Hallo,
ich habe hier ein Problem und bitte um eure Meinung.
Die Schuldnerin hat diverse Pfändungen auf ihem Konto. Vom Jobcenter werden mtl. die Heizkosten an den Energieversorger gezahlt. Nunmehr erhält die Schuldnerin eine hohe Rückerstattung vom Energieversorger auf ihr Pfändungsschutzkonto überwiesen. Diese Rückerstattung wird das Jobcenter von ihr zurückverlangen. Sie möchte eine Freigabe, damit sie den Betrag an das Jobcenter zurückzahlen kann.
Im Normalfall ist eine Energiekostenrückerstattung ja nicht freizugeben, aber die Gutschrift steht der Schuldnerin ja nicht zu.