Die Betreuerin hat die Betroffene nach einem Sturz im Pflegeheim untergebracht und ihre Wohnung zum 31.10.2024 gekündigt. Sie hat die Aufenthaltsbestimmung und Vermögenssorge . Im Rahmen des Jahresberichtes bittet sie nach gerichtlichem Hinweis um Genehmigung. Wie soll ich mich verhalten ? Reicht überhaupt der Wirkungskreis ?
Wohnungskündigung bei Aufgabenkreis "Aufenthalt und Vermögenssorge"
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Ich würde die Akte dem Richter vorlegen, mit der Bitte zu prüfen, ob die Betreuung zu erweitern ist, wegen z.B. Vertretung gegenüber der Einrichtung oder Behörden, wenn noch nicht angeordnet.
Und gem. § 5 Abs. 1 Nr. 2 möge der Richter den Betroffenen auch bzgl. der Genehmigung anhören, wenn er Bedarf an Aufgabenkreiserweiterung sieht.
Meiner Meinung reicht der Aufgabenkreis, aber es wäre ein Verfahrenspfleger zu bestellen, wenn der Betroffene seinen Willen nicht kundtun kann.
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Reicht überhaupt der Wirkungskreis ?
Ja. Meiner Meinung nach gibt es keinen Grund, die Wohnungsangelegenheiten extra zu erwähnen. Wenn du das aber für notwendig erachtest, müsstest du das dem Richter erklären.
Wie soll ich mich verhalten ?
Das Genehmigungsverfahren durchführen. Oder eben vorher um "Erweiterung" oder Klarstellung zum Aufgabenkreis durch den Richter bitten.
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Wobei die Kündigung ja nach § 1858 Abs. 1 BGB eh unwirksam ist. Das kann jetzt im Nachhinein nur durch einen Mietvertrags-Auflösungsvertrag geheilt werden. Ist das eine ehrenamtliche Betreuerin? Als Berufsbetreuerin müsste man ja wohl den § 1833 BGB beherrschen; wenn nein, empfehle ich eine Meldung an die Stammbehörde.
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