Hallo zusammen,
in einem Familienverfahren betreffend Kindesunterhalt muss die Kosten des Verfahrens der AG tragen.
Nun stellt die ASTV einen Antrag nach §104 ZPO. Da hat Sie auch die Geschäftsgebühr geltend gemacht.
Das habe ich bislang noch nicht gesehen. Bin knapp ein Jahr bei Gericht. Das kommt mir spanisch vor....
AUßerdem hat Sie eine Einigungsgebühr beantragt. In dem Verfahren ist ein Anerkenntnisbeschluss ergangen. Fällt die hier denn an ?