Hallo zusammen,
Ehemann und Ehefrau setzen sich gegenseitig zu unbeschränkten Alleinerben ein. Schlusserbin ist die Tochter.
Der Ehemann ist verstorben.
Der Ehemann wendet den Kindern seiner Tochter/der Schlusserbin den Grundbesitz als Vermächtnis zu, die Ehefrau und Tochter erhalten jeweils einen Nießbrauch als Vermächtnis.
Der Ehemann ordnet TV an. TV soll die Tochter/Schlusserbin/Vermächtnisnehmerin sein.
Aufgabe des TV soll es nur sein, für die Vermächtnisnehmer den in der Urkunde vermachten Grundbesitz zu verwalten.
Nun zu meinen Fragen:
Mir liegt eine Urkunde mit dem Vermächtnissvollzug vor. Anwesend sind nur die Alleinerbin sowie die Kinder der Tochter, die den Grundbesitz als Vermächtnis erhalten sollen. Die Testamentsvollstreckerin ist nicht anwesend. Wäre dies im vorliegenden Fall erforderlich? Geht es bei einer Vermächtnisverwaltungsvollstreckung nur um die Verwaltung des Grundbesitzes oder schließt es die Vermächtniserfüllung mit ein? Sofern die Tochter als TV hätte handeln müssen, reicht dann eine Genehmigung Ihrerseits + Nachweis der Verfügungsbefugnis?
Weiter frage ich mich, ob die TV überhaupt wirksam ist. Die Tochter ist Vermächtnisnehmerin (des Nießbrauchs) und TV beschränkt auf die Vermächtnisverwaltung zugleich. Ist das möglich?
Vielen Dank für eure Hilfe und Anregungen ![]()