Guten Morgen,
ich habe hier eine ziemlich umfangreiche Sache mit vielen Streithelfern, das ganze läuft seit 10 Jahren...nun liegen die Stapel vor mir.
Es gab einige Gerichtstermine mit Zeugen und SV und auch Ortstermine. Ein paar Vertreter der SH waren auch bei so gut wie allen Terminen anwesend, lediglich ein Vertreter für ein SH jedoch beantragt die Gebühr nach VV Nr. 1010 RVG, der Beklagtenanwalt bestreitet diese Gebühr ohne jegliche Begründung. Ist das so? Kann ein Vertreter eines SH keine Zusatzgebühr verlangen? Ich finde so gar nichts dazu, schicke es natürlich nun dem SH zur Stellungnahme.
Weiter hat die Beklagtenpartei selbst zweimal in teuren Hotels (ca. 300 Euro die Nacht) übernachtet. Selbst einem RA würde ich das nach einer Entscheidung auf 150,- Euro runtersetzen. Nun für die Partei ja nach 6 JVEG festzusetzen. Nach dem Bundesreisekostengesetz sind dies wohl 70 Euro, zumindest meine ich das mal gehört zu haben, aber wo steht das denn?
Danke!