Hallo
hatte zufällig schon mal jemand einen Formwechsel SE in GmbH? Es geht ja auf jeden Fall aber so wie ich das gelesen und verstanden habe in der Kommentierung ist Art. 66 SE-VO bis auf die Sperrfrist (2 Jahre ab Eintragung der SE) nicht analog auf einen Formwechsel in eine andere Gesellschaftsform außer der AG anzuwenden also bei SE in GmbH nicht?!
Über einen Notar wird der Formwechselplan jetzt mit der Bitte um VÖ eingereicht aber die Rechtsgrundlage fehlt mir.
Hat da vll. jemand Erfahrungen?