Eine Schuldnerin kam heute bei der Rechtsantragstelle vorbei und machte glaubhaft, dass Sie seitens des Gerichts eine Bescheinigung nach §902 S. 1 Nr. 2 i.V.m. §42 Abs. 4 SGB II benötigt aufgrund der Erstausstattung für die Schwangerschaft in Höhe von ca. 900€ lt. Bescheid.
Ich habe ihr die Bescheinigung erteilt, da Sie glaubhaft machen konnte, dass das Jobcenter erst wieder Termine zu einem späteren Zeitpunkt vergeben kann und ich Sie nicht wo anders lotsen wollte.
Jetzt frage ich mich jedoch, hätte sich die Bank nicht mit dem Bescheid des Jobcenters genügen können?