Studium & Rückzahlungen

  • @Araya  Alice123 Ich habe nicht von der Menge an Publikums-/Menschenkontakt gesprochen, da ist mir schon klar, dass überspitzt gesagt ein Rpfl. auf der RAST ein Vielfaches an Menschen von dem vor sich hat, was ein Richter an egal welchem Gericht mit 2 Verhandlungstagen pro Woche sieht. :)

    Mir ging es um das "thematische", ich habe halt versucht, es so zu erklären, dass jemand, der noch nicht bei der Justiz ist, sich etwas darunter vorstellen kann. Inhaltlich beschäftigt man sich als Rechtspfleger halt eher mit den Formalitäten (Welche Kosten fallen an, wurden die Nachweise in der richtigen Form vorgelegt usw., wie oben bereits geschrieben) und die Richter haben - jedenfalls in den Dezernaten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und soweit ich es als Rpfl. mitbekomme - eher mit den Fragen zu tun, die die Verfahrensbeteiligten direkt betreffen (muss für den Betroffenen wirklich eine Betreuung eingerichtet werden? Ist das Kindeswohl gefährdet? Muss die elterliche Sorge entzogen werden? Usw). Das meinte ich mit "menschennäher". :)

  • Selbst das sehe ich, zumindest teilweise, anders.

    Genehmigungen in Betreuung und Familie machen auch viele der Rpfl, ZV (M) wirkt sich auch massiv auf die Beteiligten aus, ZVG naturgemäß noch mehr. Inso zwar auch, aber das wesentliche (die Eröffnung) macht der Richter. Im GB und Register machst du auch fast nur Sachen, die einer beantragt hat, also in dessen Interesse liegen. Und sich ebenfalls massiv auswirken kann. Und auch wenn im Strafrecht die Urteile vom Richter kommen, vollstrecken wir diese. Mit auch teils dramatischen Auswirkungen. Eher im Gegenteil, mit Ausnahme KFB sind wir eigentlich überall mindestens genauso menschnah wie der Richter. Zumal ich auch mal die elterliche Sorge, wenn auch nur die Vermögenssorge, entzogen habe.

    Ganz überzeugt hast du mich da also noch nicht. :)

  • Ich habe halt versucht, es so zu erklären, dass jemand, der noch nicht bei der Justiz ist, sich etwas darunter vorstellen kann. Inhaltlich beschäftigt man sich als Rechtspfleger halt eher mit den Formalitäten (Welche Kosten fallen an, wurden die Nachweise in der richtigen Form vorgelegt usw., wie oben bereits geschrieben) und die Richter haben - jedenfalls in den Dezernaten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und soweit ich es als Rpfl. mitbekomme - eher mit den Fragen zu tun, die die Verfahrensbeteiligten direkt betreffen (muss für den Betroffenen wirklich eine Betreuung eingerichtet werden? Ist das Kindeswohl gefährdet? Muss die elterliche Sorge entzogen werden? Usw). Das meinte ich mit "menschennäher". :)

    Diese Erklärung ist sehr irreführend. Auch jeder Richter muss bei jeder seiner Entscheidungen die Formalitäten, also die Zulässigkeitsvoraussetzungen genau so selbst prüfen.

    Die Rechtspflegerentscheidungen sind für die Beteiligten in den Verfahren genau so relevant - frag mal den Schuldner dessen Haus gerade jemand anderes ersteigert hat, dessen Konto gepfändet wurde, der nicht geräumt werden will ...

    Hast du mal einen insolvenztermin mit dutzenden Beteiligten erlebt?

  • Und Zweigstelle zwischen Geschäftsstelle und Richter wäre mir neu, außer man lässt sich von den Geschäftsstellen vor den Karren spannen und macht ständig deren Arbeit ... (kenne ich noch von meinen Geschäftsstellenzeiten, dass manche das gemacht haben). Aber da kannste dich ja auf deine sachliche Unabhängigkeit sowie Nichtzuständigkeit berufen und gut ist.

    Da habe ich seinerzeit (bin schon länger nicht mehr beim Gericht) andere Erfahrungen gemacht, die nicht mit "und gut ist" endeten.

    Also wenn hier beim UdG not am Mann ist, hilft der RPfl...

    Helfen die Richter auch, wenn bei den Rechtspflegern Not am Mann ist?

    Mache jetzt Verwaltung. Verfügungen und Schreiben werden vom Dezernenten bearbeitet gehen raus es kommen Rückfragen und die beziehen sich dann immer auf die Stellen die bearbeitet wurden.

    In Bezug auf Gerichte kann ich dazu nichts sagen, aber bei meiner vorherigen und jetzigen Dienststelle zeichnet jeder alles selbst, sofern nicht irgendein Ausnahmefall vorliegt (vereinfacht). Da wird dann ggf. ein Entwurf vorher intern abgenommen, aber es steht bei der Versendung kein Name von jemand in der Unterschriftszeile, der eigentlich nichts zum Inhalt sagen kann.

  • Ich verstehe Dich und hätte im Nachhinein auch lieber direkt Jura studiert. Man weiß natürlich vorher nicht, wo man landet und ob die Arbeit in der Praxis Spaß macht.

    Mein Arbeitsalltag besteht aus immer denselben Anschreiben mit immer denselben copy & paste Textbausteinen. Von dem, was ich alles im Rpfl.-Studium gelernt habe, brauche ich in der Praxis nichts, meine Arbeit würde mit etwas Einarbeitung tatsächlich jeder Laie hinbekommen, da es mehr oder weniger nur darum geht, Leuten wegen Unterlagen hinterherzurennen.

    Aber: es wird sich nur etwas ändern, wenn man auch selbst was verändert. Ob man sich versetzen lässt, was völlig anderes macht oder eben noch Jura hinten dranhängt: das Arbeitsleben ist noch zu lang um jetzt schon unzufrieden zu sein :)

  • Ich wollte hier nochmal anmerken, dass diejenigen, die das Studium der Rechtswissenschaften abbrechen und meinen, dann locker durch die "drittklassige duale Rechtspflegeausbildung" gehen zu können, oft eines Besseren belehrt werden.

    Wer es hier nicht kann, kann es auch dort nicht. Und andersherum. Das liegt in der Natur der Sache.

  • Kommt auf die Gründe an.

    Wir hatten Jura-Abbrecher, bei denen das Studium am Nebenjob, der gebraucht wurde, um das Studium zu finanzieren, gescheitert ist. Uni, Arbeit, studieren war zeitlich nicht mehr ganz so kompatibel. Das ist beim Rpfl klar einfacher/besser.

    Aber Überflieger war keiner der Abbrecher.

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