@ Hasso
in irgendwas hast Du Dich offenbar verbissen. Mir ist aber nicht so klar worin (ich hatte ja auch noch mal in #72 Stellung bezogen.
Der entlassene Verwalter hat kein Rechtsmittel eingelegt. Ob die Entscheidung einer "Neubesetzung" nun glück war oder nicht, mag so oder so gesehen werden.
Worum geht es denn noch ?
Ich schätze Dich sehr, aber ich hab den Eindruck, wir landen hier in einer Endlos - Nicht - Diskussion mit vielen vielen Worten.....
Danke für die Blumen, Def. Ich will nochmal kurz des Pudels Kern herausstellen. Es geht um die Frage, ab wann das Gericht einen neuen Verwalter bestellen MUSS. An der Stelle gehen die Meinungen noch auseinander, siehe #73. Anschein genügt, Anschein genügt nicht, potentieller Interessenkonflikt, ... Im Idealfall hat man eine klare Grenze zwischen dem Bereich, in dem die unterschiedlichen Interessen abgewogen werden müssen und dem Bereich, in dem man keine Wahl hat. Wobei der Einsatz eines Sonderverwalters für mich noch zum ersten Bereich gehören würde als milderes Mittel.