In einem Zwangsversteigerungsverfahren wurde der Zuschlag erteilt.
Bereits aus dem Gutachten ging hervor, dass das Objekt von Dritten bewohnt wird. Darauf wurde auch im Termin nochmal ausdrücklich hingewiesen. Offenbar war den Bewohnern durch den bisherigen Eigentümer die kostenlose Nutzung des Objekts überlassen worden. Ein Mietvertrag oder ein sonstiger Vertrag existiert wohl nicht.
Der Ersteher beantragt nun die Erteilung einer vollsteckbaren Ausfertigung des Zuschlagsbeschlusses zum Zwecke der Räumung/Herausgabe gegen die aktuellen Bewohner.
Die qualifizierte Klausel müsste ich als Rpfl. selbst erteilen. Darf ich das in vorliegendem Fall? Habe nur einen anderen Thread gefunden, in dem es um Mieter geht. Dort wurde dann verneint. Hier gibt es aber anscheinend keinen Vertrag irgendeiner Art.
Und müsste/sollte man vor Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung die Bewohner anhören?
Der Ersteher möchte die vollstr. Ausfertigung noch vor dem bereits bestimmten Verteilungstermin haben, welcher jedoch bereits nächste Woche stattfinden würde. Das würde wohl kaum klappen, wenn ich vorher noch anhören muss.