Guten Tag,
ich habe hier einen Antrag eines Rechtsanwalts liegen (er vertritt einen gesetzlichen Erben) auf Akteneinsicht in seinem Büro oder Übersendung einer vollständigen Kopie der Nachlassakte in sein Büro.
Die Nachlassakten bestehen aus einem Testamentseröffnungsantrag und Testament mit Eröffnungsprotokoll, dass sein Mandant übersandt bekommen hat. Das Testament ist unwirksam (da mit Computer geschrieben), es tritt gesetzliche Erbfolge ein, der Mandant ist gesetzlicher Miterbe, darüber wurde er ebenfalls informiert. Die Erbscheinsakte besteht aus verschiedentlichen gerichtlichen Anschreiben an die Ehefrau des Erblassers und Personenstandsurkunden.
Ich habe beide Akten zur Akteneinsicht an das örtlich nächstgelegene Amtsgericht zu seiner Kanzlei übersandt mit der Bitte dem Anwalt Akteneinsicht zu gewähren und das dem Anwalt parallel auch mitgeteilt.
Jetzt kommt ein Schreiben von diesem Rechtsanwalt indem er mir mitteilt, er hat nicht die Aktenübersendung an das AG XY beantragt sondern in seine Kanzlei und wenn ich das nicht mache, soll ich ihm eine vollständige Abschrift (vollständig ist fett und unterstrichen) unter Fristsetzung (bis Ende des Monats) übersenden oder einen rechtmittelfähigen Bescheid erlassen, gegen den er dann vorgeht.
Wie würdet ihr dass behandeln? Wir übersenden hier nie Nachlassakten an RA Kanzleien, sondern nur ans nächstgelegene Amtsgericht und pauschal ein ganze Nachlassakte kopieren würde ich auch nicht. Nicht mal unsere Retente sind vollständige Kopien der Akte, sondern nur das wichtigste. Letztlich hat seine Mandantschaft alles relevante, also die Testamentseröffnungsunterlagen mit Belehrungen bekommen und ich finde auch nicht, dass man Briefe die explizit an die Ehefrau gerichtet sind kopieren und an ihn übersenden kann. (Steht natürlich nichts geheimes drin, aber es geht ja auch ums Prinzip)
Wie seht ihr das?
VG D.