Warum wird in Ländern mit elektronischer Antragstellung beim Grundbuchamt nicht die Markentabelle automatisch generiert?

  • Als NRW-Notar freue ich mich immer sehr über Grundbuchämter mit elektronischem Rechtsverkehr außerhalb. Leider wird die Antragsliste oder Markentabelle, wie auch immer sie heißt, immer noch händisch geführt. Warum ist das so?

    Vermutlich bekomme ich die Antwort, dass das so ist, weil eben die Grundakte noch nicht elektronisch geführt sei und/oder das Datenbankgrundbuch noch nicht existiere. Aber ich sehe keine technische Notwendigkeit hierfür: Man könnte mE folgendes programmieren: Immer dann, wenn die XNP-Schnittstelle beim Gericht einen Antrag nach § 136 Abs. 1 S. 1 GBO aufgezeichnet hat, wird dieser mit Copy/Paste in die Antragsliste überführt. Vermutlich erlaubt die Antragslisten-Software keine Dateien, aber eine Text-Schlagwortkennzeichnung aus einer XNP-Eingabemaske könnte man doch ohne weiteres überführen.

    Ich vermute eine Inkompatibilität der Antragslisten-Software mit der XNP-Software. Das ist sehr bedauerlich, und ich glaube, das könnte mit einem leichten Fix in der Antragslisten-Software völlig unabhängig von der elektronischen Grundakte oder dem Datenbankgrundbuch eingeführt werden.

    Das Risiko, dass dann Anregungen in der Antragsliste sind, besteht natürlich, aber das passiert jetzt auch schon häufig, weil der erste Filter bzgl. der elektronischen Antragsliste ohnehin die Geschäftsstelle ist und die rechtliche Würdigung nicht immer zutreffend ist (wegen der Komplexität auch verständlich). Bei Notaren könnte man sogar noch die XNP-Maske generieren "Antrag" oder "Anregung", wenn man wollte; oder man hofft, dass Notare in der Tendenz die Differenzierung überwiegend richtig angeben. Jedenfalls wäre es auch nicht sehr schlimm, wenn die eine oder andere Anregung in der Antragsliste ist.

    Das würde doch die Geschäftsstellen entlasten und die Erstellung von Rangbescheinigungen beschleunigen.

    Oder liegt das Problem woanders?

    Danke fürs Feedback.

    Andydomingo

  • Zumindest in Bundesländern die SolumSTAR einsetzen, sollte die Markentabelle halbautomatisch geführt werden. Und zwar immer dann, wenn aus einem Antrag ein sog. Fall erzeugt wird und eine entsprechende Verknüpfung von Urkunde und Blattstelle vorgenommen wird. Durch diese Verknüpfung wird die Markentabelle geführt. Keine Geschäftsstelle hat die Möglichkeit, die Markentabelle direkt zu bearbeiten. Ich kann hier allerdings nur für Bayern sprechen.

    Die Markentabelle bereits bei Antragseingang zu führen, ist aufgrund der mangelhaft übermittelten Daten derzeit zumindest unrealistisch (falsche/unvollstände/unnötige Gemarkungen und/oder Blattstellen sind an der Tagesordnung). Die Daten müssen zuvor kontrolliert werden. Vor kurzem hat ein Notar bei der Blattstellenangabe einen Bindestrich statt ein Komma angegeben. Hier wären bei einer Automatik ca. 14000 statt 2 Blattstellen in der Markentabelle aufgetaucht.

    Eine Änderung im SolumSTAR-Verbund müsste auch mit allen Bundesländern abgestimmt werden, wobei bei Weitem noch nicht alle den elektronischen Rechtsverkehr im Grundbuch eingeführt haben.

  • Die Schnittstelle ist XJustiz und Notare sind verpflichtet, diese zu nutzen (soweit eine elektronische Kommunikation vorgeschrieben ist). Über diese Schnittstelle werden dann Gericht, Gemarkungen, Blattstellen, Flurstücke und Beteiligte übertragen. Befüllt wird diese aber m.W.n. nach von der Notarsoftware, deren Daten von den Mitarbeitern eingegeben wurden. Irgendwann müssen die Daten halt einmal eingegeben werden. Dabei passieren Fehler. Teilweise haben Gerichte mit ihren Vor-Ort-Notaren z.B. abgesprochen, dass z.B. Beteiligtendaten nicht in XJustiz enthalten sein sollen, weil die Datenqualität einfach miserabel war.

  • Der Grund ist relativ einfach. Die EDV wurde nicht entsprechend programmiert. Der Grund hierfür ist ebenfalls wieder einfach, die Programmierung wurde entsprechend beauftragt/nicht beauftragt. Mit Änderungswünschen also bitte an die verantwortliche Stelle wenden. Das hilft. Manchmal...

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Ich wäre ja schon glücklich, wenn wenigstens die Vollzugsmitteilungen automatisch versendet würden. Es gibt Gerichte, an denen zwischen Eintragung und Vollzugsmitteilung (GBA/HR) oft Wochen und manchmal Monate vergehen, wenn die Geschäftsstelle nicht oder nicht ausreichend besetzt ist.

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  • Der Grund ist relativ einfach. Die EDV wurde nicht entsprechend programmiert. Der Grund hierfür ist ebenfalls wieder einfach, die Programmierung wurde entsprechend beauftragt/nicht beauftragt. Mit Änderungswünschen also bitte an die verantwortliche Stelle wenden. Das hilft. Manchmal...

    Gegen die von Mitch23 beschriebenen Fehleingaben hilft eine Umprogrammierung wohl nur sehr begrenzt. Dazu müsste das Programm die Urkunden besser kennen als die Notariate. Fehlermeldungen müssten dann etwa so lauten: "Wieso wollen Sie den Antrag zu Pusemuckel Blätter 2542-2460 stellen? Verkauft wurden doch nur Pusemuckel Blätter 2545 und 2459. Haben Sie nicht in § 3 der Urkunde geguckt?"

  • Das Programm kann natürlich nur das umsetzen, was eingegeben wird. Aber da kann man ja strikte Vorgaben machen. In der ZV hat sich der Vordruckzwang auch etabliert, geht also mit zwingenden Vorgaben.

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  • Eben so konkret, dass das, was ua für die Liste 10 erforderlich ist, einhellig benannt wird, eventuell einschließlich einer einzuhaltenden Reihenfolge, falls mehrere Positionen vorliegen. Also nicht dass einer "Grundschuld, AV, Rangrücktr" und der andere "RR, GrSch, AuflVorm" schreibt, sondern alle "Auflassungsvormerkung, Grundschuld, Rangrücktritt". Das in einem oder erforderlichenfalls mehreren Fenstern und das sollte relativ unproblematisch laufen. Für weitere Daten entsprechend. Dann würden sich auch Nachfragen erübrigen, welche Teile zum Vor- und welche zum Familiennamen gehören.

    Nur als Beispiel.

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  • Man kann z.B. Vorgaben dafür machen, welche Daten oder Zeichenarten (Zahlen oder Buchstaben) überhaupt eingegeben werden können. Man könnte auch Vorgaben für die möglichen Gemarkungen machen oder für diese eine Auswahliste anzeigen lassen. Aber gegen eine falsche Gemarkungs- oder Blattnummernangabe hilft das auch nicht. Außer, das Programm kann dies mit einem weiteren Wert, der sich an anderer Stelle findet, vergleichen oder auf Plausibilität prüfen und bei Abweichungen zumindest warnen. Beim ZV-Vordruck wird das kaum anders sein.

  • Natürlich können Eingabefehler nicht automatisiert überprüft werden. Man könnte allenthalben eine Plausibilitätsprüfung einfügen, die meckert, wenn der Antrag zu Gemarkung A Blatt x eingereicht wird, als betroffenes Blatt dann aber Gemarkung B Blatt y eingegeben worden ist. Das wiederum funktioniert natürlich nur, wenn diese Daten auch so einzugeben sind, insbesondere also doppelt.

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  • Natürlich können Eingabefehler nicht automatisiert überprüft werden.

    Genau diese stellen m. E. das größte Problem dar und führen ggf. zum Erfordernis von GB-Berichtigungen. Da hat der Erwerber in der XJustiz-Datei ggf. eine andere Namensschreibweise als in der Urkunde oder das Geburtsdatum weicht ab.

    Deine Ausführungen in #10 zu Liste 10 bzw. zur unterschiedlichen Benennung der Anträge durch die Notare finde ich jetzt nicht so entscheidend. Die entsprechenden Zahlen werden bei der Fallanlage im GBA ohnehin manuell eingetragen.

  • Könnte man dann aber alles automatisieren.

    Wenn der Notar nach jeder Eintragungsnachricht um eine Berichtigung bittet, wird er in seiner Kanzlei schon Maßnahmen ergreifen, um die Fehlerquote zu verringern. :teufel:

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  • Also die Markentabelle zB in Bayern enthält drei Spalten - einreichender Notar, Aktenzeichen bzw. UVZ-Nummer der Urkunde und Grundbuchblatt. Das scheint mir doch nicht derart komplex, dass eine automatische Übertragung nicht möglich wäre. Man könnte natürlich die Notare noch dadurch disziplinieren, dass Anträge nur dann gestellt sind, wenn nicht nur das „PDF-Zeugs“, sondern auch zumindest die Grundbuchstelle in XNP ordnungsgemäß beschriftet ist (das setzt aber nach der Interpretation der Gericht zum HReG eine Gesetzesänderung voraus).

    Es ist natürlich bedauerlich, wenn selbst solche banalen Dinge von Kollegen stümperhaft umgesetzt werden.

  • Also die Markentabelle zB in Bayern enthält drei Spalten - einreichender Notar, Aktenzeichen bzw. UVZ-Nummer der Urkunde und Grundbuchblatt. Das scheint mir doch nicht derart komplex, dass eine automatische Übertragung nicht möglich wäre. Man könnte natürlich die Notare noch dadurch disziplinieren, dass Anträge nur dann gestellt sind, wenn nicht nur das „PDF-Zeugs“, sondern auch zumindest die Grundbuchstelle in XNP ordnungsgemäß beschriftet ist (das setzt aber nach der Interpretation der Gericht zum HReG eine Gesetzesänderung voraus).

    Es ist natürlich bedauerlich, wenn selbst solche banalen Dinge von Kollegen stümperhaft umgesetzt werden.

    So ähnlich ist es in Ba-Wü auch. Ein wenig ärgerlich ist jedoch, dass nach meiner Erfahrung diese Liste nicht zeitnah aktualisiert wird. Zwischen Einreichung/Antragstellung und Aktualisierung teilweise 2 bis 3 Tage.

  • Also die Markentabelle zB in Bayern enthält drei Spalten - einreichender Notar, Aktenzeichen bzw. UVZ-Nummer der Urkunde und Grundbuchblatt. Das scheint mir doch nicht derart komplex, dass eine automatische Übertragung nicht möglich wäre. Man könnte natürlich die Notare noch dadurch disziplinieren, dass Anträge nur dann gestellt sind, wenn nicht nur das „PDF-Zeugs“, sondern auch zumindest die Grundbuchstelle in XNP ordnungsgemäß beschriftet ist (das setzt aber nach der Interpretation der Gericht zum HReG eine Gesetzesänderung voraus).

    Es ist natürlich bedauerlich, wenn selbst solche banalen Dinge von Kollegen stümperhaft umgesetzt werden.

    So ähnlich ist es in Ba-Wü auch. Ein wenig ärgerlich ist jedoch, dass nach meiner Erfahrung diese Liste nicht zeitnah aktualisiert wird. Zwischen Einreichung/Antragstellung und Aktualisierung teilweise 2 bis 3 Tage.

    Die Erstellung erfolgt ja eben händisch. In Rheinland-Pfalz dauert es zwischen Eingang und Erfassung zwischen einem und 4 Arbeitstage, im Saarland mindestens drei Tage (dort wird aber manchmal gar nicht in das im Antrag genannte Blatt eingetragen, es kommt einfach die Vollzugsnachricht - weil z.B. bei Umschreibungen ein neues Blatt angelegt wird, zu diesem wird der Antrag in die Markentabelle eingetragen, aber da man das neue Blatt nicht kennt kann man nicht abfragen).

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  • Eine solche Automatik scheitert bereits daran, dass (zumindest in Bayern) nur Notare elektronisch einreichen müssen, andere Personen (Privatpersonen, Rechtsanwälte, Gerichte, Behörden) aber nicht.

    Hier wird kein Bundesland evtl. Schadensansprüche in Kauf nehmen, weil § 17 GBO nicht beachtet wurde.

  • Das ist kein Grund für das Scheitern der Automatik, sondern nur für deren Einschränkung. Das ändert aber nichts daran, dass zumindest die elektronischen Anträge (wie viel ist das? doch wohl 80 Prozent ca.) erfasst werden können mit einem Vermerk, dass eben nur diese automatisch generiert werden. Und mein Plädoyer ist, dass es eben nicht händisch erfolgen sollte, sondern automatisch generiert werden sollte nach dem Motto: „Immer wenn XNP A generiert, generiert SolumStar auch A“. Dadurch wird die GEschäftsstelle entlastet.

    Für den Inhalt der Markentabelle ist doch eine Haftung ohnehin ausgeschlossen, ebenso für die Grundaktenführung. Das war schon immer so. Die immanente Schwäche von Rangbescheinigungen ist ja, dass natürlich Amtshaftung bei Verstößen nach § 17 GBO in Betracht kommt; dass aber für einen Außenstehenden nie mit Sicherheit zu erkennen ist, ob § 17 GBO verwirklich ist (also nicht doch ein „früherer“ Antrag vorliegt).

  • Technisch dürfte eine automatische Erfassung eines Antrags in der Markentabelle ohne immensen Aufwand realisierbar sein. Man müsste halt umsetzen, dass ein zuständiges Modul des Fachverfahrens (also z.B. von SolumStar) Zugriff auf die elektronischen Posteingänge hat und dort auf die XJustiz-Datensätze zugreifen kann. Dann muss das Modul natürlich ein paar Regeln beherrschen, welche Inhalte der XJustiz-Nachricht wann wo in einen neuen Tabelleneintrag zu übertragen sind. Dürfte im Vergleich zu dem, was für dabag (und die dabag-Migration) angedacht ist, wirklich keine Raketenwissenschaft sein.

    Damit das dann ordentlich funktioniert und wirklich auch die Geschäftsstelle entlastet, muss - wie schon vielfach geschrieben - allerdings die Qualität der im XJustiz-Teil der ERV-Nachricht enthaltenen Daten entsprechend gut sein.

    Alle Diskussion hier im Forum hilft am Ende aber wahrscheinlich wenig.
    Es muss zunächst den Umsetzungswillen im SolumStar-Verbund geben und die entsprechenden Mittel für die Umsetzung.
    Man munkelt jedoch, dass man im Hinblick auf das (vielleicht irgendwann mal) kommende dabag politisch wenig bereit ist, noch in die Altsysteme (wie SolumStar) zu investieren.

    Ulf

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