Hallo,
nach einiger Zeit des stillen Mitlesen, habe ich nun einen so verzwickten Fall auf den Tisch bekommen, dass ich hoffe durch ein bisschen Schwarmintelligenz weiterzukommen. Folgendes ist passiert:
In einem Klageverfahren ist ein Urteil ergangen. Über dieses Urteil hat sich der Kläger in einem Schriftsatz aufgeregt. Dieser Schriftsatz wurde als Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gewertet und hat ein Aktenzeichen bekommen. Der Antrag aufgrund Unzulässigkeit abgelehnt. Es kommt wie es kommen muss: die Gerichtskostenrechnung geht raus und der gegnerische Anwalt stellt einen Antrag auf Kostenfestsetzung.
Gegen die Gerichtskostenrechnung legt der Kläger Erinnerung ein und bekommt Recht – das Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz hätte nicht angelegt werden dürfen. Die Gerichtskostenrechnung wird aufgehoben.
Das ist alles vor zwei Jahren passiert. Nun erinnert der Rechtsanwalt an seinen Kfa, denn in dem ganzen Trubel wurde die Sache nicht nochmal der zuständigen Kostenbeamtin vorlegt.
Ich bin ja an die Kostengrundentscheidung gebunden und müsste festsetzen – aber irgendwie scheint mir das eher als ein Fall für die Staatshaftung. Aber gibt es überhaupt einen Paragraphen nach dem das möglich ist? Und muss ich über den KFA entscheiden und hoffen, dass eine der beiden Parteien einen entsprechenden Antrag stellt oder kann ich das Ganze selbst vorher anregen?