Hallo zusammen,
ich habe hier folgenden Fall:
Bruder des Betroffenen ist verstorben, beide waren in Erbengemeinschaft Eigentümer an einem Wiesengrundstück. Der Erblasser hat Testamentsvollstreckung (ohne Beschränkungen) angeordnet und bestimmt, dass der Betroffene und seine Tochter (auch Betreuerin des Betroffenen) den "Grundstückanteil" erhalten sollen.
Ich habe jetzt eine notarielle Urkunde "mit der Bitte um Genehmigung" vorliegen, in der der TV den vertragsgegenständlichen Erbteil des verstorbenen Bruders an der Wiese mit sofortiger dinglicher Wirkung an den Betroffenen und seine Tochter/Betreuerin abtritt. Die Tochter nimmt die Abtretung in eigenem Namen und im Namen des Betroffenen an.
Dann folgen Ausführungen, dass die Erbengemeinschaft sich jetzt eben mit Betroffenem und Tochter fortsetzt und die Angabe, dass rein wirtschaftlich gesehen dem Betroffenen 3/4 und der Tochter 1/4 zustehen.
Helft mir mal bitte vom Schlauch runter, braucht die Betreuerin zur Annahme der Abtretung eine betreuungsgerichtliche Genehmigung? § 1849 Abs. 4 BGB dürfte nicht einschlägig sein, § 1851 Nr. 2 BGB scheitert am Betreuerhandeln, weil der TV ja handelt, oder nicht?