Führungsaufsicht (nach verbüßter Jugendstrafe)

  • Hallo, zusammen!

    Habe hier meine erste Führungsaufsicht. Nach Entlassung wurde das Vfr an mein Gericht abgegeben.

    Mich interessiert aber jetzt, was genau ich mache? Glücklicherweise hat die RPflin am vorherigen Gericht bereits eine Berechnung der FA (die auch korrekt ist), vorgenommen und die erforderlichen Mitteilungen veranlasst. Mein Richter hat nun die Übernahmenachricht versenden lassen, eine Frist von 3 Monaten gesetzt und mir vorgelegt.

    Kann ich die FA jetzt einfach auch für mich auf die richterliche Frist verweisen? Ich werde grds. doch nur tätig, wenn eine Neuberechnung der FA erforderlich wird, oder nicht? Muss ich die Sachstandsanfragen bei der FA-Stelle und beim Bewährungshelfer veranlassen?


    LG und Danke im Voraus!

  • RechtspflegerinNRW 30. Oktober 2024 um 10:39

    Hat den Titel des Themas von „Führungsaufsicht (nach veerbüßter Jugendstrafe)“ zu „Führungsaufsicht (nach verbüßter Jugendstrafe)“ geändert.
  • Guten Abend, ich würde als erstes mal der FA-Stelle Bescheid geben und das neue AZ mitteilen. Dann Fristberechnung überprüfen und ggf. der FA-Stelle bestätigen, und bis ca 1/2 Jahr vor dem Ende immer mal Zeiten "sammeln", in denen die FA vielleicht ruht (z.B.wegen neuer Inhaftierung, oder kein Kontakt zum BewHelfer, Unterbringung etc.). Dann auf Frist legen bis ca 6 Mte vor Ende, BZR anfordern, überprüfen, ob irgendwo eine Bewährung läuft ( weil dann die FA nicht endet, bevor die Bewährung endet). Die FA-Stelle fragt ein paar Monate vor dem Ende aber auch an, ob es bei dem errechneten Ende bleibt...

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