• Hallöchen in die Runde der Rechtspfleger : )

    Ich bin schon etwas länger im Forum und spiele mit dem Gedanken in das Studium zum Rechtspfleger zu wechseln. Ich habe mich bereits an vielen Stellen informiert, was Inhalt, Studium, Ortschaften, Vor- und Nachteile und und und angeht, aber auch - wer hätte es gedacht - was das Gehalt bzw. die Bezüge angeht. Aktuell arbeite ich bei einer Bundesbehörde und klar, die Grundbezüge findet man dort recht schnell, wie auch die des Landes NRW. Allerdings ist die Sache was Zulagen etc angeht, nicht ganz so einfach herauszufinden - wie es auch aktuell ist. Ich erhalte Zulagen, von denen habe ich davor noch nie gehört. Jetzt habe ich mich durch die Gesetze der Landesbesoldung und einiger Bezügerechner durchgewühlt und bräuchte am Ende allerdings nochmal die Bestätigung, ob ich die richtigen Informationen rausgesucht habe.

    Bei meiner Suche habe ich gelesen, dass es zu den Grundbezügen, eine Strukturzulage von (ich runde hier, da sich die Gelder ab nächsten Jahr ändern), ca 110-120 Euro gibt aber auch eine Amtszulange von etwa 300 Euro, die aber nur für A9 gültig ist und dann erst wieder ab A13 greift. Dies habe ich aus der Anlage 14 (müsste es sein).

    Ohne jetzt zu ,,intim" zu fragen: Kann mir ein A9'ner sagen, was konkret für Bezüge tatsächlich aufs Konto kommen und gibt es je nach ,,Sachgebiet" / Einsatz, wieder unterschiedliche Bezüge/Zulagen ?

    Nicht falsch verstehen, ich würde nicht wegen des Geldes vom mD in den gD, von einer Bundesbehörde zu einer Landesbehörde wechseln, allerdings ist schon durchaus wichtig für mich, mit was ich denn dann wirklich rechnen kann. Wäre zu dem Zeitpunkt in Lohnsteuerklasse 1, keine Kinder/Frau und für die Erhöhung nächsten Jahres, komme ich bei 3100 Netto raus.

    Als Bundesbeamter werden die Bezüge - zumindest dort wo ich mich befinde - wieder erhöht, weshalb es mir auch nicht um das Geld geht.

    Vielen Dank :)

  • Siehe https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/nw/. Die Angaben auf dieser Seite sind in aller Regel zutreffend.

    In Bezug auf die genannte Amtszulage nur in A9/A13 liegt vermutlich eine Verwechslung mit den Besoldungsgruppen A9Z = Amtsinspektor mit Zulage bzw. A13Z = Oberamtsrat mit Zulage vor.

    Sachgebietsspezifische Zulagen für Rechtspfleger gibt es nicht. Warum sollte es auch, es handelt sich um eine im Tagesdienst ausgeübte Bürotätigkeit ohne irgendeine zusätzliche Form des Bereitschaftsdienstes, die nur begrenzt ein Verlassen des Büros erfordert.

    Bitte auch beachten, dass du für 36 Monate erstmal ins Minus gehst (Differenz zwischen den jetzigen Bezügen und den Anwärterbezügen).

  • Um nochmal das Thema A9 und A13 mit Zuluage zu beleuchten:

    Diese beiden Zulagen sind quasi Beförderungsämter, d.h. es werden in Baden-Württemberg z.B. A9Z-Stellen oder A13Z-Stellen ausgeschrieben und A9er bzw. A13er (wenn ihre Stelle entsprechend bewertet ist) können sich darauf bewerben..

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • A9 aus NRW hier :)

    Ich bekomme rund 2.700 ,- € raus, (darauf kommt dann eben noch KV etc.), dazu sei gesagt, dass das nicht das Einstiegsgehalt ist, sondern bereits eine Erfahrungsstufe drüber. Und 4 Jahre nach dem Examen winkt ja glücklicherweisA10 als Regelbeförderung.

    Im Übrigen wurde ab dem Examensjahrgang 2022 davon erzählt, dass das Sperrjahr wegfallen soll und man sofort mit Lebzeitverbeamtung die A10 Beförderung bekommt. Hierzu gibt es aber mWn bisher nichts Beschlossenes.

  • Armut 11, Stufe 11, St.Kl. 5, NRW:

    3.400 € netto. PKV schlägt nochmal mit 300 € zu.

    Gruß

    be water my friend

    Ich kann nicht ständig die SuFu nutzen- ich muss auch mal was arbeiten :akten

    Einmal editiert, zuletzt von Loffio (5. November 2024 um 11:18)

  • ja, ist schon spannend, wenn man erfährt wie es woanders läuft: Freund von mir ist beim BUND, da ist jetzt JEDER nach A11 befördert worden nach 1 Jahr als A10er... Ich möchte gar nicht schreiben wie viele Jahre es bei mir gedauert hat.

    Und ich begann außerdem als A9 im schönen Nds...


    Na ja- Geld ist ja nicht alles, auch die Belastung hier mit "nur" 140 % nach P§bbsy muss man schon zu schätzen wissen...


    Zur Ausgangsfrage: die wurde mit #2 bereits gut beantwortet- der Rechner stimmt.

    @ Benjin: Ihr habt andere Erfahrungsstufen beim Bund, ggf musst du erst erkunden, welche du beim Land hättest

  • Beförderungszeiträume von A9 zu A10 und später zu A11 lagen bei uns am AG zwischen 10 und 15 JAhren zwischen jeder Stufe. Wer mehr als A 11 haben will muss! Verwaltung mit machen zu einem erheblichen Prozentsatz oder an ein Obergericht gehen. A13 hat nur der GL.

  • @ Max: welches Bundesland ist deines?


    zu mikschu #5:

    A10 ist in Niedersachsen schon länger KEINE Regelbeförderung mehr:

    Jetzt gibt es diverse Kolleginnen und Kollegen die weiterhin A9 sind, sich bewerben müssen und darauf warten A10 zu werden.

    War auch schon vor Jahren so, ich wurde (Glückssache) pünktlich A10, meine Kolleginnen -vor allem aus dem OLG Bezirk Oldenburg- mehr als ein halbes Jahr später- und nein, die hatten keine goldenen Löffel geklaut.

  • Wer im Ministerium arbeitet, erhält in Bayern auch die "Anzugzulage" (Ministerialzulage iHv 239,06 €). Dort landen auch gelegentlich junge Kollegen, zwar nicht direkt nach dem Examen, aber nach kurzer Dienstzeit an der Basis. Wie das mit der Zulage in NRW aussieht, weiß ich aber nicht.


    Grundsätzlich dürfte man sich gehaltsmäßig deutlich verschlechtern, wer vom Bund zu einem Land wechselt. Aber das scheint der Threadstarter innerlich schon eingepreist zu haben. Dafür arbeiten wir auch eine Stunde in der Woche weniger ;)

  • Meins ist keins, aber ich arbeite in Sachsen. Wollte damit eigentlich nur sagen, dass die Aussichten auf schnellen Aufstieg auch im gD im Land an einem kleinen AG wesentlich schlechter sind als beim Bund. Egel ob mD oder gD. Da muss schon etwas ganz anderes viel wichtiger sein.

  • zu mikschu #5:

    A10 ist in Niedersachsen schon länger KEINE Regelbeförderung mehr:

    Jetzt gibt es diverse Kolleginnen und Kollegen die weiterhin A9 sind, sich bewerben müssen und darauf warten A10 zu werden.

    War auch schon vor Jahren so, ich wurde (Glückssache) pünktlich A10, meine Kolleginnen -vor allem aus dem OLG Bezirk Oldenburg- mehr als ein halbes Jahr später- und nein, die hatten keine goldenen Löffel geklaut.

    Die Beförderungspraxis zwischen unseren drei OLGs ist ja nunmal unterschiedlich. Die Beförderung auf A10 ist eine "bewerbungspflichtige" Regelbeförderung. Ohne Bewerbung keine Beförderung. OL ist im Stellenkegel aber genauso wie BS meines Wissens schon seit Jahren schlechter ausgestattet als CE.

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