Zusatzgebühr 1010 VV RVG / Hohe Hotelkosten Partei

  • Guten Morgen,

    ich habe hier eine ziemlich umfangreiche Sache mit vielen Streithelfern, das ganze läuft seit 10 Jahren...nun liegen die Stapel vor mir.

    Es gab einige Gerichtstermine mit Zeugen und SV und auch Ortstermine. Ein paar Vertreter der SH waren auch bei so gut wie allen Terminen anwesend, lediglich ein Vertreter für ein SH jedoch beantragt die Gebühr nach VV Nr. 1010 RVG, der Beklagtenanwalt bestreitet diese Gebühr ohne jegliche Begründung. Ist das so? Kann ein Vertreter eines SH keine Zusatzgebühr verlangen? Ich finde so gar nichts dazu, schicke es natürlich nun dem SH zur Stellungnahme.


    Weiter hat die Beklagtenpartei selbst zweimal in teuren Hotels (ca. 300 Euro die Nacht) übernachtet. Selbst einem RA würde ich das nach einer Entscheidung auf 150,- Euro runtersetzen. Nun für die Partei ja nach 6 JVEG festzusetzen. Nach dem Bundesreisekostengesetz sind dies wohl 70 Euro, zumindest meine ich das mal gehört zu haben, aber wo steht das denn?

    Danke!

  • § 7 Abs. 1 S. 1: 20,00 Euro (Ohne Nachweis). Aufgrund allgemeine VwV sind im Rahmen des BRKG zwischenzeitlich aber 70,00 € anzuerkennen (BeckOK KostR/Bleutge, 47. Ed. 1.10.2024, JVEG § 6 Rn. 8).

    § 7 Abs. 1 S. 2 BRKG: Höhere Übernachtungskosten werden erstattet, soweit sie notwendig sind.

    300,00 € sind vermutlich nicht notwendig, bei 150,00 € sind wir in den meisten Städten je nach Saison schon eher im Bereich der notwendigen Kosten. Für 70,00 € wird es zumindest hier im Süden eng und läuft auf Zeltplatz raus. Frühstückskosten musst du ggf. rausnehmen.

  • Selbst 300 EUR können im Einzelfall notwendig sein, wenn es zum Übernachtungstermin ein preistreibendes Event (Fußball, Konzert, Messe usw.) gab.

    Da muss auch nicht notwendigerweise eine verspätete Buchung vorliegen, weil die Preise ggf. schon frühzeitig durch die Decke gehen. Ich hatte mir in 10/2023 für eine private Buchung zu einem bestimmten Zeitpunkt in 07/2024 Preise in einem Hotel in einer Großstadt angeschaut. Ein Standardzimmer liegt dort i.d.R. bei 150 - 200 EUR, da waren es schon 9 Monate vor dem angedachten Aufenthalt > 400 EUR. Erklärung gemäß Nachfrage beim Hotel: Fußball-EM.

  • Danke!

    Nun bin ich wohl auch etwas schlauer in Bezug auf die Zusatzgebühr...das Verfahren läuft schon lange. Die Gebühr wurde erst mit dem 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz eingeführt und darf damit wohl gar nicht angesetzt werden.

  • Kann ein Vertreter eines SH keine Zusatzgebühr verlangen? Ich finde so gar nichts dazu, (...)

    Dazu gibt's einen lesenwerten Beitrag von Hansens, der den Beschl. v. 04.11.2022 - 4 W 96/22 - des OLG Hamburg in der AGS 2024, 218 ff., zusammengefasst und kommentiert hat. Im dortigen Fall wurde vom OLG dem Terminsvertreter die Nr. 1010 VV zugesprochen.

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  • Selbst 300 EUR können im Einzelfall notwendig sein, wenn es zum Übernachtungstermin ein preistreibendes Event (Fußball, Konzert, Messe usw.) gab.

    Da muss auch nicht notwendigerweise eine verspätete Buchung vorliegen, weil die Preise ggf. schon frühzeitig durch die Decke gehen. Ich hatte mir in 10/2023 für eine private Buchung zu einem bestimmten Zeitpunkt in 07/2024 Preise in einem Hotel in einer Großstadt angeschaut. Ein Standardzimmer liegt dort i.d.R. bei 150 - 200 EUR, da waren es schon 9 Monate vor dem angedachten Aufenthalt > 400 EUR. Erklärung gemäß Nachfrage beim Hotel: Fußball-EM.

    Ähnlich sind meine Erfahrungen. Kommt natürlich auf die konkrete Stadt an. Aber für 70 EUR/Nacht ist das mE fast überall eher eine Absteige. In München vermutlich nicht mal das.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

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