Reisekosten RA am dritten Ort + Niederlassung

  • Hallo,

    ich habe hier einen Kläger und 2 Beklagte mit einem gemeinsamen RA. Bekl 1 Wohnort Gerichtsort; Beklagte 2, eine Versicherung (Hauptsitz in Köln), der RA ist in Dortmund. RA macht seine Reisekosten ab Dortmund geltend mit der Begründung, dass die beklagte Versicherung auch eine Niederlassung in Dortmund hat. Jetzt suche ich und finde nichts dazu. Hat vielleicht jemand von Euch eine Entscheidung dazu?

    Ab Köln geht grundsätzlich in Ordnung, Dortmund ist schon nochmal ein Stück weiter.

    Schönes Wochenende!

  • Die Frage wäre dann zusätzlich aber auch, ob man die Niederlassung der Versicherung überhaupt zugrunde legen könnte, wenn die Versicherung eine eigene Rechtsabteilung hat (wird vermutlich regelmäßig der Fall sein). Nach h.M. wäre dann eine Beauftragung am Ort der Niederlassung nicht zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig.

  • Auf das Vorhandensein einer Rechtsabteilung alleine kommt es aber nicht an, sondern auf die Frage, ob die Rechtsabteilung Rechtsstreitigkeiten auch bearbeitet oder diese gleich an einen Anwalt - in der Regel Hausanwalt - abgibt und damit outsourct. Dann sind die Reisekosten erstattungsfähig.

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