Eine Erbengemeinschaft (Ehefrau und drei gemeinsame Söhne) möchten ein Auseinandersetzungszeugnis gem. § 36 GBO beantragen.
Es gibt kein Testament.
Zuständig für die Erteilung ist das Nachlassgericht, aber wer nimmt den Antrag auf und wie sieht dieser aus? In TSJ ist ein Verfügung für die Erteilung vorgesehen, aber kein Antrag.
Müssen die Erben nicht vorher zum Notar?
Kann jemand bitte helfen?