Hallo zusammen,
ich stehe auf dem Schlauch und bräuchte mal Hilfe. Die Teilungsversteigerung ist seitens des Pfändungsgläubigers angeordnet worden. Im Grundbuch bleibt ein Nießbrauch eines Miteigentümers bestehen. Diesen Nießbrauch hat der Pfändungsgläubiger nun gepfändet (im Grundbuch eingetragen) und verzichtet bei mir auf das Recht mit dem Ziel, dass das Recht im ZVG-Termin nicht mehr als bestehen bleibend aufgenommen sondern gelöscht wird. Die Forderung des Pf.gl. gegen den Schuldner (Nießbrauchsberechtigten) ist höher als der von mir bereits ermittelte Ersatzwert nach § 92 ZVG. Zitiert wird die Entscheidung des BGH vom 02.03.2023, V ZB 64/21, die m. E. aber nicht ganz passt.
Geht das überhaupt? Ich brauche doch - zumindest bei Grundpfandrechten - Löschungsantrag und -bewilligung, da andernfalls ggf. ein Eigentümerrecht entstanden ist. Zum Nießbrauch finde ich aber nichts dazu.
Ich tendiere dazu, dem Pfändungsgläubiger zu schreiben, dass er Löschungsantrag und -bewilligung beim GBA stellen soll.
Wie seht ihr das? Vielen Dank schon mal im Voraus.