In meinem Verfahren ist die Wohlverhaltensperiode nach 6 Jahren abgelaufen. Es ist über die Erteilung der RSB zu entscheiden.
Das eröffnete Verfahren dauert an. Die Stundung der Verfahrenskosten wurde aufgehoben. Es ist keine Masse vorhanden, es wird voraussichtlich auch keine Masse mehr eingehen.
Sollte kein Vorschuss geleistet werden, wäre das Verfahren nach § 207 InsO einzustellen.
Hat jemand Erfahrungen mit dieser Konstellation? Ich denke, dass nunmehr die RSB erteilt werden muss (es sind keine Versagungsanträge eingegangen).