rpfleger 1982, 61 oder OLGZ 1982, 268 eingibst, dann wird Dir dazu die Literatur angezeigt, anhand der Du Dich orientieren kannst.

    Eine brauchbare Übersicht findest Du z. B. bei Schneider in Bauer/Schaub, Grundbuchordnung, 5. Auflage 2023, E. Wohnungseigentum und Dauerwohnrecht, RN 204 (a) Übersicht über Eintragungsvoraussetzungen)

    Bauer/Schaub, GBO - beck-online

    mit Verweis auf die Erläuterungen bei den dort genannten weiteren Randziffern.

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • Eine Kollegin, die mich vor Jahren in GB-Sachen eingearbeitet hat, hatte ein besonderes Augenmerk darauf, dass die gemeinschaftliche Heizungsanlage sich in einem Raum befindet, der im Gemeinschaftseigentum steht und über Gemeinschaftseigentum erreichbar sein muss. Das habe ich übernommen und achte darauf auch immer besonders. Inzwischen gibt es zwar Rechtsprechung, die das anders sieht, der mochte ich mich bis jetzt aber nicht anschließen.

  • Vielen Dank bis hierhin.

    Eine brauchbare Übersicht findest Du z. B. bei Schneider in Bauer/Schaub, Grundbuchordnung, 5. Auflage 2023, E. Wohnungseigentum und Dauerwohnrecht, RN 204 (a) Übersicht über Eintragungsvoraussetzungen)

    Bauer/Schaub, GBO - beck-online

    mit Verweis auf die Erläuterungen bei den dort genannten weiteren Randziffern.

    Nicht viel anfangen kann ich leider mit dem Passus "Prüfung nur, ob keine Änderung der SE-Fähigkeit/notwendiges GE (→ Rn. 109)" und dem Verweis auf die genannte Randziffer.
    Was bedeutet das für die Prüfung des Antrages?

    Die im Beschluss des OLG Köln vom 16.11.1981, 2 Wx 43/81 genannte Literatur ist schon sehr alt. Auf diese werde ich keinen Zugriff bekommen können. Gibt es neuere Kommentierung, die für einen Anfänger wie mich geeignet ist?

    Wie genau prüft man eigentlich den Aufteilungsplan? Das Vorliegen der Abgeschlossenheit der Wohnräume ist mir klar, aber ansonsten? Schließlich hat man als Rechtspfleger keine Ausbildung als Bauzeichner o. ä. Muss ich da auch darauf achten, dass Fenster, Balkone usw. in den verschiedenen Ansichten richtig eingezeichnet sind, also nichts fehlt?

    Vielleicht könnten auch noch andere Kolleg:innen ihr Vorgehen bei der Antragsprüfung schildern?

  • Die im Beschluss des OLG Köln vom 16.11.1981, 2 Wx 43/81 genannte Literatur ist schon sehr alt. Auf diese werde ich keinen Zugriff bekommen können. ....

    Das scheint mir ein Missverständnis zu sein. Es geht nicht um die Literatur im Beschluss des OLG Köln, sondern um die aktuellen Kommentierungen dazu, wenn Du die Entscheidung bei beck-online eingibst.

    Also: gibst Du z. B. OLGZ 1982, 268 ein, erscheint die Entscheidung im Wortlaut und rechts daneben erscheinen unter: „siehe auch“ und „Büchern“ verschiedene Kommentare wie z. B. Schöner/Stöber, Grundbuchrecht.

    Rufst Du die Fundstelle auf und gehst dort auf „Eintragungsvoraussetzungen“ dann werden die Kommentierungen bei Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 16. Auflage 2020, Rn. 2851, 2851a angezeigt

    Schöner, Grundbuchrecht - beck-online

    oder beim Münchener Kommentar zum BGB, 9. Auflage 2023 die Kommentierungen von Krafka zu § 7 WEG. Dort findest Du unter den Randnummern 9 ff die Prüfungspflichten des Grundbuchamts

    https://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata%2Fkomm%2FMuekoBGB_9_Band8%2FWEG%2Fcont%2FMuekoBGB%2EWEG%2Ep7%2EglII%2Egl1%2Egld%2Ehtm

    Vielleicht beantworten sich dann auch Deine weiteren Fragen. Ansonsten überlasse ich das wunschgemäß den anderen Kolleg:innen.

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