Hallo zusammen,
meine Kollegin hat einen Dolmetscher zu einem Erbscheinverfahren geladen. Nun habe ich dieses Verfahren übernommen.
Nun stellt sich mir die Frage, wer nun die Kosten für den Dolmetscher tragen muss.
Trägt diese die Staatskasse? Der Erbin kann ich diese ja schlecht in Rechnung stellen, wenn der Dolmetscher vom Gericht bestellt wurde.