Wartezeiten bei Beurteilungen und Beförderungen

  • Liebe Kollegen und Kolleginnen,

    im März 2024 standen in unserem Bezirk wieder die Regelbeurteilungen an.
    Im April 2024 wurden die Beförderungs-Stellen im JMBl. ausgeschrieben.
    Seitdem ist nichts geschehen (Stand: Ende November 2024). Insbesondere gab es bislang:

    • Keine Anhörungsgespräche zur Beurteilung
    • Keine Beurteilung
    • Keine Absageschreiben an die Nicht-Beförderten
    • Keine Beförderungen


    Es bestehen also erhebliche Zweifel, ob es dieses Jahr noch etwas wird mit den Beförderungen (nur noch sechs Wochen!).
    Wegen der schlechten Kassenlage kratzt unterdessen der Finanzminister von NRW die letzten Taler zusammen
    und geht dabei auch an den Sozialetat.
    Die Frage taucht auf, wie lange sich noch eine Haushaltssperre vermeiden lässt.

    Daher wollte ich mal rumfragen, wie eure Erfahrungen so sind.
    Läuft es in anderen Bezirken besser?

    Niemand ist unersetzbar. Die Friedhöfe liegen voll von Leuten, die sich für unersetzbar hielten (H.-J. Watzke). :cool:

  • In Hessen hat das OLG mal irgendwann verlautbaren lassen (natürlich inoffiziell), dass es gewünscht sei, dass es für jede Ausschreibung auch nur eine Bewerbung geben solle. Seitdem erfolgen die Beförderungen zeitnah, in aller Regel in dem Monat, zu dem ausgeschrieben wurde. Wenn also im Februar zum April ausgeschrieben wird, gibt es auch im April die Urkunde. Das läuft schon ein paar Jahre so.

  • Bewerbung auf Ausschreibung im Februar 2024, gestern meine Urkunde erhalten..... Immerhin! Das war nach meiner Erinnerung auch schon die längste Wartezeit. Die letzte Beförderung gab es schon 5 Monate nach der Bewerbung.

    Grüße aus dem Rheinischen
     Bee
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    Jedes Wort ist falsch und wahr, das ist das Wesen des Wortes.
    Max Frisch

  • Dann mal jetzt Glückwunsch. Was wurde es denn?

    A13Z (für die restlichen 9 Monate!), danke!

    Grüße aus dem Rheinischen
     Bee
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    Max Frisch

    Einmal editiert, zuletzt von Bee (21. November 2024 um 13:56) aus folgendem Grund: Ergänzung

  • Auch NRW - Beurteilung nebst Beurteilungsgespräch und Schreiben des LG hab ich. Seitdem warte ich... Auch wenn die Hoffnung angesichts aller Erfahrungen zum Thema "Beurteilung und Beförderung" nicht sonderlich stark ausgeprägt ist.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Zu #5:

    Hier liegt ein Teil des Problems:
    wenn die Beförderungen so spät im Jahr erfolgen,
    wird das Endamt (A13 / Z) u.U. nicht mehr pensionsfest,
    wenn der/die Beförderte bereits das 64. Lebensjahr erreicht hat.

    Auch durch das Hinauszögern der Beförderungen spart der Finanzminister
    so einiges bei den laufenden Bezügen (Hessen lässt grüßen!).
    Ein Schelm, wer Arges dabei denkt!

    Niemand ist unersetzbar. Die Friedhöfe liegen voll von Leuten, die sich für unersetzbar hielten (H.-J. Watzke). :cool:

  • Ich bin eigentlich nur stiller Mitleser, aber bei dem Vorschlag "ein paar Monate" dranzuhängen, muss ich jetzt doch etwas schreiben. Der Dienstherr spart sich Bezüge, weil er die Beförderung - obwohl sich der Beamte bereits bewiesen hat - hinauszögert und als Dankeschön soll der seit Jahrzehnten fleißige Beamte auch noch seinen Pensionseintritt nach hinten verlagern. Da hat der Dienstherr durch seine unverschämte Art und Weise gleich 2* gewonnen. Bezüge gespart und Personal "gehalten". Diese Denkweise - ohne das ich die individuelle Entscheidung des Einzelnen angreifen möchte - führt dazu, dass der Dienstherr sich so benehmen kann wie er es tut- nämlich ohne Respekt seinen Mitarbeitern gegenüber.

    Damit verabschiede ich mich wieder in meine stille Mitleserschaft und nutze gleichzeitig die Möglichkeit allen zu Danken, die hier ihre fachliche Expertise teilen.

  • Zumindest in NRW lässt sich der Dienstherr die Verlängerung der Dienstzeit über die Pensionsaltersgrenze hinaus was kosten- er legt 10 % auf das Grundgehalt drauf (§ 71a LBesG NRW). Geld ist natürlich nicht alles, aber es hilft .... ;)

    Grüße aus dem Rheinischen
     Bee
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    Jedes Wort ist falsch und wahr, das ist das Wesen des Wortes.
    Max Frisch

  • Auch NRW - Beurteilung nebst Beurteilungsgespräch und Schreiben des LG hab ich. Seitdem warte ich... Auch wenn die Hoffnung angesichts aller Erfahrungen zum Thema "Beurteilung und Beförderung" nicht sonderlich stark ausgeprägt ist.

    Auch auf A13Z? :/

    Das sind Gefilde, die ich nie erreichen werde.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Wo wir doch ganz besondere Wesen im gehD sind.

    Besonders? Also ich höre immer nur, dass wir "nachgeordnetes Personal" sind. Nicht mehr, nicht weniger.

    Also hier wurden wir von der ehemaligen LG Präsidentin auch immer als "nachgeordneter Dienst" bezeichnet.....nur die Richter wurden direkt angesprochen.

    Spricht für die Kenntnis und die Wertschätzung der einzelnen Dienste.

  • Auch NRW - Beurteilung nebst Beurteilungsgespräch und Schreiben des LG hab ich. Seitdem warte ich... Auch wenn die Hoffnung angesichts aller Erfahrungen zum Thema "Beurteilung und Beförderung" nicht sonderlich stark ausgeprägt ist.

    Auch auf A13Z? :/

    Das sind Gefilde, die ich nie erreichen werde.

    Pat, komm auf die dunkle Seite der Rechtspflegerei und es ist zumindest theoretisch möglich.

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