Moin,
ich habe hier einen Antrag zur Bestellung eines Zwangsverwalters, der "sämtliche Rechte und Befugnisse des Vorerben" übernehmen soll. Der Vorerbe wurde auf Klage des Nacherben unter Fristsetzung zur Sicherheitsleistung verurteilt, die er nicht erbracht hat. Der (gem. § 1052 BGB nur) Verwalter soll den gesamten Nachlass in Besitz nehmen, dieser besteht im Wesentlichen aus 3 Grundstücken und einem einzelkaufmännischen Unternehmen. Nachgeschoben wurde noch ein Antrag sämtliche nachlasszugehörigen Gegenstände (u.a. Möbel, Fahrzeuge und Verträge aus dem Unternehmen) in Besitz zu nehmen. Für die Grundstücke sind 3 verschiedene Gerichte zuständig, für ein Grundstück ist eine normale Zwangsverwaltung angeordnet, da dürfte ggf. es schon zu Problemen kommen. Der Antrag wurde bei mir eingereicht, weil der Vorerbe in meinem Bezirk wohnt.
Die Kommentierung spricht von der Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichtes ohne weitere Differenzierung und ist insgesamt auch recht sparsam. Da der Verwalter wie ein normaler Zwangsverwalter beaufsichtigt wird (§ 1052 Abs. 2 BGB), wurde der Antrag beim Versteigerungsgericht eingereicht.
Hat jemand eine Idee für die Zuständigkeit oder so ein Verfahren sogar schon mal gehabt?
Danke schon mal