Meine Erblasserin hatte etwas Bankguthaben sowie eine Wohnung in Spanien hinterlassen. Wert der Wohnung ca. 30.000 Euro.
Da die Erben unbekannt waren, wurde eine Nachlasspflegschaft angeordnet. Es sind bereits zahlreiche Erben der 3. Ordnung ermittelt worden. Dennoch konnte die Erbfolge bisher nicht komplett aufgeklärt werden. Auf der väterlichen Seite fehlen noch Erben. Das Bankguthaben ist mittlerweile aufgebraucht , sodass die Nachlasspflegerin keine freien Mittel zur Beantragung von Urkunden mehr hat. Die bekannten Erben wirken nicht mit, da die Quoten teilweise nur sehr gering sind. Ein Verkauf des Grundstücks in Spanien ist ebenfalls schwierig, da keine Mittel für Dolmetscherkosten vorhanden sind.
Wie könnte man weiter verfahren? Die Nachlasspflegerin schlägt vor, dass man bei dem zuständigen spanischen Gericht die Bestellung eines dem deutschen Recht ähnlichen Nachlassverwalters anregen könnte. Soweit die spanischen Behörde dies machen, würde ich meine Nachlasspflegschaft hier aufheben? Mich stört derzeit jedoch, dass hier ja zahlreiche Erben bekannt sind und wohl auch schon durch Urkunden nachweisbar sind. Müssten diese sich nicht auch selbst kümmern? Es fallen für die Wohnung ja auch fortlaufend Hausgelder an, die nicht gezahlt werden können.
Ich habe auch in Erinnerung, dass mal auf einer Schulung gesagt wurde, dass man eine Pflegschaft auch dann aufheben kann, wenn ein großer Teil der Erben bekannt ist. Ich habe nur dazu nicht die passende Rechtsprechung gefunden.