Als NRW-Notar freue ich mich immer sehr über Grundbuchämter mit elektronischem Rechtsverkehr außerhalb. Leider wird die Antragsliste oder Markentabelle, wie auch immer sie heißt, immer noch händisch geführt. Warum ist das so?
Vermutlich bekomme ich die Antwort, dass das so ist, weil eben die Grundakte noch nicht elektronisch geführt sei und/oder das Datenbankgrundbuch noch nicht existiere. Aber ich sehe keine technische Notwendigkeit hierfür: Man könnte mE folgendes programmieren: Immer dann, wenn die XNP-Schnittstelle beim Gericht einen Antrag nach § 136 Abs. 1 S. 1 GBO aufgezeichnet hat, wird dieser mit Copy/Paste in die Antragsliste überführt. Vermutlich erlaubt die Antragslisten-Software keine Dateien, aber eine Text-Schlagwortkennzeichnung aus einer XNP-Eingabemaske könnte man doch ohne weiteres überführen.
Ich vermute eine Inkompatibilität der Antragslisten-Software mit der XNP-Software. Das ist sehr bedauerlich, und ich glaube, das könnte mit einem leichten Fix in der Antragslisten-Software völlig unabhängig von der elektronischen Grundakte oder dem Datenbankgrundbuch eingeführt werden.
Das Risiko, dass dann Anregungen in der Antragsliste sind, besteht natürlich, aber das passiert jetzt auch schon häufig, weil der erste Filter bzgl. der elektronischen Antragsliste ohnehin die Geschäftsstelle ist und die rechtliche Würdigung nicht immer zutreffend ist (wegen der Komplexität auch verständlich). Bei Notaren könnte man sogar noch die XNP-Maske generieren "Antrag" oder "Anregung", wenn man wollte; oder man hofft, dass Notare in der Tendenz die Differenzierung überwiegend richtig angeben. Jedenfalls wäre es auch nicht sehr schlimm, wenn die eine oder andere Anregung in der Antragsliste ist.
Das würde doch die Geschäftsstellen entlasten und die Erstellung von Rangbescheinigungen beschleunigen.
Oder liegt das Problem woanders?
Danke fürs Feedback.
Andydomingo