Hallo zusammen,
ich habe hier eine Sache, da komme ich nicht weiter und hoffe auf Hilfe. Ich weiß, schon die Überschrift ist wirr, aber die ganze Sache eigentlich auch mehr oder weniger.
Wir vertreten Eheleute in einer Nachbarschaftstreitigkeit als Kläger, Beklagte eine alleinstehende Dame.
Wir gewinnen den Prozeß in erster Instanz, KFB ergeht, Gegnerin legt Berufung ein zwischenzeitlich.
Während des Berufungsverfahrens verstirbt die Beklagte und Berufungsklägerin. Der Anwalt der Beklagten und Berufungsklägerin teilt dem Landgericht in einem Schriftsatz nebenher mit, daß die Kinder A, B, C Erben wären und in den Rechtsstreit eintreten.
Nach Monaten wird die Berufung zurückgewiesen, nunmehr mit neuem Rubrum, nämlich mit den Kindern der Beklagten A, B, C.
Ich stelle also einen KFA wegen des Berufungsverfahrens und bitte um Rubrumsberichtigung des KFB 1. Instanz.
Das Amtsgericht schreibt zunächst, ich soll den KFB übersenden zur Berichtigung, habe ich gemacht.
Dann lange nix und ein Jahr vergeht, in dem ich insgesamt 6 Mal um Sachstand gefragt habe und dann ist mir, ich bitte um Entschuldigung der Kragen geplatzt, ich habe dann geschrieben, daß eine Beschwerde beim Dirketor erfolgt, wenn wir nicht kurzfristig eine Info bekommen.
Daraufhin hieß es dann, wir sollten mal die Rechtsnachfolge nachweisen. Warum wir? Ich habe dann geantwortet, daß die Rechtsnachfolge ja sicher das LG geprüft haben wird, weil die haben schließlich das Rubrum geändert ohne einen weiteren Kommentar. Wieder lange nichts, dann wollte ich Akteneinsicht, wurde erst abgelehnt und wir wurden an das LG verwiesen, die haben uns an das Nachlaßgericht verwiesen. Auf nochmalige Nachfrage schreibt das LG dann, daß der Erteilung der Rechtsnachfolgeklausel keine Gründe entgegenstehen würden, es müsse nur ein entsprechender Antrag gestellt werden, was wir getan haben. Dem Antrag hat das AG dann widersprochen, da die Rechtsnachfolge nicht nachgewiesen wäre.
Ich habe dann sofortige Beschwerde eingelegt und um Akteneinsicht gebeten. Dann kam wieder lange nicht und auf Nachfrage teilt das AG dann mit, daß die Erben das Testament angezweifelt, zum Teil das Erbe ausgeschlagen und in einen Rechtsstreit verwickelt wären.
Das ganze hat jetzt fast 3 Jahre gedauert. So was kann doch einfach nicht sein oder? Die Erbausschlagung ist aus Juni diesen Jahres. Wenn alles durchgelaufen wäre, hätten unsere Mandanten jetzt schon ihr Geld.
Wie kann es sein, daß das LG einfach so auf "Zuruf" eine Rubrumsänderung vorgenommen hat, ohne die Rechtsnachfolge zu prüfen? Habe ich jetzt überhaupt noch eine Chance an einen vollstreckbaren Titel zu kommen? Wenn ich das richtig verstanden habe, sind Haus und Hof schon verkauft. Wer den Erlös erhalten hat, ist hier unbekannt.