Rechnung über die Vermögensverwaltung und E-Akte

  • Rechnung über die Verwaltung des Vermögens

    Ich habe im Onlinebanking für den Zeitraum v. 01.01.2024 bis 31.12.2024 eine PDF erstellt. Aus dieser geht auch der Kontostand am 01.01.2024 hervor.

    Nun habe ich den Zeitraum von Onlinebanking für Eingaben und Ausgaben in je eine Exceltabelle gespeichert. Und jeweils die Summen addiert.

    Weiterhin habe ich eine Selbverwaltungserklärung meines Betreuten beigefügt.

    Das habe ich u. a. mit dem Jahresbericht über MJP zum AG übermittelt.

    Nun stellte sich heraus, dass die Wachtmeisterei alles ausdruckt und der Geschäftsstelle vorlegt. Diese fügt es in die Betreuungsakte (Papierakte) ein.

    Eine sogenannte Hybridakte wird nicht angelegt.

    Die Geschäftszimmerbeamtin weigert sich ein Hybridakte anzulegen, wegen der Mehrarbeit.

    So kann der Rechtspfleger nicht die Exceltabellen Ein- und Ausgaben einsehen. Könnte er dies, wäre er schnell mit seiner Prüfung fertig. Es wäre eine win- win- Situation.

    Spätestens am 01.01.2026 gibt es dieses Problem nicht mehr. Wenn ich dann die Exceltabellen mit dem richtigen Aktenzeichen über MJP übermittele, sind diese sofort in der E-Akte und der Rechtspflege kann damit arbeiten.

    Wie wird das denn bei den anderen Betreuungsgerichten gemacht?

  • Hier wird noch mit Papierakten gearbeitet, also alles, was rein kommt, in der Geschäftsstelle gedruckt und mit der Akte vorgelegt.

    Aber offiziell kannst Du nur TIFF oder PDF einreichen 😉

    CSV ist auch möglich, wenn es der Rechtspfleger mag, aber eigentlich nicht vorgesehen.

  • Es ist in jedem Bundesland jeweils in einer Verordnung festgelegt an welchem Gericht, in welcher Abteilung die E-Akte eingeführt wird. Dies gilt. Wenn noch Papier, ist zwingend auszudrucken. Das kann der einreicher nicht abwählen

    P. S. Selbst in der E-Akte ist Excel dann kein zulässiges Dateiformat. Der Inhalt der Akte muss ja unveränderlich sein

  • Worauf stützt sich denn Dein Wissen und Deine Angaben?

    Wie bereits lesbar, sind ja Deine Annahmen der Dateiformate nicht die aktuellsten und auch der Einreicheweg des MJP lässt ja nur bestimmte Anhänge zu.

    Das habe ich u. a. mit dem Jahresbericht über MJP zum AG übermittelt.


    Nun stellte sich heraus, dass die Wachtmeisterei alles ausdruckt und der Geschäftsstelle vorlegt. Diese fügt es in die Betreuungsakte (Papierakte) ein.

    Eine sogenannte Hybridakte wird nicht angelegt.

    Das Ausdrucken ist aktuell noch Standard. Alter Schuh.

    Woher hast Du das mit der Hybridakte?

    Die Geschäftszimmerbeamtin weigert sich ein Hybridakte anzulegen, wegen der Mehrarbeit.

    Hihi. Verlange die Weigerung schriftlich und lege Rechtsmittel ein. Kannst ja mal schauen.

    Im Übrigen Respekt für Dein Gericht, was sich Geschäftsstellenbeamte leisten kann.

    So kann der Rechtspfleger nicht die Exceltabellen Ein- und Ausgaben einsehen. Könnte er dies, wäre er schnell mit seiner Prüfung fertig. Es wäre eine win- win- Situation.

    Spätestens am 01.01.2026 gibt es dieses Problem nicht mehr. Wenn ich dann die Exceltabellen mit dem richtigen Aktenzeichen über MJP übermittele, sind diese sofort in der E-Akte und der Rechtspflege kann damit arbeiten.

    Woher hast Du die Info?

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Hier wird noch mit Papierakten gearbeitet, also alles, was rein kommt, in der Geschäftsstelle gedruckt und mit der Akte vorgelegt.

    Aber offiziell kannst Du nur TIFF oder PDF einreichen 😉

    CSV ist auch möglich, wenn es der Rechtspfleger mag, aber eigentlich nicht vorgesehen.

    https://justiz.de/ervvoe/leitfaden_erv_pdf.pdf;jsessionid=4E3BBDFA1A0477A73F8DB234B73FDA42

  • Es ist in jedem Bundesland jeweils in einer Verordnung festgelegt an welchem Gericht, in welcher Abteilung die E-Akte eingeführt wird. Dies gilt. Wenn noch Papier, ist zwingend auszudrucken. Das kann der einreicher nicht abwählen

    P. S. Selbst in der E-Akte ist Excel dann kein zulässiges Dateiformat. Der Inhalt der Akte muss ja unveränderlich sein

    Ich reiche ja die Exceltabelle ein. Sie wird elektronisch in die E-Akte oder Hybridakte aufgenommen. Es wird nichts verändert.

  • Die Geschäftszimmerbeamtin weigert sich ein Hybridakte anzulegen, wegen der Mehrarbeit.

    Hihi. Verlange die Weigerung schriftlich und lege Rechtsmittel ein. Kannst ja mal schauen.

    Im Übrigen Respekt für Dein Gericht, was sich Geschäftsstellenbeamte leisten kann.

    Die Geschäftszimmerbeamtin ist eine Beamtin des mittleren Dienstes. Es dürfte wohl eher eine Sache der Fachaufsicht sein?

    Sind Geschäftsstellenbeamten an deinem Gericht wirklich eine Besonderheit?

  • Es ist in jedem Bundesland jeweils in einer Verordnung festgelegt an welchem Gericht, in welcher Abteilung die E-Akte eingeführt wird. Dies gilt. Wenn noch Papier, ist zwingend auszudrucken. Das kann der einreicher nicht abwählen

    P. S. Selbst in der E-Akte ist Excel dann kein zulässiges Dateiformat. Der Inhalt der Akte muss ja unveränderlich sein

    Ich reiche ja die Exceltabelle ein. Sie wird elektronisch in die E-Akte oder Hybridakte aufgenommen. Es wird nichts verändert.

    Wenn es Excel ist bzw. In der Gerichtsakte bliebe, könnte doch jeder im Gericht einfach ändern und keiner weiß mehr was ursprünglich eingereicht war

  • Ich reiche ja die Exceltabelle ein. Sie wird elektronisch in die E-Akte oder Hybridakte aufgenommen. Es wird nichts verändert.

    Ich kann nur für Baden-Württemberg sprechen, aber hier können keine Excel Tabellen zur Akte genommen werden. In dem Moment, in dem du eine Tabelle veraktest, wird die automatisch in PDF konvertiert. Bei Word Dateien funktioniert das noch ganz gut, bei Tabellen deutlich schlechter.

    Wenn du mir eine Excel Tabelle vorlegen würdest, wäre ich dir daher weniger dankbar, als du vielleicht glaubst, da ich schauen muss, wie ich die in lesbarem Zustand zur Akte bekomme :S.

    Am besten geht es wohl, wenn man die optisch aufbereitet und per PDFCreator in ein PDF druckt. Perfekt ist das aber auch nicht.

    Um auf deine ursprüngliche Frage zurückzukommen:

    Wir in Baden-Württemberg führen bei vielen Gerichten bereits Hybridakten. Die Prüfung einer Rechnungslegung am PC ist aber weniger toll als du glaubst. Gerade bei komplexen Sachen hat man eigentlich immer zu wenig Monitore um den Überblick zu behalten.

    Daher drucke ich oft Teile der Rechnungslegung aus, um sie nebeneinander zu legen und abgleichen zu können. :saint:

  • Das wäre eine Urkundenfälschung, also eine Straftat gem. § 267 Abs. 3 Nr. 4 StGB. Das kann man wegen der Unschuldsvermutung grundsätzlich nicht unterstellen. Wenn bei Gericht durch einen Mitarbeiter die Urkunde geändert wird, würde dies in der Schuld besonders schwer wiegen und es würde ein besonders schwerer Fall vorliegen. Das könnte zu ganz erheblichen strafrechtlichen und disziplinarrechtlichen Koneequenzen (Rückstufung oder Entfernung) führen. Ein solches Verhalten kann man wirklich nicht unterstellen. Und wo wäre hierfür das Motiv?

  • Bin jetzt etwas überrascht.. Ich hatte nämlich mit meinem zuständigen Rechtspfleger telefoniert und ihm per Mail die Exceltabellen geschickt. Er sagte, es wäre eine riesen Arbeitserleichterung für ihn. Sein Problem war, dass er sich elektronisch nicht bekommt.

  • Und vorallendingen kann ne PDF in 100 Jahren jeder öffnen, aber für .xlsx braucht man ein extra Programm, was die Justiz dann nicht vorhält.

    Deshalb archiviert man nichts im proprietären Dateiformat...

    Was in 100 Jahren ist, weiß keiner von uns hier.... In 100 Jahren interessiert sich ganz bestimmt niemand mehr für eine Betreuungsakte von heute. Wegen den Löschungsfristen wird es die Betreuungsakte in 100 Jahren auch nicht mehr geben.

  • Fassen wir zusammen.

    Du stützt Dich auf einen 9 Monate alten Artikel, hast - Stand jetzt - eigene Recherche hinten an gestellt und reimst Dir anhand der Begrifflichkeiten den Technikstand zusammen. Kann man machen. Ist aber eine schlechte Diskussionsgrundlage.

    Gesetzesstand ist hier.

    Da findet sich die Erklärung für Hybrid. Und das heißt nur, dass neben das Dokumentenmangament "in Papier" noch zeitweise das Dokumentenmanagement "digital" parallel vorgehalten wird.

    Aus Sicht vom MJP ist es klar: Akteneinreichung digital, gern als PDF (jedes Office-Programm kann heute Drittsoftwarefrei in pdf/A konvertieren), in Ausnahmefällen (die klar umrissen sind) auch anders - spannend, dass Du heute schon Deine Dokumente als Ausnahme deklarierst.

    Ansonten ein jovialer Rat: Bleib bei Deinen Leisten.

    Sprich mit dem Gericht, was Sinn macht. Wie in welchem Verfahren was eingereicht werden soll. Mach Vorschläge, aber höre auch die Gegenseite mal an.
    Denn: kein Gericht in D wird Deine Buchungs-Excel als bearbeitbare, mit Makros versehene Datei in die Verfahrensakte legen. Der Gedanke ist absurd.

    Und was für die Fortbildung: Wie ist den Urkunde aus dem Straftatbestand der Urkundenfälschung definiert?

    Guts Nächtle.

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  • Wie wird das denn bei den anderen Betreuungsgerichten gemacht?

    Wenn ich auf die Idee kommen würde, eine csv-Datei oder ähnliches im Rahmen der RL einzureichen, würden unsere Rechtspfleger mir die Akte wohl an den Kopf werfen..

    Die Geschäftszimmerbeamtin weigert sich ein Hybridakte anzulegen, wegen der Mehrarbeit.

    Ich würde an deiner Stelle schleunigst davon Abstand nehmen, der Geschäftsstelle Vorschläge zu Ihrer Arbeitsweise zu machen.
    Mal abgesehen davon, dass wir als Betreuer nicht zu dem Personenkreis gehören, der Geschäftsstellen Arbeitsanweisungen gibt. Es gibt genügend andere Probleme in unserem Arbeitsbereich, da müssen wir nicht noch zusätzlich welche damit erschaffen, indem wir mit Halbwissen der Geschäftsstelle erklären, wie was gemacht werden soll. Felgentreu hat meiner Ansicht nach zutreffend ausgeführt, dass der Schuster lieber bei seinen Leisten bleiben sollte.

    Einfacher wäre es wohl, eine Homebanking-Software zu nutzen und daraus die Kontenverläufe zu drucken. Mache ich und einige der Kollegen so und die Rechtspfleger sind zufrieden damit. Die sind auch nicht sonderlich teuer..

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