Alles anzeigenMit "coolen Leuten" läuft das so, dass der scheidenden Verwalter einen Entlassungsantrag stellt, einen Kollegen aus der "alten Kanzlei" vorschlägt und mit dem Gericht eine Vergütungslösung - ohne Nachteile für die Gl. - "geklärt wird.
Da bin ich theoretisch ganz Deiner Meinung. Aber der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ist in der Praxis größer las in der Theorie. B war nach eigenen Angaben eine Viertelstunde nach Abgabe der Kündigung mit einem kleinen Kistchen persönlicher Dinge und ohne Büroschlüssel auf die Straße begleitet worden.
Was ich geschrieben habe, ist ! Praxis !.
Alles anzeigenZum "Einwand" es hätte ein Geschmäckle, jemanden aus der "alten Kanzlei" einzusetzen kommt von mir ein klar entschiedenes "Nein" ! Es gibt nix blöderes für einen Insolvenzverwalter Verfahren einer anderen Kanzlei zu übernehmen. Da geht es um Datentransfer, um Einbindung in die eigenen Arbeitsabläufe und Strukturen (ich bezeichne dies als "Transformations-Aufwand"). Dies kostet !
Da B bis zur Insolvenzbuchhaltung alle Arbeiten selbst erledigen musste, erübrigt sich der Punkt. Der Daten-Export und -Import des einschlägigen Programms ist standardisiert und kein nennenswerter Aufwand.
Interessant und bislang noch gar nicht beleuchtet ist die Situation des (ehemaligen) Mandanten des A. Hätte er von diversen kreativen Maßnahmen zum Schutz seines Vermögens vor Insolvenz berichtet, hätte er beim Kanzleiwechsel von B sicher die größten Vertrauensprobleme. Ihm stünde aber kein Beschwerderecht zu.
Dann wäre ja die Einsetzung eines Verwalters aus der "alten" Kanzlei erst recht ohne "Geschmäckle" wenn da noch alle Daten vorhanden sind (der Transferaufwand würde ja entfallen).
Zum Thema des conlficts hatte ich ja schon geschrieben; wenn der Schuldneranwalt eine asset-protection betrieben haben sollte (was dem Gericht nicht vorzutragen ist) läge einmal ein kanzleiinternes Prob vor und zum anderen ganz erhebliche Problematik, ob der B sein Amt noch unabhängig ausüben kann.
Dass der Sch. gegen ein "im Amt lassen" keinen Rechtsbehelf hat, ist doch unschädlich. Das Gericht hat ! von Amts wegen zu entlassen, wenn entsprechende Gründe vorliegen.
ich frag mich grad nur, worüber hier diskutiert wird , sorry ! vlt. kannst Du hasso das mal klarstellen
Ich hab auch inzwischen den Eindruck Hasso argumentiert inzwischen für die von ihm am Anfang verteufelte Entlassung