Hallo, ich bin bei folgendem SV etwas unsicher:
A und B möchten ein Grundstück zu je 1/2 erwerben. Beide sind rumänische Staatsangehörige. Sie haben am 10.09.21 die Ehe in Rumänien geschlossen und hatten zu diesem Zeitpunkt ihren gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt in Rumänien. Seit 09/2022 haben die Ehegatten ihren gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Eine Rechtswahl wurde nicht getroffen. Kann ich die beiden zu Bruchteilen wie beantragt eintragen?