Hallo zusammen,
wir haben einen Erbvertrag vorliegen, in dem die Erblasserin eine private Person, die allerdings von Beruf Heilerziehungspfleger ist, als Alleinerben eingesetzt hat. Grund des Erbvertrages war eine eventuelle Pflege zu Hause zu ermöglichen um nicht in ein Pflegeheim zu müssen. Dass er Mitarbeiter eines Pflegedienstes o.ä. ist, ist nicht bekannt.
Für die Kollegin des Grundbuchamtes stellt sich jetzt die Frage, ob der Erbvertrag eventuell unwirksam sein könnte, weil eine Pflegeperson als Erbe eingesetzt ist.
Wenn man von der Berufsbeschreibung des Heilerziehungspflegers ausgeht, ist dort nicht die klassische Pflege einer pflegebedürftigen Person zu entnehmen. Da geht es ja mehr um Begleitung und Unterstützung im Alltag.
Daher würden wir eigentlich keinen Grund für eine Unwirksamkeit sehen.
Habt ihr dazu vielleicht schon Erfahrungen?
VG
Lucky