Hallo, zusammen!
Habe hier meine erste Führungsaufsicht. Nach Entlassung wurde das Vfr an mein Gericht abgegeben.
Mich interessiert aber jetzt, was genau ich mache? Glücklicherweise hat die RPflin am vorherigen Gericht bereits eine Berechnung der FA (die auch korrekt ist), vorgenommen und die erforderlichen Mitteilungen veranlasst. Mein Richter hat nun die Übernahmenachricht versenden lassen, eine Frist von 3 Monaten gesetzt und mir vorgelegt.
Kann ich die FA jetzt einfach auch für mich auf die richterliche Frist verweisen? Ich werde grds. doch nur tätig, wenn eine Neuberechnung der FA erforderlich wird, oder nicht? Muss ich die Sachstandsanfragen bei der FA-Stelle und beim Bewährungshelfer veranlassen?
LG und Danke im Voraus!