Hallöchen in die Runde der Rechtspfleger : )
Ich bin schon etwas länger im Forum und spiele mit dem Gedanken in das Studium zum Rechtspfleger zu wechseln. Ich habe mich bereits an vielen Stellen informiert, was Inhalt, Studium, Ortschaften, Vor- und Nachteile und und und angeht, aber auch - wer hätte es gedacht - was das Gehalt bzw. die Bezüge angeht. Aktuell arbeite ich bei einer Bundesbehörde und klar, die Grundbezüge findet man dort recht schnell, wie auch die des Landes NRW. Allerdings ist die Sache was Zulagen etc angeht, nicht ganz so einfach herauszufinden - wie es auch aktuell ist. Ich erhalte Zulagen, von denen habe ich davor noch nie gehört. Jetzt habe ich mich durch die Gesetze der Landesbesoldung und einiger Bezügerechner durchgewühlt und bräuchte am Ende allerdings nochmal die Bestätigung, ob ich die richtigen Informationen rausgesucht habe.
Bei meiner Suche habe ich gelesen, dass es zu den Grundbezügen, eine Strukturzulage von (ich runde hier, da sich die Gelder ab nächsten Jahr ändern), ca 110-120 Euro gibt aber auch eine Amtszulange von etwa 300 Euro, die aber nur für A9 gültig ist und dann erst wieder ab A13 greift. Dies habe ich aus der Anlage 14 (müsste es sein).
Ohne jetzt zu ,,intim" zu fragen: Kann mir ein A9'ner sagen, was konkret für Bezüge tatsächlich aufs Konto kommen und gibt es je nach ,,Sachgebiet" / Einsatz, wieder unterschiedliche Bezüge/Zulagen ?
Nicht falsch verstehen, ich würde nicht wegen des Geldes vom mD in den gD, von einer Bundesbehörde zu einer Landesbehörde wechseln, allerdings ist schon durchaus wichtig für mich, mit was ich denn dann wirklich rechnen kann. Wäre zu dem Zeitpunkt in Lohnsteuerklasse 1, keine Kinder/Frau und für die Erhöhung nächsten Jahres, komme ich bei 3100 Netto raus.
Als Bundesbeamter werden die Bezüge - zumindest dort wo ich mich befinde - wieder erhöht, weshalb es mir auch nicht um das Geld geht.
Vielen Dank