Staatshaftung für einen Kfa?

  • Hallo,

    nach einiger Zeit des stillen Mitlesen, habe ich nun einen so verzwickten Fall auf den Tisch bekommen, dass ich hoffe durch ein bisschen Schwarmintelligenz weiterzukommen. Folgendes ist passiert:

    In einem Klageverfahren ist ein Urteil ergangen. Über dieses Urteil hat sich der Kläger in einem Schriftsatz aufgeregt. Dieser Schriftsatz wurde als Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gewertet und hat ein Aktenzeichen bekommen. Der Antrag aufgrund Unzulässigkeit abgelehnt. Es kommt wie es kommen muss: die Gerichtskostenrechnung geht raus und der gegnerische Anwalt stellt einen Antrag auf Kostenfestsetzung.

    Gegen die Gerichtskostenrechnung legt der Kläger Erinnerung ein und bekommt Recht – das Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz hätte nicht angelegt werden dürfen. Die Gerichtskostenrechnung wird aufgehoben.

    Das ist alles vor zwei Jahren passiert. Nun erinnert der Rechtsanwalt an seinen Kfa, denn in dem ganzen Trubel wurde die Sache nicht nochmal der zuständigen Kostenbeamtin vorlegt.

    Ich bin ja an die Kostengrundentscheidung gebunden und müsste festsetzen – aber irgendwie scheint mir das eher als ein Fall für die Staatshaftung. Aber gibt es überhaupt einen Paragraphen nach dem das möglich ist? Und muss ich über den KFA entscheiden und hoffen, dass eine der beiden Parteien einen entsprechenden Antrag stellt oder kann ich das Ganze selbst vorher anregen?

  • Die Haftung muß der geltend machen, der meint, einen entsprechenden Anspruch zu haben. Das bist auf jeden Fall hier nicht du. ;)

    Es steht eine Entscheidung über den Festsetzungsantrag an, falls nicht noch vorher die Stellungnahme der Gegenseite einzuholen ist.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Dieser Schriftsatz wurde als Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gewertet und hat ein Aktenzeichen bekommen. Der Antrag aufgrund Unzulässigkeit abgelehnt.

    Ist der Antrag dem Beklagten zugestellt worden?

    Ja, wurde alles zugestellt. Das Verfahren lief ganz normal ab. Erst als der Kfa zugestellt wurde, hat der Kläger sich beschwert und daraufhin wurde auch die Gerichtskostenrechnung geprüft.

  • Hat das Landgericht nur die Kostenrechnung aufgehoben oder auch die Kostengrundentscheidung?

    Wenn ersteres dann festsetzen, dann hätte sich der Beklagte auch gegen die Kostengrundentscheidung wehren müssen, wenn er das nicht tut hat er Pech.

    Wenn letzteres dann nicht festsetzen.

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • aber irgendwie scheint mir das eher als ein Fall für die Staatshaftung. Aber gibt es überhaupt einen Paragraphen nach dem das möglich ist?

    § 839 BGB... Aber diese Büchse der Pandora würde ich nach Möglichkeit zu Gunsten deines verzapfenden Kollegen, Bezirksrevsiors und der Verwaltungsabteilung möglichst geschlossen halten. Es ist Sache der Beteiligten, diesen Anspruch geltend zu machen.

    - Es lebe das Mischdezernat, das sorgt für Abwechslung :D -

  • Die Haftung muß der geltend machen, der meint, einen entsprechenden Anspruch zu haben. Das bist auf jeden Fall hier nicht du. ;)

    Es steht eine Entscheidung über den Festsetzungsantrag an, falls nicht noch vorher die Stellungnahme der Gegenseite einzuholen ist.

    :thumbup:Bei uns gibt es hin und wieder die Diskussion, wer bei vom Gericht zu spät abgesagten Terminen die vergeblich aufgewendeten Reisekosten gegen die Staatskasse geltend machen muss. Und da sehe ich es auch so, dass derjenige den Antrag stellen muss, der den Schaden hat, was man erst nach Erlass der Kostengrundentscheidung sehen kann.

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