Hallo,
ich habe hier einen Kläger und 2 Beklagte mit einem gemeinsamen RA. Bekl 1 Wohnort Gerichtsort; Beklagte 2, eine Versicherung (Hauptsitz in Köln), der RA ist in Dortmund. RA macht seine Reisekosten ab Dortmund geltend mit der Begründung, dass die beklagte Versicherung auch eine Niederlassung in Dortmund hat. Jetzt suche ich und finde nichts dazu. Hat vielleicht jemand von Euch eine Entscheidung dazu?
Ab Köln geht grundsätzlich in Ordnung, Dortmund ist schon nochmal ein Stück weiter.
Schönes Wochenende!