Hallo, wie ist denn die praktische Vorgehensweise der Insolvenzverwalter bei folgender (hoffentlich - wahrscheinlich seltener) Konstellation:
Insolvenzgläubiger beantragt 2 Monate nach Verfahrenseröffnung eine Lohnpfändung, PfÜB wird dem aktuellen Arbeitgeber zugestellt.
Eigentlich unpfändbares Einkommen, jedoch in einem Monat mit pfändbarer Sonderzahlung entsteht ein pfändbarer Betrag, den der Arbeitgeber an den Pfändungsgläubiger und nicht an den Insolvenzverwalter abführt.
Was macht der IV ? Anfechtung und Rückforderung bei Insolvenzgläubiger ? Oder Aufforderung an Arbeitgeber den zu Unrecht abgeführten Betrag nochmals an die Masse zu zahlen ? Oder beides mit entsprechender Verrechnung / Erstattung, falls beide (Gläubiger und Arbeitgeber) in die Masse leisten.
Praktische Problematik:
Insolvenzgläubiger zahlt erstmal nicht zurück, weil er behauptet, nichts von Insolvenz gewusst zu haben (und abwartet ob wirklich Anfechtung erfolgt)
Arbeitgeber leistet zur Sicherheit direkt nochmal und behält den Betrag bei Arbeitnehmer nochmal ein.
Vorwurf an Arbeitnehmer, dass dieser gegen den PfÜB hätte vorgehen müssen. (Information an Arbeitgeber, Insolvenzverwalter und Gläubiger über die eröffnete Inso bzw. den PfÜb sind durch den Arbeitnehmer erfolgt, jedoch kein Rechtsmittel gegen den PfÜB selbst).