• Hallo :)

    hatte zufällig schon mal jemand einen Formwechsel SE in GmbH? Es geht ja auf jeden Fall aber so wie ich das gelesen und verstanden habe in der Kommentierung ist Art. 66 SE-VO bis auf die Sperrfrist (2 Jahre ab Eintragung der SE) nicht analog auf einen Formwechsel in eine andere Gesellschaftsform außer der AG anzuwenden also bei SE in GmbH nicht?!

    Über einen Notar wird der Formwechselplan jetzt mit der Bitte um VÖ eingereicht aber die Rechtsgrundlage fehlt mir.

    Hat da vll. jemand Erfahrungen?

  • Hallo,

    so wie ich es kenne, ist eine SE wie eine nationale AG zu behandeln, soweit nicht besondere Vorschriften in der SE-VO stehen. Da es dort keine Umwandlungsvorschriften gibt, gilt das nationale Umwandlungsgesetz, wonach die SE (=AG) in eine GmbH formwechseln kann. Siehe hierzu auch Münchner Kommentar zum Aktiengesetz über Beck-online zu Art. 66 SE-VO, insbesondere Rd-Nr. 14.

    Sperrfrist ist einzuhalten nach Art. 66 Abs. 1 SE-VO, Umwandlungsplan dürfte laut Art. 66 Abs. 4 SE-VO im Europäischen Amtsblatt (?) zu veröffentlichen sein.

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