Heidiho.
Ich habe einen PfÜB eines Amtsgerichts erhalten. Vorletzte Seite ist auch schön die ausgefüllte Forderungsaufstellung im Sinne des neuen Vordrucks dran, mit HF, Zinsen (alt + laufend) und auch noch die Kosten.
Dann, auf der letzten Seite, ist die Forderungsaufstellung des Gläubigers dran und da tauchen - o weh - nur noch unverzinsliche Kosten auf. Keine HF, keine lfd. Zinsen, nada.
Was nehme ich den jetzt? Oder liegt im "mehr auch immer das weniger"? Darf ich endlich mal den § 766 ZPO oder was denn nun????
Horrido.