Hallo Forengemeinde,
ich habe heute zufällig erfahren, dass das Gutachten in dem Verfahren, wo übermorgen Versteigerungstermin ansteht, unvollständig ist.
Das Objekt ist eine Art Supermarkt, der seit einigen Jahren leer steht. Die Fotos und die Angaben des Sachverständigen betreffen den Markt und das darin befindliche Zubehör. Nicht enthalten sind Angaben zu einer kleinen Gastronomie mit dessen Zubehör. Auf dem Übersichtsfoto ist das kaum erkennbar, einzelne Fotos dazu gibt es nicht, genausowenig wie Ausführungen im Gutachten selbst. Auch zum evtl. bestehenden Mietvertrag ist nichts im Gutachten enthalten. Laut Gutachter beeinflusst die Gastro die Nutzung des Marktes nicht ... die Gastro befindet sich jedoch im Anbau des Marktes, auf dem Grundstück, das versteigert werden soll.
Meine Überlegungen dazu:
Der Verkehrswert stimmt nun nicht und auch nicht die Angaben zu dem zu versteigernden Objekt.
Ich hebe den Termin also auf und lasse nachbegutachten.
Meine Fragen:
Was ist mit den Kosten, die das verursacht?
Kann man a) dem "alten" Gutachter etwas in Rechnung stellen, b) von der bereits bezahlten Rechnung von ihm etwas zurückfordern/ Rückerstattung geltend machen? c) Wie gehe ich nun vor? - Nur von unserer hausinternen Liste streichen reicht nicht, finde ich.
Danke vorab.
Jalu