Unvollständiges Gutachten - Termin platzt zwei Tage vorher

  • Hallo Forengemeinde,

    ich habe heute zufällig erfahren, dass das Gutachten in dem Verfahren, wo übermorgen Versteigerungstermin ansteht, unvollständig ist.

    Das Objekt ist eine Art Supermarkt, der seit einigen Jahren leer steht. Die Fotos und die Angaben des Sachverständigen betreffen den Markt und das darin befindliche Zubehör. Nicht enthalten sind Angaben zu einer kleinen Gastronomie mit dessen Zubehör. Auf dem Übersichtsfoto ist das kaum erkennbar, einzelne Fotos dazu gibt es nicht, genausowenig wie Ausführungen im Gutachten selbst. Auch zum evtl. bestehenden Mietvertrag ist nichts im Gutachten enthalten. Laut Gutachter beeinflusst die Gastro die Nutzung des Marktes nicht ... die Gastro befindet sich jedoch im Anbau des Marktes, auf dem Grundstück, das versteigert werden soll.

    Meine Überlegungen dazu:

    Der Verkehrswert stimmt nun nicht und auch nicht die Angaben zu dem zu versteigernden Objekt.

    Ich hebe den Termin also auf und lasse nachbegutachten.

    Meine Fragen:

    Was ist mit den Kosten, die das verursacht?

    Kann man a) dem "alten" Gutachter etwas in Rechnung stellen, b) von der bereits bezahlten Rechnung von ihm etwas zurückfordern/ Rückerstattung geltend machen? c) Wie gehe ich nun vor? - Nur von unserer hausinternen Liste streichen reicht nicht, finde ich.

    Danke vorab.

    Jalu

  • Der Verkehrswert wurde rechtskräftig festgesetzt, ob richtig oder falsch ist insoweit erstmal unerheblich.

    Eine Änderung des festgesetzten Verkehrswertes kommt lediglich in Betracht, wenn sich nach dem Festsetzungsbeschluss nachträglich Veränderungen hinsichtlich des Objektes ergeben haben, die sich nicht unerheblich auf den festgesetzten Verkehrswert auswirken.

    Insoweit sehe ich keine Grundlage, den Termin aus den dargestellten Gründen aufzuheben.

    Ob der Umstand dazu führt, dass der Mussinhalt der Terminsbestimmung nach § 37 Nr. 1 ZVG nicht gewahrt ist, müsste man im Einzelfall würdigen.

  • Den Termin hätte (vermutlich) sogar ich aufgehoben. "Vermutlich", weil man das nie konkret sagen kann, ohne die Akte vor sich liegen zu haben und was man erwartet, wie der Termin ausgeht.

    Nur zur Klarstellung: zur Versteigerung steht das Grundstück mit Aufbauten insgesamt an, nicht lediglich einzelne Flurstücke, eventuell mit Überbau, oder Einheiten iSd WEG? Dann ist ja gar nicht konkret bekannt, was denn nun versteigert wird, dadurch stimmt die Veröffentlichung nicht (ich meine, dass es auch dazu schon Rechtsprechung gab, wie "falsch" die Angaben in der TB/Veröffentlichung sein dürfen) und das Gutachten natürlich auch nicht. Es wurde ein erheblicher Teil des Objekts nicht bewertet. Bsp: zwei Doppelhaushälften, warum auch immer wird nur eine Hälfte mit der zugehörigen Grundstückshälfte geschätzt und nun stellt sich heraus, dass das zwar baulich zwei DHH sind, aber rechtlich ein Gebäude auf einem Grundstück und dieses insgesamt Gegenstand des Verfahrens ist. Da käme doch hoffentlich auch niemand auf die Idee, die Versteigerung so durchzuführen.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Du beauftragst denselben Gutachter damit den seinerzeitigen Auftrag nun ordentlich durchzuführen.

    Kosten dürfen nur insoweit anfallen, als sie auch angefallen wären, wäre das Gutachten gleich richtig erstellt worden.

    Wenn das der erste Fehler war, würde ich den nicht von der nicht vorhandenen Liste streichen. Aber ein deutliches Gespräch führen.

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  • Du beauftragst denselben Gutachter damit den seinerzeitigen Auftrag nun ordentlich durchzuführen.

    Kosten dürfen nur insoweit anfallen, als sie auch angefallen wären, wäre das Gutachten gleich richtig erstellt worden.

    Wenn das der erste Fehler war, würde ich den nicht von der nicht vorhandenen Liste streichen. Aber ein deutliches Gespräch führen.

    Leider habe ich mit dem Gutachter insgesamt schon zu viele Probleme gehabt. Es sind hier 3 Flurstücke in der Versteigerung. Das große Flurstück mit dem Markt und dem Anbau mit der Gastro und 2 klitzekleine. Der Gutachter hatte die Flurstücke weder einzeln bewertet wie im Auftrag gefordert noch das Zubehör in dem Markt bewertet. Fotos waren insofern auch vorher schon unvollständig und mussten nachgefordert werden. Für all das hat er min. 3 Fristverlängerungen beantragt und dann noch 2x nachbessern müssen.

  • Tja, dann ist wohl klar, dass er keine weiteren Aufträge bekommt.

    Da das Problem beim Gutachten aber auch dem Gericht bisher nicht aufgefallen ist, können mE nun keine Ansprüche gegen den alten SV erhoben werden. Entweder er bessert nach oder ein Dritter muss das machen. Kostet mehr Geld und Zeit. Wobei Zeit eventuell nicht mal, wenn er vorher schon so lange gebraucht hat. Ich würde das telefonisch mit Gläubiger oder Antragsteller besprechen.

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