Hallo,
hier sind zwei Sparbücher in der Hinterlegung. Als Empfangsberechtigte wurde ein Verein als wahrscheinlicher Erbe angeben.
Der Verein stellt nun einen Herausgabeantrag und legt ein gemeinschaftliches notarielles Testament und einen Erbvertrag nebst Eröffnungsprotokoll vor. Genügt dies? Die Erbfolge ist nach dem Inhalt klar. Muss der Verein trotzdem für die Herausgabe einen Erbschein vorlegen?