Hallo und ein frohes neues Jahr in die Runde.
ich möchte endlich meinen Problemfall anpacken, weiß aber noch nicht richtig wie.
Es geht um die Löschung eines alten Geh- und Fahrrechtes.
Das dienende Grundstück ist durch Teilung frei geworden i.S.v. § 1026 BGB. Eine Nichtbetroffenheitsbescheinigung des zuständigen Katasteramtes liegt vor. Der (rechtliche) Ausübungsbereich (lt. Grundbuch u beigefügter bemaßter Planzeichnung) liegt deutlich (fast 10 Meter) außerhalb des „neuen“ Grundstücks.
Soweit so einfach…. ABER im Verfahren nach § 22 GBO hat die Partei des herrschenden Grundstücks nun Widerspruch eingelegt (und vorher auch schon die Löschungsbewilligung verweigert).
Der Widerspruch wird begründet damit, dass der Ausübungsbereich wie ursprünglich geregelt so nie umgesetzt wurde, sondern tatsächlich versetzt um 20 Meter (dann ist auch das neu abgetrennte Grundstück tatsächlich betroffen) – eingetragen wurde das aber nicht.
Das dienende Grundstück benötigt das Geh- und Fahrrecht auf dem neuen Grundstück übrigens nicht, es scheint eher so eine Gewohnheits-/ Bequemlichkeitssache zu sein.
Würdet ihr dennoch löschen? Weil das im Grundbuch geregelte vorgeht und die tatsächliche Praxis nie eingetragen wurde?
Ich bin mir so unsicher...
Vielen Dank im Voraus!