Hallo,
hat der Grundschuldgläubiger nach § 357 FamFG einen Anspruch auf Erteilung einer beglaubigten Abschrift des Eröffnungsprotokolls nebst beglaubigter Abschrift des Erbvertrages?
Die Erben kümmern sich nicht....
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!