Ich habe folgendes Verfahren geerbt und kann leider hier niemanden fragen:
Antrag auf öffentliche Bekanntmachung der Kraftloserklärung einer notariellen Vollmachtsurkunde (General- und Vorsorgevollmacht) nach 176 Abs. 1 BGB. Die Vollmachtgeberin ist verstorben. Bevollmächtigt waren 2 der 3 Miterben. Der dritte Miterbe (war nicht bevollmächtigt) hat die Vollmacht widerrufen, die anderen hatten die Ausfertigungen der Urkunden nicht herausgeben wollen.
Die öffentliche Bekanntmachung wurde durch Beschluss bewilligt.
Jetzt wurde mir die Akte vorgelegt mit dem Vermerk der Geschäftsstelle:
Der Anhang und der Abhang von der Gerichtstafel ist erfolgt und seit Abhang ist ein Monat verstrichen (mit den konkreten Daten).
Verstehe ich es richtig, dass seitens des Gerichts nichts weiter veranlasst ist außer der Kostenbehandlung? Dazu ergänzend: In dem Bewilligungsbeschluss wurde keine Entscheidung über die Kosten getroffen. Es war beantragt worden, dass die ehemals Bevollmächtigen die Kosten tragen.
Also nur noch Entscheidung über die Kosten?