Gegen den Antragsgegner (männlich und 43 Jahre alt) wurde ein Zwangsgeld gem. § 35 FamFG i.H.v. 500,- EUR, ersatzweise für je 100,- EUR Zwangshaft, festgesetzt. Zahlung des ZG erfolgte nicht, zwangsweise Beitreibung desselben ist aussichtslos. Es soll daher nun die Ersatzhaft (Zivilhaft) von 5 Tagen vollstreckt werden. Kann mir jemand sagen, welche JVA zuständig ist? Der Antragsgegner wohnt in Wilhelmshaven (Niedersachsen).
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