Geschäftsgebühr im Familienverfahren

  • Hallo zusammen,

    in einem Familienverfahren betreffend Kindesunterhalt muss die Kosten des Verfahrens der AG tragen.

    Nun stellt die ASTV einen Antrag nach §104 ZPO. Da hat Sie auch die Geschäftsgebühr geltend gemacht.

    Das habe ich bislang noch nicht gesehen. Bin knapp ein Jahr bei Gericht. Das kommt mir spanisch vor....

    AUßerdem hat Sie eine Einigungsgebühr beantragt. In dem Verfahren ist ein Anerkenntnisbeschluss ergangen. Fällt die hier denn an ?

  • Geschäftsgebühr gehört zur den vorprozessualen Kosten und ist im Kostenfestsetzungsverfahren daher nicht festsetzbar. Eventuell wäre aber eine hälftige Anrechnung auf die Verfahrensgebühr vorzunehmen (§ 15a Abs. 3 RVG, Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV-RVG).

    Sofern nur ein Anerkenntnis vorliegt, dürfte keine Einigungsgebühr entstanden sein (siehe Anmerkung zu Nr. 1000 VV-RVG).

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